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Kampf der Billigheimer: LG Essen untersagt Dent-net

Kampf der Billigheimer:
LG Essen untersagt Dent-net "Zahnersatz zum Nulltarif"-Werbung

Das Netzwerk Dent-net darf einem Bericht des Onlinedienstes "zahn-online.de" zufolge wegen eines Beschlusses des Landgerichts Essen (LG Essen) vom 15.01.2010, mit dem Werbeversprechen "Zahnersatz zum Nulltarif" oder "Zahnersatz ohne Zuzahlung" Patienten nicht mehr in die Irre führen. Das Internetportal 2te-ZahnarztMeinung hat dem Bericht nach das Dent-net-Netzwerk (Indento Managementgesellschaft, www.dent-net.de), das seine Zahnersatzleistungen vom Auslandsdentallabor Imex beziehe, abgemahnt und auf Unterlassung geklagt.

Damit sei laut zahn-online.de das Landgericht Essen dem Unterlassungsantrag der 2ten-ZahnarztMeinung gefolgt, in dem argumentiert worden sei, dass sich das Werbeversprechen an alle Patienten richte, aber so viele Voraussetzungen und Einschränkungen habe, dass diese Leistungen von ca. 80% der Patienten nicht in Anspruch genommen werden können, egal, wie sehr sie sich bemühten.

Voraussetzung sei vor allem, dass die Patienten den 30%igen Bonus erfüllten und sich für die Regelleistung entscheiden müssten. Weiter werde das Werbeversprechen dadurch eingeschränkt, dass gleich- und andersartige Versorgungen von vorneherein ausgeschlossen seien. Privatpatienten erhielten den Zahnersatz ohnehin nie zuzahlungsfrei. Zudem handele es sich bei Zahnersatz um eine sehr komplexe Leistung, die es den Patienten nahezu unmöglich mache, überhaupt herauszufinden, was die Regelversorgung ist und ob diese der gewünschten Behandlung entspreche. Weiter sei von der 2ten-ZahnarztMeinung argumentiert worden, dass diese Voraussetzungen und vielen Einschränkungen in einem krassen Missverhältnis zum allumfassenden und raumgreifenden Werbeversprechen stehe. Damit bestehe die Gefahr, dass Patienten in die Zahnarztpraxen gelockt würden, um ihnen dort zu eröffnen, dass sie doch zuzahlen müssen.

Diese Einstweilige Verfügung hat einschneidende Konsequenzen für das vom Dent-net betriebenen Netzwerk, in welches Patienten unter anderem durch die jetzt untersagte "Nulltarif"-Werbung gelockt wurden. Von nun an darf Dent-net nicht mehr mit dem irreführenden Werbeversprechen Werbung betreiben und muss dafür sorgen, dass es auch keine ihrer Partner-Krankenkassen tut. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung haben die Richter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt.

Diese Einstweilige Verfügung ist zohn-online.de zufolge mittlerweile die dritte Verfügung, die das LG Essen innerhalb von 6 Wochen gegen die Dent-net GmbH wegen irreführender Werbung erlassen hat. Zuerst sei der Dent-net GmbH die äußerst kühne Behauptung untersagt worden, weiter zu verbreiten, "Marktführer für dentale Netzwerke" zu sein und mit der zweiten Einstweiligen Verfügung sei Dent-net untersagt worden, damit zu werben, dass alle Patienten die "Prophylaxe zum Nulltarif" erhalten würden. Alle drei Einstweiligen Verfügungen seien von der 2ten-ZahnarztMeinung erwirkt worden.

Außerdem, schreibt zahn-online.de, wird die Entscheidung des LG Essen weitreichende Auswirkungen auf alle anderen "Zahnersatz zum Nulltarif" Anbieter haben. Es sei zu erwarten, dass auch diese wegen irreführender Werbung abgemahnt werden. lr

Quelle: http://www.zfn-online.de/index.php/zfn-meldung/items/lg-essen-untersagt-dent-net-zahnersatz-zum-nulltarif-werbung.html

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