1700 € Honorarverlust für jeden bayerischen Zahnarzt 2017

28/10/17
Standespolitik

1700 € weniger Honorar für jeden Zahnarzt in Bayern in 2017

Berger und Schott, hausptamtliche Vorsitzende der KZVB, lobten sich anlässlich des Bayerischen Zahnärztetages für den Abschluss des AOK Vertrages der KZV Bayern 2017. Rechtssicherheit verspräche er den Zahnärzten und Ruhe den Gesundheitspolitkern

Tatsächlich ist dieser Vertrag das schlechteste Verhandlungsergebnis der KZVB mit der AOK für die bayerischen Zahnärzte seit mehr als 12 Jahren

Der AOK Vertag 2017 regelt die Anhebung der Vergütung der zahnärztlichen Versorgung der bayerischen Zahnärzte. Das schlechte Verhandlungsergebnis der FVDZ Funktionäre in der KZVB kostet den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten insgesamt 19,2 Mio. €, das heißt für jeden bayerischen Zahnarzt 1700 € allein für die AOK in 2017.   

In den Begrüßungsansprachen der FVDZ Funktionäre Berger und Schott anlässlich der Eröffnung des 58. Zahnärztetages interpretierten sie die von ihnen ausgehandelte geringste Vergütungssteigerung mit einer Krankenkasse (hier die AOK Bayern) seit über 12 Jahren als Erfolg.

Die Vergütungsverhandlungen mit der AOK Bayern wurden mit einer Punktwertsteigerung von lediglich 1,25 % p.a. abgeschlossen, was weit unter der Grundlohnsummensteigerung  lag.

Ferner haben Berger und Schott sich mit der AOK Bayern geeinigt, die Forderungen der AOK aus sachlich rechnerischer Berichtigung und Wirtschaftlichkeitsprüfung  der Jahre 2009 bis heute in Höhe von über 11 Millionen € anzuerkennen. Diese Summe zahlen die bayerischen Zahnärzte an die AOK Bayern.

Begründet wurde dieses Geschenk an die AOK damit, dass dadurch ein möglicherweise langdauernder Prozess vermieden worden wäre und somit Planungssicherheit für die bayerischen Zahnärzte bestünde. ZA Berger wünschte in seinem Redebeitrag Frau Schweiger von der AOK Bayern viel Glück bei den internen AOK Verhandlungen, mehr Geld für die zahnmedizinische Versorgung ihrer Versicherten innerhalb der AOK zur Verfügung stellen zu können. Dr. Schott wies darauf hin, dass bei den Verhandlungen mit den Kassen Rücksicht auf die individuellen finanziellen Möglichkeiten genommen worden sei und dieser Aspekt auch zukünftig eine Rolle bei Vergütungsverhandlungen spielen werde. Dadurch sei Ruhe bei den Zahnärzten eingekehrt, welche mit Blick auf die anwesende Staatsministerin Frau Dr. Melanie Hummel von der Politik wohlwollend zur Kenntnis genommen werden sollte.

Ist das der Freie Verband, der als Opposition auch Spitzenabschlüsse der ZZB- Vorgänger bei Abschlüssen der Punktwerterhöhung von über 4 % als unzureichend kritisiert hatten?

Ist das der Freie Verband, der gegenüber der  Politik  um Anerkennung heischt und vor der AOK Bayern einknickt?

Hintergründe:

Dr. Janusz Rat, der ehemalige ZZB Vorstand der KZVB, hatte über 12 Jahre hinweg immer hohe Steigerungen der Vergütung mit den Krankenkassen einschließlich der AOK Bayern ausgehandelt. Auch für 2017 hatte er noch zu seiner Amtszeit bereits eine Steigerung des AOK Punktwertes um 2,5% ausgehandelt.  Der Abschluss scheiterte aber an der 11.6 Millionenforderung der AOK Bayern wegen der streitigen Anrechnung der Beträge aus sachlich-rechnerischen Berichtigung auf die Vergütungsobergrenze und damit auf den budgetierten Anteil zahnärztlicher Leistungen. Rat hatte einen Prozess gegen die AOK in dieser Sache bereits gewonnen.

Das Gericht hatte die unberechtigte Forderung der AOK für das streitgegenständliche Jahr 2009 bereits als unbegründet abgelehnt.

Hier der Originaltext aus dem Urteil, Sozialgericht München; S 43 KA 5215/13 :

„Die Ausgaben der Klägerin (AOK Bayern Anm. des Autors) berechnen sich aus den abgerechneten Leistungen abzüglich der für das Jahr 2009 erfolgten Rückzahlungen, die als ausgabenmindernde Rückflüsse anzusehen sind.“ …

Diese Ergebnisse sieht das Gericht auch durch die Entscheidung des BSG vom 28.10.2015, B 6 KA 15/15 (Urteil zur Reduzierung der Gesamtvergütung im vertragsärztlichen Bereich bei Richtgrößenregressen um festgesetzten Regressbetrag auch im Forderungsfall) gestützt. Danach können sich im vertragsärztlichen Bereich unregelmäßig oder unwirtschaftlich erbrachte Leistungen wegen der dort üblichen Vergütung nach Einzelleistungen (im Unterschied zu einer Vergütung nach einer Kopf- oder Fallpauschale) unmittelbar auf die Berechnung der Gesamtvergütung auswirken. „  

Die Ausführungen des Gerichts gaben der Auffassung der von Dr. Janusz Rat geführten KZBV vollumfänglich Recht. Die AOK hatte Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Natürlich bestehen bei jedem gerichtlichen Verfahren Risiken. Aber von vorneherein aufzugeben und alle Forderungen der AOK Bayern zu bezahlten ist ein standespolitisches Armutszeugnis.

Der Berufsverband ZZB kämpft seit Jahren für die bayerischen Zahnärzte um angemessene Honorare und eine Abschaffung der Budgetierung. Aber nicht auf Kosten der Zahnärzteschaft.

Wenn nun ZA Berger und Dr. Schott den bayerischen Zahnärzten in Aussicht stellen, möglicherweise keine Puffertage für die AOK Versicherten in Bayern ausrufen zu müssen, liegt das daran, dass sie vorher so geringe Vergütungsanhebungen ausgehandelt haben, damit das von der AOK Bayern zur Verfügung gestellte Geld reicht. Das ist Planungssicherheit durch vorab mit den Kassen vom FVDZ vereinbarten Honorarverzicht- zu Lasten aller bayerischen Zahnärzte.

ZZB fordert auch vom FVDZ: Lieber eine ordentliche Honorierung zahnärztlicher Leistungen und Offenbarung der von der AOK Bayern ungenügend zur Verfügung gestellte Mittel als Schmusekurs auf Kosten der Zahnärzte.

Einen weiteren Offenbarungseid der FVDZ Politik zeigte sich im Redebeitrag Schotts, der die schlechte Finanzausstattung der Krankenkassen bei den zahnärztlichen Forderungen bezüglich der Erhöhung der Punktwerte berücksichtigen wird. Unserer Meinung nach kann es hingegen aber nicht im Sinne der Zahnärzte sein, wenn deren Interessenvertreter geringere Honorare vereinbaren, um die fehlgesteuerte Mittelverwendung der Krankenkassen zu antizipieren.

Beide Redebeiträge wurden nur mit spärlichem Applaus bedacht. Vielleicht sollten auch nur die verbalen Bemühungen der Vortragenden anerkannt werden. Inhaltlich ist schwer vorstellbar, dass die bayerischen Zahnärzte mit der fehlorientierten standespolitischen Ausrichtung des FVDZ in Bayern konformgehen. Die ersten Ergebnisse, z.B. der Vertrag mit der AOK Bayern, sind das schlechteste Ergebnis seit über 12 Jahren KZVB Politik. Unter ZZB Führung gab es solch einen Abschluss nie.   

 

28.10.2017

Dr. Armin Walter

Vorsitzender ZZB   

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