200 Tage FVDZ Führung der KZVB
1.Hat der FVDZ Bayern vor der KZVB Wahl die große Freiberuflichkeit versprochen, müssen die Zahnärzte nach der Wahl froh sein, die Hälfte der Gehaltserhöhungen zu erhalten wie die Angestellten im öffentlichen Dienst!
2. Berger und Schott haben die Honorare korrekt abrechnender Zahnärzte in Höhe von ca. 2,5 Mio. pro Jahr an die AOK verschenkt. Bis jetzt: 11,39 Millionen! Und zukünftig noch mehr.
Nach den Sommerferien reiben sich viele Zahnärzte verwundert die Augen nach der Lektüre der DZW vom 19.Juli 2017
Die DZW, Ausgabe 29-30/2017, veröffentlichte am Mittwoch, den 19. Juli 2017 auf Seite 3 einen Artikel mit der Überschrift:“ 2,5 % mehr ab 1. Juli 2017 und Rechtssicherheit“. Hier rühmen sich die FVDZ Funktionäre Berger und Schott als KZVB Vorsitzende mit der AOK einen Vertrag für die bayerischen Zahnärzte abgeschlossen zu haben, der eine Erhöhung der Vergütung und Rechts- und Planungssicherheit bescheren soll. Die Steigerung der Vergütung sei vergleichbar mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst, rechtfertigen sich Berger und Schott.
2,5% ab Juli sind nur 1,25 % für 2017
Die vom FVDZ mit der viel beschworenen Freiberuflichkeit gelockten Wähler durften nach der Wahl der KZVB Führung erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass sie froh sein können, eine Punktwert-steigerung entsprechend der im öffentlichen Dienst serviert zu bekommen. Sind Berger und Schott bereits nach 6 Monaten Amtszeit so weit von der selbstständigen Leistungserbringung der bayerischen Zahnärzte entfernt, dass sie selbständige Freiberufler und Angestellte in einen Topf werfen?
Seit wann ist es Ziel des FVDZ Bayern, bei Vertragsverhandlungen eine Punktwerterhöhung für zahnärztliche Leistungen abzuschließen, die der Steigerung der Verdienste der Angestellten im öffentlichen Dienst entspricht?
Zudem werden die Zahnärzte mit dem Vergleich für dumm verkauft. Im Öffentlichen Dienst wurde eine Anhebung von 2% für das ganze Jahr 2017 vereinbart. Die von Berger und Schott abgeschlossenen Verträge mit der AOK sehen hingegen eine Erhöhung um 2,5 % erst ab dem 1.7.2017 vor, das bedeutet de facto eine Steigerung nur von 1,25 % für 2017. Damit erreichen die bayerischen Zahnärzte die Anhebung im öffentlichen Dienst bei weitem nicht.
Besonders prekär ist die Tatsache, dass Dr. Janusz Rat noch zu seiner Amtszeit mit der AOK bereits einen Vertrag ausgehandelt hatte mit 2,5 % Punktwertsteigerung vom 1.1.2017.
Die Vergütungsvereinbarung von Berger und Schott ist tatsächlich das schlechteste Ergebnis seit über 12 Jahren.
Rechts- und Planungssicherheit
„Die Streitfälle aus 2009 bis heute konnten bereinigt werden“, stellen Berger und Schott in dem Artikel der DZW fest und zahlten der AOK 11,39 Millionen Euro. Ein fürstliches Einstandsgeschenk auf Kosten der bayerischen Zahnärzte und ein beeindruckendes Zeichen mangelnder Sachkenntnis und Verhandlungsunfähigkeit, denn diese Streitfälle waren Forderungen der AOK ohne Rechtsgrundlage, wie das Sozialgericht München bereits festgestellt hat.
Die AOK wollte Beträge aus der sachlich rechnerischen Berichtigung und Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht von der Gesamtsumme der abgerechneten Leistungen der Zahnärzte abziehen, sondern von der bereits budgetierten Vergütungsobergrenze. Das bedeutet, dass die an die AOK aufgrund der Berichtigungen zurückgeflossenen Beträge die vereinbarte Vergütungsobergrenze reduzieren und somit nicht den korrekt abrechnenden Zahnärzten zur Verfügung stehen, wenn die Vergütungsobergrenze überschritten wird. Bekannterweise war dies bislang immer der Fall, weil die AOK seit Jahren zu wenig Mittel für die Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellte.
Diese ungerechtfertigte Forderung hat Berger und Schott der AOK „großzügig“ auf Kosten der bayerischen Zahnärzte erfüllt. Sie haben der AOK vertraglich zugesichert, diese ungerechtfertigten Forderungen zu bezahlen. Was heißt da Rechtssicherheit? Sicher ist, dass die von den Zahnärzten korrekt abgerechneten Leistungen bei AOK Versicherten in Höhe von 11,39 Millionen Euro definitiv nie bezahlt werden. Planungssicherheit à la Berger und Schott heißt: für immer verlorenes zahnärztliches Honorar.
Auch zukünftige Leistungen wurden an die AOK verschenkt
Darüber hinaus hat die FDFZ Führung in dem Vertrag auch in den kommenden Jahren die Leistungen der bayerischen Zahnärzte billig an die AOK verkauft. Die ungerechtfertigt abgerechneten Leistungen werden auch zukünftig den korrekt abrechenden Zahnärzten bei Budgetüberschreitung vorenthalten- angeblich von Jahr zu Jahr in kleinerem Umfang. Gegenüber Verhandlungsprofis der AOK Bayern ist das Ergebnis der zukünftigen Jahre erst noch abzuwarten. Ist das Planungssicherheit à la Berger und Schott?
Je schlechter die KZVB verhandelt, umso eher reicht die Vergütungsobergrenze
Je schlechter Berger und Schott für die bayerischen Zahnärzte verhandeln, desto größer ist die Chance, das Budget nicht zu überschreiten. Nicht, weil die AOK mehr Geld bereitstellt, sondern weil unserer KZVB Funktionäre bereits vorher nur eine geringe Anhebung der Vergütung verhandelt haben. Auch so kann das leidige Thema „Puffertage“ gelöst werden- aber auf Kosten der Zahnärzte.
Besonders unverständlich erscheint der Vertragsabschluss mit der AOK, wenn man Folgendes weiß:
Der Prozess gegen die AOK war bereits in 1. Instanz gewonnen
Die Frage der Behandlung der Beträge aus der sachlich- rechnerischen Berichtigung und der Wirtschaftlichkeitsprüfung waren zwischen der AOK und der von ZZB geführte KZVB seit Jahren streitig.
Unter dem ZZB angehörenden Vorsitzenden Dr. Rat wurde dieser Rechtsstreit Ende 2016 bereits in erster Instanz des Sozialgerichts gegen die AOK gewonnen. Die AOK hatte dagegen Berufung eingelegt.
Die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens hätte natürlich zeitlichen und inhaltlichen Einsatz von Berger und Schott gefordert. Dazu waren unsere KZVB Vorstände wohl nicht bereit. Sie haben offensichtlich in ihrer Ämtervielfalt - auch in anderen Körperschaften - zu viel anderes zu tun.
Schlechtestes Ergebnis seit 12 Jahren
Dr. Janusz Rat hatte noch zu seiner Amtszeit bereits mit der AOK eine Punktwerterhöhung von 2,5% ab dem 1.1.2017 ausgehandelt. Die Forderung der AOK, die Vergütungsobergrenze aller Leistungen bayerischer Zahnärzte (Budgetgrenze) um die Summe der Rückzahlungen aus ungerechtfertigten Abrechnungen zu reduzieren, hatte Rat abgelehnt. Daran war der Abschluss des Vertrages gescheitert.
Anders Berger und Schott: eine miserable Vergütungssteigerung und ein teures Geschenk an die AOK- zu Lasten aller bayerischen Zahnärzte.
Finden die Mitglieder des FVDZ die Ergebnisse ihrer Vorsitzenden gut?
Wo bleibt die Kritik aus den Reihen des FVDZ?
Lassen bayerische Zahnärzte sich für dumm verkaufen?
15.09.2017
Dr. Armin Walter,
Vorsitzender ZZB