BERICHT ÜBER DIE ORDENTLICHE VERTRETERVERSAMMLUNG DER KZVB
AM 27. NOVEMBER 2021
Am Samstag, den 27.11.2021 fand im Zahnärztehaus unter strengen Coronaauflagen, die ordentliche Vertreterversammlung der KZVB statt.
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der VV, Dr. Jürgen Welsch, wurde der Toten gedacht. Im Berichtszeitraum verstarben Dr. Reiner Zaijtschek und Dr. E. Müller. Beide waren langjährig in der Standespolitiktätig, Dr. Müller war in seiner Amtszeit verantwortlich für den Bau des Zahnärztehauses.
Dr. Peter Klotz, Germering stellte die Frage, wer der Initiator der E-Mail-Adresse sanktionen@kzvb.de sei. Diese diskreditierende Adresse führe bei etlichen Kollegen zur Verärgerung. Die Frage blieb mit Hinweis auf Regularien unbeantwortet.
Erstes Thema der Vertreterversammlung war die aktuelle Situation bezüglich des wenige Tage zuvor beschlossenen Infektionsschutzgesetzes. Deutliche Kritik wurde geübt am nicht durchdachten Ablauf: kein Zahnarzt kann die Vorgaben geforderter Tests bei gegebenen Lieferengpässen, stark steigenden Preisen und einem enormen Zeitaufwand für die vorgesehene Dokumentationspflichtleisten können. Die KZVB fordert eine sofortige Aussetzung der Test- und Dokumentationspflichten, sowie die Umsetzung der Forderungen nach Bürokratieabbau.
Als enttäuschend bewertet die KZVB auch den Koalitionsvertrag der Ampel. In dem 177 Seiten umfassenden Werk finden sich genau6 Seiten, die sich überhaupt mit der Gesundheitspolitik befassen. Zu erkennen ist ein Trend hin zur Zentralisierung des Gesundheitswesens. Das duale System von PKV und GKV soll jedoch erhalten bleiben.
Die KZVB fordert eine Regulierung der Gründung und des Betriebes investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren. Sie sieht darin eine Gefährdung der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Auch der bayerische Gesundheitsminister Holetschek spricht sich gegen investorengeführte MVZs aus und will eine Initiativestarten.
Die Gesamtvergütung stieg um 5 %. Die Punktwertsteigerung betrug jedoch lediglich 2,5 %. Das bedeutet, die Zahnärzteschaft muss deutlich mehr gearbeitet haben (Anm. d. Aut.)
Die enorme gestiegenen Hygieneausgaben in den Praxen wurden mit nur 0,13 % Pandemiezuschlag vertraglich mit der AOK Bayernvereinbart. Die KZVB fordert eine dauerhafte Aufhebung de Vergütungsobergrenzen über das Jahr 2022 hinaus.
Derzeit sind 6 % der Zahnärzteschaft in Bayern nicht an die TI angeschlossen, auf Sicht werden aber keine Quartalabrechnungen ohne TI-Anbindung mehr eingereicht werden können.
Im weiteren Verlauf der Versammlung gab es eine Reihe von Abstimmungen über Anträge, die mir zum Teil bekannt vorkamen, weil sie vom ZZB bereits früher gestellt wurden. Damals abgelehnt, wurden sie nun von der Fraktion FVDZ gestellt und alle einstimmig angenommen. Die Anträge werden Ihnen mit den Abstimmungsergebnissen versehen ebenfalls bekannt gemacht.
In einem ausführlichen Redebeitrag lobte Dr. Armin Walter, Vorsitzender von ZZB, den Einsatz des KZVB Vorstandes, sich unverzüglich gegen die von der neuen Ampelkoalition beschlossene umfassende Testpflicht aller Mitarbeiter in Zahnarztpraxen eingesetzt zu haben und auch für die klärende Feststellung zum Delegationsrahmen bei PAR Behandlungen, nachdem initial verwirrende Beiträge seitens der KZVB verbreitet worden waren. Er äußerte massive Bedenken hinsichtlich der elektronischen Patientenakte. Diese bringt in der Zahnarztpraxis keinen erkennbaren Nutzen, belastet die Abläufe jedoch erheblich, da Befund umgehend eingestellt werden müssen. Ein Röntgenbefund kann somit nicht am Ende des Behandlungstages erfasst werden, sondern die gesamte Dokumentation muss bis Verlassen des Patienten abschließend erfolgt sein. Zudem entsteht ein extremer zeitlicher Mehraufwand für die Durchsicht umfangreicher, zahnmedizinisch nicht relevanter Dokumentationen. Hauptproblem sieht Dr. Walter in der Datensicherheit, die bei Speicherung der Daten auf einem zentralen Server nicht gegeben ist, wie etliche Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt haben.
Dr. Walter und die ZZB-Vertreter forderten zudem, einen Schlussstrich bezüglich der steuerrechtlichen Auseinandersetzung zu ziehen, nachdem den früheren Vorständen auch bei eingehender Prüfung keinerlei vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden konnte. Obwohl auch im Prüfbericht der KZBV gefordert verweigerte die Mehrheit des FVDZ die Annahme eines Dringlichkeitsantrages auf Entlastung des alten Vorstandes für das Jahr 2016 und vertagte dies auf die nächste Sitzung.
Zu erwähnen bleibt schließlich noch, dass die von ZZB mehrmals als viel zu hoch kritisierten Verwaltungskosten von derzeit 1,3 % auf künftig 1,2% gesenkt werden sollen. Allen Unkenrufen des FVDZ- Bayern zum Trotz erweist sich die weitsichtige Entscheidung des alten ZZB- Vorstandes als richtig, in das Bauprojekt zu investieren und nun Mieteinnahmen zu generierten anstatt Strafzinsen zu bezahlen.
Abschließend wurde noch der Landeswahlausschuss für die Wahlen 2022 zur Vertreterversammlung der KZVB berufen:
Mitglieder im Landeswahlausschuss sind: Dr. Wendel (FVDZ), Dr. Markert (FVDZ), ZA Binner (parteilos) und Dr. Wiedenmann(ZZB).
Als deren Stellvertreter wurden berufen: Dr. Scheinkönig, Dr. Gleau, ZA Wanninger und Dr. Rinner.
Dr. Barbara Mattner