Viele gute Nachrichten auf der Vertreterversammlung in Baden - Württemberg: Gute Vertragsabschlüsse, höhere Vergütung, Budgetierung neutralisiert, Degression ist weggefallen, Bundesweit mit den Ersatzkassen eine Vereinbarung zum vertragszahnärztlichen Gutachterwesen ohne Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) abgeschlossen!
In anderen Bundesländern ist das durch erfolgreiche Standespolitik wahr geworden,
siehe Baden- Württemberg: https://news-portal.kzvbw.de/2019/gute-vertragsabschluesse-hoehere-verguetung-vertreterversammlung/?ref=gesundheitstelegramm-2019-25
In Bayern sind wir weit davon entfernt.
Bisher wurden keine Vertragsabschlüsse für 2019 bekannt gegeben. Die MDK- Gutachter werden wie die einvernehmlich bestellten Gutachter gleichberechtigt mit Gutachten beauftragt,obwohl diese nicht den Qualitätssischerungsmaßnahmen der KZVB unterliegen. Unsere Standesführung verordnet uns einen katastrophalen Honorarverteilungsmaßstab –zur Freude bayerischer Krankenkassen.
Unterschiede in der Qualität der Interessenvertretung der Zahnärzteschaft werden offenbar.