Kurz- Bericht VV der KZVB am 18./19. 11 2022
Der Vorstand bereitet die Zahnärzteschaft auf schmerzhafte Einschnitte bei der Vergütung besonders bei der Parodontitisbehandlung vor
Die Vorstände berichteten über Erfolge der Amtszeit, das Bauvorhaben, die Steueraufarbeitung der Umsatzsteuerpflicht für Einkünfte gewerbliche Art, zu den Vertragsabschlüssen und die guten Beziehungen zu den Krankenkassen.
Sie berichteten, dass 4,88 % Zahnärzte gegenwärtig nicht an TI angeschlossen sind. Die Höhe der Honorarkürzung-jetzt 2,5 % - der Abrechnung- wegen Nichtanschluss an die TI beträgt seit 2019 bis jetzt ca. 3, 2 Mio. €.
Kürzung wegen §341 SGBV wurden bisher nicht durchgeführt, weil EDV-Voraussetzungen bis zum 3. Q 21 nicht vorlagen.
In der KZVB sind 9 Damen für die Beratung beschäftigt und arbeiten ca. 11000 Anfragen der Zahnärzteschaft in 2022 ab.
Die „geerbten Probleme“ Steuerprobleme und Hausbau sei eine große Belastung gewesen. Der HVM sei sehr erfolgreich. Die mit den Krankenkassen ausgehandelten Honorarsteigerungen seien in den 6 Jahren der Legislatur 14,6 % gewesen.
Die gemeinsame Gutachtertagungen der BLZK und vertragszahnärztlichen Gutachtern würden auch in anderen Bundesländern praktiziert.
Die KZVB entwickelt eine neue Abrechnungsmappe, die bald auf die Homepage gestellt wird.
Ich habe entgegnet, dass die geerbte Steuerproblematik nicht nur die KZVB betroffen hat, sondern alle KZV en und alle Körperschaften und alle Gemeinden und Städte. Die Finanzverwaltung hatte festgelegt, dass in den Körperschaften zwar die hoheitlichen Aufgaben nicht umsatzsteuerpflichtig bleiben, aber andere Bereiche der Umsatzsteuer unterliegen.
Dies führte bei allen Betroffenen zu einem erheblichen Aufwand. Die KZVB hat richtigerweise eine Selbstanzeige eingeleitet. Dazu kam es bei der KZVB in Deutschland einmalig und anders als bei allen anderen KZV en zu Maßnahmen, die Schuld dieser verspäteten Anzeige den Vorgängern anzuhängen. Hierfür sind erhebliche Kosten angefallen mit einem Ergebnis, dass dieser Versuch gescheitert ist und keine haftungsrechtliche Schuld festgestellt werden konnte.
Das Bauprojekt ist abweichend von den Ausführungen der Vorstände ein erfolgreiches Modell, mit den Mieteinnahmen die Verwaltungskostenbeiträge der bayerischen Zahnärzte zu reduzieren. Die mangelhafte Ausführung der Baumaßnahmen in der Zeit des amtierenden Vorstandes kann nicht den Vorgängern oder dem Projekt grundsätzlich zugewiesen werden.
Die Steigerungen der Honorare der vertragszahnärztlichen Leistungen ist um 14,6 % gestiegen, allerdings die Grundlohnsummensteigerungen in dem Zeitraum um 17,78%. Damit ist die mögliche Steigerung um ca. 3,2 % unterschritten und damit um ca. 24.000.000 Mio. € an Gesamtvergütungssumme verloren.
Die gemeinsame Gutachtertagung wird von den Gutachtern nicht gut beurteilt.
Ein großer Erfolg konnte bezüglich der sachlich-rechnerischen Berichtigungsanträge durch die AOK-Bayern erreicht werden. Die Anträge werden zukünftig entsprechend des neuen Bundesmantelvertrag nach § 106 d abgewickelt. Das bedeutet, dass die AOK bei Ablehnung des Berichtigungsantrags den Klageweg beschreiten muss, was angesichts der oft geringen Summen der Einzelfälle unwirtschaftlich ist. Die Kumulation von Forderungen der AOK im Schlichtungsausschuss gehört der Vergangenheit an. Herr Schediwy trug stolz und unter Beifall der Delegierten vor, dass auf diese Weise über 50.000 Anträge der AOK Bayern allein bezüglich der Anästhesieleistungen ad Akta gelegt werden konnten. Es zu erwarten, dass diese unbegründeten Anträge der AOK Bayern zukünftig unterbelieben werden.
2. Tag 19.11.2022
HVM Anpassung
Das Benehmen mit den Krankenkassen wurde im Vorfeld von den Vorständen hergestellt. Der VV-Vorsitzende stellte fest, dass eine andere Entscheidung nicht zur Diskussion steht.
Mehre Delegierte von ZZB haben engagiert gegen den HVM insgesamt und die geplante Änderung des Budgets für PAR und KB gesprochen.
Abstimmung: Mit 17 FVDZ -Stimmen wurde die vorgestellte Änderung des HVM angenommen.
Unser Antrag mit Beauftragung des Satzungsausschusses für die Entwicklung eines neuen HVM wurde mit den Stimmen des FVDZ mit Mehrheit abgelehnt.
Unser Antrag, den Vorstand zu beauftragen, sich auf Bundebene für eine extrabudgetierte Leistungsvergütung der PAR- und KB- Leistungen einzusetzen, wurde angenommen.
Haushalt
Vortrag Herr Thiel:
Negativzinsen fielen in Höhe von 476 t € in 2021. Ab 2022 werden keine Negativzinsen erwartet.
Der Verwaltungsbeitrag bleibt unverändert bei 1,2 % aller über die KZVB angerechneten Leistungen.
Der Haushaltsplan für 2023 wurde einstimmig angenommen.
Fazit
Für die Zahnärzteschaft bleibt festzuhalten, dass die politisch gewollte Reduktion der Vergütung durch den bayerischen HVM nicht öffentlich wird. Stattdessen werden die finanziellen Auswirkungen in Form von Rückforderungen intern nur die Zahnärzte betreffen. Die beschlossene Änderung des HVM werden die Weichen gestellt, die Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenzen vom Vorstand selektiv bei der Honorierung der PAR- Behandlung anfallen zu lassen. Damit soll dann in die Öffentlichkeit die Auswirkung der Leistungskürzungen getragen werden. Allerdings zuerst durch den finanziellen Obolus der Zahnärzteschaft.
Dr. Armin Walter