Corona Virus und Kurzarbeitergeld

21/3/20
Praxisführung

Corona und Kurzarbeitergeld für zahnärztliches Personal

 

Kurzarbeitergeld soll Arbeitgebern in Fällen wie der eingetretenen Pandemie bei reduzierter Arbeitsnachfrage oder Arbeitsausfall helfen, durch Reduktion von Gehältern Kündigungen zu vermeiden.

Für die Arbeitnehmer ergibt eine Lohnkürzung eine erhebliche finanzielle Beeinträchtigung, die die Sozialleistung „Kurzarbeitergeld“ abfedern soll.

Genaue Ausführungen hierzu können Sie nachlesen unter:    

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

http://www.arztundzahnarztrecht.de/2020/03/18/corona-entschaedigungsleistungen-und-kurzarbeit-sollte-ich-meine-praxis-schliessen%ef%bb%bf/

Bei Arbeitsverträgen, die keine Kurzarbeiterregelung vorsehen, wie in den meisten Verträgen für zahnärztliches Personal, ist eine Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

Kurzarbeitergeld kann auch vom Arbeitgeber aufgestockt werden, um dem betroffenen Mitarbeiter die Zustimmung zu erleichtern.

Nähere Information hierzu unter:

https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html

Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld werden für viele zahnärztliche Praxen aber auch zahntechnische Labore eine Möglichkeit sein, in der Krise die finanziellen Probleme der Mitarbeitergehälter zu reduzieren und Entlassungen zu vermeiden.

Steuerberater sollten für die Anträge des Kurzarbeitergeldes konsultiert werden.  

Wünschenswert wäre auch eine Rechtsberatungsstelle in der BLZK und der KZVB einzurichten, die hierzu Hilfestellung leisten kann.    

 

Mit kollegialen Grüßen und  

bleiben Sie gesund

Ihr Dr. Armin Walter  

Related Posts

Anmeldung zum Newsletter

Danke für das Abonnieren unseres Newsletters! Bitte sehen Sie in Ihr E-Mail Postfach und klicken Sie dort auf den Bestätigungslink!

Oh! Da ist etwas schiefgelaufen bei der Anmeldung!

Adresse

Zukunft Zahnärzte Bayern e. V.
Geschäftsstelle
Ehrwalder Str. 2
81377 München

Kontakt

Telefon: +49 89 754272
Telefax: +49 89 7595267
E-Mail: info@zzb-online.de