Das Coronavirus – was tun als Zahnarzt?
Die Corona- Pandemie erschüttert unsere Gesellschaft in einem bisher nicht bekannten Maße.
Die nun exponentiell ansteigenden Infektionszahlen erfordern drastische Einschnitte in unser tägliches Leben. Welche Maßnahmen haben wir als Zahnärzte und Zahnärztinnen durchzuführen, um uns, unser Personal und unsere Patienten vor einer Infektionsübertragung zu schützen?
Hierzu gibt es jetzt Informationen der KZVB in einem Sonderrundschreiben vom 19.03.2020.
Wichtige Info ist, dass das Robert Koch Institut keine erhöhten Hygieneanforderungen an die Behandlung symptomloser Patienten stellt. Sollte eine Praxis aufgrund von Lieferschwierigkeiten keine Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Handschuhe zur Verfügung haben, muss der Betrieb vorübergehend eingestellt werden. Die KZVB richtet zur Aufrechterhaltung des Sicherstellungsauftrags auch unter Woche einen zahnärztlichen Notdienst ein. Hierzu weitere Information unter kzvb.de.
Informationen zum aktuellen Stand finden Sie auch auf den Seiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns unter https://www.kzvb.de/kzvb/und der Bayerischen Landeszahnärztekammer unter https://www.blzk.de/.
Die Bundeszahnärztekammer hat Empfehlungen zur Praxisführung herausgegeben unter https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html.
Die KBV hat veröffentlicht: (Quelle RKI)
Die Auslieferung von medizinischer Schutzausrüstung hat am 20. März begonnen. Die Materialien für die ambulante medizinische Versorgung werden von einem privaten Logistikunternehmen direkt an die 17 Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) geliefert, die diese dann vor Ort an Praxen verteilen. Die Praxen müssen sich dazu nicht vorab an ihre KV wenden.
Die Bundesregierung hat verschiedene Medizingüter zur Bewältigung der Corona Krise eingekauft. Das dazu aufgelegte Programm dient dazu, insbesondere Schutzausrüstung zentral zu beschaffen. Mit den Materialen sollen vor allem Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitsämter und Pflegeeinrichtungen ausgestattet werden.
Wir Zahnärzte erhalten hoffentlich umgehend Informationen, dass diese Schutzausrüstungen auch den KZVen zur Verfügung gestellt wird.
Praktische Tipps für den zahnärztlichen Praxisbetrieb:
Bei telefonischer Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass im Falle von Auftreten von Symptomen vor dem Termin telefonischer Kontakt notwendig ist. Der Termin bei nicht notwendiger Behandlung kann dann um 14 Tage verschoben werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu prüfen.
Auf der Website einen entsprechenden Hinweis einfügen.
Bei Betreten der Praxis einen Corona Anamnesebogen ausfüllen lassen mit folgenden Fragen:
· Symptome einer Viruserkrankung
· Kontakt mit Corona- infizierten
· Aufenthalt in Risikogebieten
Im Zweifel muss die Notwendigkeit einer unmittelbaren Behandlung geprüft werden. Folge: Überweisung in eine Klinik mit hygienischer Schutzeinrichtung oder separierte Behandlung unter den vom RKI geforderten Schutzmaßnahmen.
Welche unmittelbaren und mittelbaren Folgen sind zu erwarten?
Unmittelbar werden die Praxen durch zahlreiche Terminabsagen der Patienten wirtschaftlich getroffen.
Hierbei ergeben sich folgende Fragen:
1. Praxisschließung – Hierzu weitere Informationen unter Corona und Schließung zahnärztlicher Praxen
2. Kurzarbeitergeld – Hierzu weitere Informationen unter Corona und Kurzarbeitergeld für zahnärztliches Personal
3. Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld- Hierzu weitere Informationen unter Corona und Kurzarbeitergeld
Mittelbar ist damit zu rechnen, dass nach dem Abflauen der Corona Krise, vielleicht im Herbst 2020, wirtschaftliche Folgen zu Tage treten werden. Neben den wirtschaftlichen Problemen der vielen durch Geschäftsschließung betroffener Selbstständigen werden durch die massenhafte Kurzarbeit die finanziellen Polster vieler Menschen geschrumpft sein. Als Folge werden nicht unmittelbar notwendige Ausgaben verschoben werden, was auch die Versorgung mit Zahnersatz treffen wird.
Es ist erwarten, dass auch die Krankenkassen durch erhöhte Ausgaben und reduzierten Beitragseinnahmen ebenfalls in problematische Situationen kommen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Krise erfordert von uns Allen Verständnis, Solidarität und Zusammenhalt.
Die Krise wird vorübergehen, jetzt aber ist wichtig, dass wir, unser Personal und unsere Patienten die Probleme bestmöglich meistern.
Mit kollegialen Grüßen
bleiben Sie gesund.
Dr. Armin Walter