Covid 19–finanziellen Hilfen für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Apobank sieht keine hohen Risiken für Insolvenzen
Ein Gespräch mit Herrn Uwe Paul, dem neuen Direktor der Münchner Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Zahnärzte sind von der Covid 19 Pandemie systemrelevant betroffen.
Einerseits waren sie verpflichtet, entsprechend des Sicherstellungsauftrages der vertragszahnärztlichen Versorgung ihre Praxen nicht zu schließen. Anderseits haben aber viele Patienten ihre Behandlungen abgesagt und nur in dringenden Notfällen die Praxen aufgesucht. Die meisten Kosten des Praxisbetriebs liefen in dieser Zeit unvermindert weiter. Die Möglichkeit, Personal in Kurzarbeit zu schicken, ist eine Erleichterung des Kostendrucks der Personalkosten. Allerdings ist eine Grundbesetzung der Praxis zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig und die Frequenz der Patientenbehandlung ist im Voraus nicht abschätzbar, sodass ein Personalbestand anwesend sein muss, auch wenn tatsächlich gar kein Patient kommt.
Der Leistungsrückgang im April 2020 war enorm groß. Eine Umfrage von ZZB zeigte, dass – 60 % weniger Leistungen abgerechnet wurden als im Vorjahr. Dies wird zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Wie hilft die Politik den Zahnärzten?
Die Möglichkeit, Personal in Kurzarbeit zu schicken, ist eine tatsächliche Hilfe. Aufgrund der Gehälter in den unteren Einkommensgruppen werden viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ihrem Personal die Differenzen zwischen Gehalt und Kurzarbeitergeld aufstocken müssen.
Die Hilfen des Freistaats Bayern greifen erst, wenn die Liquidität der Praxis nicht mehr gewährleistet ist. Diese Hilfe greift nicht,die ausgefallen Umsätze wegen der Corona-Pandemie zu Lindern.
Die als „Rettungsschirm“ propagierte Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4.5. 2020 entpuppt sich mit dem Wort„Liquiditätshilfe“ als ein zinsloses Darlehen der Krankenkassen, welches in den kommenden Jahren vollständig zurückgezahlt werden muss.
Deshalb nun die Fragen, wie die Apotheker und Ärztebank bei fnanziellen Problemen helfen kann.
Frage: Dr. Walter
Was tut die Apotheker und Ärztebank für die Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Antwort: Herr Paul:
Als Standesbank der Heilberufe bieten wir fachkundige Beratung für die Berufsausübung an, von der Gründung bis zur Abgabe einer Praxis. Mit UNIVIVA haben wir eine webbasierte Plattform eingerichtet für die gezielte Auswahl angebotener Fortbildungsveranstaltungen.
www.univiva.de/sign-up-affiliate?referrer=Muenchen
Und natürlich stehen unseren Kunden qualifizierte Mitarbeiter für die gesamte Palette finanzieller Dienstleistungen zur Verfügung - von Finanzierung der Praxen und Immobilien bis zu Beratung und Betreuung von Vermögensanlagen.
Wir sehen aktuell die durch die Corona – Pandemie verursachten Probleme der Ärzte,Apotheker und Zahnärzte sehr genau und können zielorientiert helfen. So haben wir die Kreditlinien auf Kontokorrentkonten bei sehr vielen unserer Kunden um 50.000€ angehoben. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Kontokorrentrahmen von bisher 50.000€ auf 100.000 € angehoben wird. Diese Maßnahme ist zunächst bis Ende September 2020 befristet. Wenn dann weiter Bedarf bestehen sollte, werden wir entweder als Bank gesamthaft handeln oder aber es können vor Ort individuelle Lösungen besprochen werden.
Deutschlandweit stellen wir so den Heilberufen ca. knapp 1 Milliarde Euro als Liquiditätshilfe unbürokratisch zur Verfügung.
Frage: Dr. Walter
Erfolgt das automatisch oder auf Antrag?
Antwort: Herr Paul
Die Anhebung der Kontokorrentrahmen bei ca. 17.000 unserer Kunden wurde automatisch vorgenommen.
Frage: Dr. Walter
Mit welchem Zinssatz werden diese Kontokorrentdarlehen berechnet?
Antwort: Herr Paul:
Die Zinssätze für Kontokorrentkredite können kundenindividuell unterschiedlich sein. Die Höhe kann bei den jeweiligen Beratern angefragt werden.
Frage: Dr. Walter
Was raten Sie, wenn das Geld nicht nur kurzfristig gebraucht wird, sondern übereinen gewissen Zeitraum die Liquidität der Praxis erhalten muss?
Antwort: Herr Paul:
Ich hoffe, dass die Belastungen durch die Corona- Pandemie bald wieder vorüber sein werden. Wenn aber finanzielle Mittel nicht nur kurzfristig benötigt werden,bieten wir den Zahnärzten lösungsorientierte Beratung und ein zusätzliches Kreditangebot an.
Gerne unterstützen wir Sie in der aktuell schwierigen Situation. Wichtig ist es jetzt, strategisch, besonnen und langfristig eine nachhaltige Lösung aufzustellen, die auch ausreicht, wenn die Krise sich länger als erwartet hinziehen wird.
Hier empfiehlt sich immer die Einschaltung Ihres Beraters oder Ihrer Beraterin, ggf. auch in Verbindung mit Ihrem Steuerberater.
Wir möchten Ihnen nachfolgend die Möglichkeiten darstellen in welcher Form eine Finanzierung von Betriebsmitteln (neben dem Kontokorrentkredit, der nur für kurzfristige Spitzen in der Inanspruchnahme sinnvoll ist) aktuell möglich ist.
1.
Darlehen der apoBank
Betrag von TE 25 bis TE 250
Laufzeit 1 Jahr, tilgungsfrei
Zinssatz variabel 2,90 %
jederzeitige Rückführung - auch in Teilbeträgen - möglich
Darlehen wird in einer Summe ausgezahlt
Prolongation oder Umschuldung möglich
2.
Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, entweder von der KfW oder den regionalen öffentlichen Förderinstituten. Hier können die Laufzeiten und Verzinsungen bedarfs- und risikogerecht im persönlichen Gespräch mit dem Berater oder der Beraterin ermittelt werden. Die Zinssätze bewegen sich in aller Regel zwischen 1% und 1,5%, die Laufzeiten zwischen in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
Zusätzlich möchten wir Sie noch auffolgendes hinweisen :
1. Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
2. Steuerstundungen bzw. Reduzierungen der Vorauszahlungen
3. Soforthilfe
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Der erste Schritt sollte nun die Kontaktaufnahme zu Ihrem Steuerberater sein. Er kann Sie zu den erst genannten Themen beraten und unterstützen. Darüber hinaus wird er für Sie und uns eine Planung erstellen, die die gesamten Auswirkungen der Krise berücksichtigt.
Frage: Dr. Walter
Wie schätzen Sie die finanzielle Situation der Zahnarztpraxen ein? Drohen vermehrt Insolvenzen?
Antwort: Herr Paul:
Glücklicherweise sind die allermeisten zahnärztlichen Praxen finanziell grundsolide aufgestellt, so dass wir keine nennenswert erhöhte Gefahr drohender Insolvenzen sehen.
Frage: Dr. Walter
Was können Sie als Apotheker und Ärztebank noch für die Zahnärztinnen und Zahnärzte tun?
Antwort: Herr Paul:
Neben den bereits genannten finanziell-materiellen Unterstützungsmaßnahmen stehen wir Ihnen natürlich mit all unseren sehr gut qualifizierten Beraterinnen und Beratern für eine individuelle Beratung zur Seite. Darüber hinaus haben wir eine Vielzahl von Netzwerkpartnern, wie zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte,Marketingfachleute, Praxisoptimierer etc. , mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zum Wohle unserer Kunden zusammenarbeiten. Hier stellen wir gerne Kontakte her.
Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, dass wir hier alle sehr guter Dinge sind, die Krise gemeinsam zumeistern. Eine Empfehlung noch: Beginnen Sie bereits jetzt, sich Gedanken übereine Zeit „nach der Krise“ zu machen. Das beinhaltet Themen wie: Hygieneschutzmaßnahmen, Mitarbeiter- und Patientenschutz, Kommunikation (z.B. auf der eigenen Website) darüber, damit die Patienten mit einem guten Gefühl in die Praxis (zurück-) kommen.Da zusätzliche Kreditaufnahme zur Behebung von Liquiditätslücken durch Tilgung in der Zukunft auch dort die zur Verfügung stehende Liquidität mindert, sollte man sich auch Gedanken um Praxis- und Ablaufoptimierung etc. machen, um diese Liquiditätslücke zu kompensieren.
Sehr geehrter Herr Paul, ich bedanke mich für das Gespräch und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Leistung der Münchner Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Für die finanziellen Einbußen durch die Pandemie werden die Zahnärzte letztlich keine Hilfen bekommen, so wie es gegenwärtig aussieht. Für den Erhalt der Liquidität stellen Banken finanzielle Mittel zur Verfügung, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen.
Dr. Armin Walter