Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Honorarverhandlungen mit der AOK sind abgeschlossen.
Ergebnis: 3,33% Honorarsteigerung für 2020 im KCH Bereich. Ist das gut oder schlecht?
Andere Kassenzahnärztliche Vereinigungen, wie die in Baden-Württemberg, hatten bereits vor März 2020 die Verhandlungen mit den Krankenkassen für das Jahr 2020 abgeschlossen. Das hat den Zahnärzten unmittelbar mehr Geld auf den Konten beschert.
Nicht so in Bayern. Hier versäumte die KZVB auch in diesem Jahr eine zeitnahe Honorarvereinbarung mit der AOK- Folge: die alten Punktwerte galten weiterhin. Dann kam Corona. Die KZVB verfiel in Schockstarre. Erst jetzt, im September, wurden die Verträge mit der AOK abgeschlossen und zwar unter dem Wert der Grundlohnsummensteigerung (GLS – Steigerung 3,66%). Wie konnte ein so mageres Ergebnis passieren? Wo doch seit Corona bekannt ist, dass die Zahnärzteschaft mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert wird, die weit über den Inflationsausgleich hinausgehen.
In der Presseinformation der KZVB vom 17.09.2020 fehlen die Angaben zu den vereinbarten Anhebungen der Gesamtvergütung, die ja entscheidend für die Budgetgrenzen sind. Auch heißt es seitens der KZVB, dass die Grundlohnsummensteigerung die gesetzliche Obergrenze für Honorarerhöhungen darstellt. Dieser Aussage muss entschieden widersprochen werden. Die GLS stellt lediglich einen Orientierungsrahmen dar, der individuell angepasst werden muss. In der vertragszahnärztlichen Versorgung gelten ab 2013 neben der Grundlohnsummen-veränderungsrate weitere Anpassungskriterien. Gemäß § 85 Abs. 3 SGB V vereinbaren die Vertragsparteien des Gesamtvertrages (in Bayern die KZVB zum Beispiel mit der AOK Bayern) die Veränderungen de Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung unter anderem der Morbiditätsentwicklung und der Kosten- und Versorgungsstruktur.
Wenn die KZVB Führung hingegen nicht die Ausgabensteigerungen für Hygienemaßnahmen und die Aufrechterhaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung auch unter betriebswirtschaftlich nicht auskömmlichen Kautelen in der Coronazeit (Morbiditätsentwicklung und der Kosten- und Versorgungsstruktur) als Gründe für eine Steigerung der Honorare deutlich über der GLS erfolgreich in die Verhandlungen einbringen kann, brauchen sich die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte keine großen Hoffnung für zukünftige Honorarsteigerungen machen.
Für das Jahr 2020 wäre eine Honorarsteigerung weit über dem GLS Wert erforderlich gewesen. Dies wäre auch für die Krankenkassen finanzielle tragbar, weil eine Reduktion der vertragszahnärztlichen Gesamtausgaben aufgrund der pandemiebedingten Leistungsrückgänge zu erwarten ist.
Der mangelnde Einsatz der Führung der KZVB in der schwierigen wirtschaftlichen Zeit der Zahnärzteschaft zeigt sich auch daran, dass bayerischen Zahnärzten keine Sofortauszahlungen für PAR – Behandlungen oder Zahnersatzversorgung seitens der KZVB angeboten wurden, wie es zum Beispiel die KZV Baden- Württemberg getan hat. Hier konnte jeder Zahnarzt unbürokratisch sein Honorar für abgeschlossene Par- und ZE- Fälle unmittelbar am Folgetagabrufen.
Das wären wirtschaftliche Soforthilfen für die Zahnärzteschaft gewesen. In Bayern: Fehlanzeige. Stattdessen bringt der KZVB Vorstand ein kompliziertes Antragverfahren und auch nur für in wirtschaftliche Not geratene Praxen ein. Diese müssen dann Berechnungen der Steuerberater und Bankbürgschaften und vieles mehrbeschaffen. Das ist keine echte Hilfe in der Krise.
Auch eine unmittelbare Intervention der KZVB für einen finanziellen Ausgleich für bayerische Zahnarztpraxen bei unsere Gesundheitsministerin erfolgte nicht, wie das Ministerium auf meine Anfrage mitteilte.
Und für die nächsten Jahre: keine finanzielle Sicherheit.
Bayerische Vertragszahnärzte haben erstmals seit 2014 für einen längeren Zeitraum Rechts- und Planungssicherheit, schreibt die KZVB Führung und belobigt sich dafür. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Dr. Janusz Rat unter ZZB- Führung der KZVB immer zeitnah Honorarvereinbarungen und auch über der GLS Steigerungsrate mit den Krankenkassen verhandeln konnte. Die Erhöhungen der Jahre 2021 und 2022 werden sich an der Grundlohnsumme orientieren, so heißt es in der aktuellen Pressemeldung der KZVB Führung weiter.
Was ist das für einen inhaltslose Aussage. Im SGB V ist bereits gesetzlich geregelt, wie die GLS Steigerung in den Honorarverhandlung zu berücksichtigen ist. Besonders wenn die Gesamtausgaben nicht überschritten werden, kann die Veränderungsrate des GLS aber überschritten werden. Die GLS für 2021 ist seit wenigen Tagen öffentlich: 2,53 %. Wir werden gespannt sein, wann die Verträge mit der AOK abgeschlossen sein werden und mit welchen Ergebnissen. Wo aber bleibt der Honorarausgleich für die stark gestiegenen Kosten der Hygienemaßnahmen und Hygienematerialbeschaffung? Das hat die KZVB Führung wohl schon vergessen. Wenn die KZVB Führung mit ihren Vereinbarungen mit der AOK auch für die nächsten Jahre die Morbiditätsentwicklung und die Kostensteigerungen aufgrund der zu erwartenden pandemiebedingten Probleme bereits zu Lasten der bayerischen Zahnärzteschaft verspielt hat, wird sich die AOK freuen. Honorarverhandlungen sind offenbar nicht die Stärke der KZVB Führung.
Aber in medienwirksamem Selbstlob sind die drei Vorstände der KZVB meisterlich.
Dr. Armin Walter