Ende der Wahlzeit in Bayern - Anträge zur Herbst VV der KZVB

14/9/18
Standespolitik

Haben Sie gewählt?

Am 18.September 2018 um 17:00 Uhr ist Ende der Wahlzeit in Bayern

ZZB erklärt mit 2 Anträgen zur VV der KZVB eindeutig standespolitische Standpunkte

 1. Antrag zur Herbst - VV der KZVB

Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KZVB, den am 28.4.2018 beschlossenen neuen HVM für KCH Leistungen der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht in Kraft zu setzen. Stattdessen soll der vorher bestehende HVM auf unbestimmte Zeit weiter gelten.

2. Antrag zur Herbst-VV der KZVB  

Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KZVB, dafür zusorgen, dass die KZVB auf Fortbildungsveranstaltungen der eafz nicht zahnmedizinische Assistentinnen/ en aus den Zahnarztpraxen für die Mitarbeiter der KZVB abwirbt.

 

Einer pluralistischen Gesellschaft braucht Meinungsvielfalt,um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Sie braucht Informationen, um eigene Meinungen bilden zu können.

Jetzt geht es in Bayern um die Wahl von Kandidaten, die sich für die Belange der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte einsetzen sollen.

Vor Wahlen, wie gerade in diesen Tagen- die Wahlzeit läuft am Dienstag, den 18.September um 17:00 Uhr ab- werden von allen Gruppierungen Informationen unter die Zahnärzteschaft gestreut. Vieles ist wahr – einiges zweifelhaft.

Wie soll man als Zahnarzt bei der Wahl entscheiden?  

Hier sind die Veröffentlichungen von zur Wahl stehenden Listen hilfreich wie auch die Informationen des Berufsverbandes ZukunftZahnärzteBayern (ZZB)..

Nachdem fast 1000 Zahnärzte/innen schriftlich gegenüber ZZB ihre Ablehnung des neuen HVM bekannt gegeben haben, versteht ZZB dies als starkes Mandat, für die Abschaffung dieses neuen HVM zu sorgen. Transparent und öffentlich stellt ZZB deshalb den Wortlaut seiner Anträge zur nächsten Vertreterversammlung vor, damit sich jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ein Bild machen kann- ZZB – die tun was für uns.

Hier die Anträge 1. zur Abschaffung des HVM und 2. Unterlassung der Abwerbung zahnärztlichen Personals durch die KZVB im Wortlaut:

1. Antrag zur Herbst - VV der KZVB

Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KZVB, den am 28.4.2018 beschlossenen neuen HVM für KCH Leistungen der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht in Kraft zu setzen. Stattdessen soll der vorher bestehende HVM auf unbestimmte Zeit weiter gelten.

 

Begründung:

Der neue HVM erfüllt keines der angestrebten Ziele.

Der neue HVM bringt keine Planungssicherheit für die KCH Behandlung, unterschiedliche finanzielle Belastung der Praxen, keine Darstellung der finanziellen Unterausstattung zahnärztlicher Behandlungen durch einzelne Krankenkassen und besonders, die Solidarität und der Zusammenhalt der bayerischen Zahnärzte werden fundamental belastet. 

Allein für die 12 innerbayerischen Krankenkassen oder Verbände werden jeder einzelnen Praxis entsprechend der 3 Fallgruppen (U, B, K) in jedem Quartal 36 individuelle Budgets zugeordnet. Die Berechnung der individuellen Budgetausschöpfung aller Krankenkassen fordert von jeder Praxis einen enormen Zeitaufwand und das wiederholt.  

Keine Planungssicherheit - 365 Puffertage

Kein Zahnarzt weiß, wie vielePatienten der verschiedenen Krankenkassen zur Behandlung kommen werden undbesonders, welcher Behandlungsbedarf bei ihnen besteht. Kein Zahnarzt kanndeshalb sicher sein, dass seine abgerechneten Leistungen bei einer Krankenkassesein Gesamtbudget über - oder unterschreiten.

Bei einer Überschreitung abgerechneter Leistungen der Gesamtvergütungsobergrenze aller Zahnärzte in Bayern kann dieser Betrag möglicherweise voll umfänglich von der KZVB zurückgefordert werden. Die Festsetzung der garantierten Vergütungsobergrenzen je Fallgruppe durch den Vorstand der KZVB führt zu unkalkulierbaren Abrechnungsüberschreitungen.  

Das Risiko auf Grund von Budgetüberschreitung von der KZVB mit Rückforderungen belastet zu werden steigt bei kleinen Praxen. Diese haben in der Regel nur geringe Fallzahlen bei hoher Leistungsmenge. Auch Zuweiser-praxen sind betroffen, weil sie die beauftragten Leistungen nicht steuern können.

Die Darstellung des finanziellen Mangels ist nicht mehr gegeben

Das Budgetproblem wird auf die jeweiligen Praxen und somit auf die Zahnärztin/ den Zahnarzt abgewälzt. Das freut vor allem die AOK, die steht nun nicht mehr alljährlich am Pranger.

Ein besonderes Problem entsteht für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen: Arbeitsverträge angestellter Zahnärzte mit Umsatzbeteiligung

Der neue HVM kann in einzelnen Fällen (Beispiel oben) zu erheblich höheren Rückforderung der KZVB aufgrund individueller Budgetüberschreitungen führen. Die Puffertage waren zeitlich begrenzt und individuell steuerbar, nicht unbedingt notwendige Maßnahmen konnten verschoben werden. Finanzielle Rückforderungen verteilten sich auf alle Zahnärzte gleichermaßen und führten deshalb zu insgesamt vergleichsweise geringen Rückforderungen gegenüber der einzelnen Praxis. Mit dem neuen HVM können einzelne Praxen aber individuell mit erheblich höheren Rückforderungen konfrontiert werden. Viele Praxisinhaber werden daher die Verträge mit Umsatzbeteiligung dahin gehend juristisch prüfen, ob die ausbezahlten Honorare vorbehaltlich der später endgültigen Abrechnung erfolgen können.

 

Die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen sach- und fachgerecht arbeiten und gut honorierte Leistung erbringen. Im Bedarfsfall mit einem HVM, der eine individuelle Leistungserbringung zulässt und gleichzeitig den finanziellen Mangel einzelner Krankenkassen nach außen sichtbar macht.

 

Antragsteller:

Dr. Armin Walter

Dr. Axel Wiedenmann

Dr. Barbara Mattner

u. w. Delegierte von ZZB

2. Antrag zur Herbst-VV der KZVB

 

Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand der KZVB, dafür zusorgen, dass die KZVB auf Fortbildungsveranstaltungen der eazf nicht zahnmedizinische Assistentinnen/ en aus den Zahnarztpraxen für die Mitarbeiter der KZVB abwirbt.

Begründung:

Die KZVB plant, mit Flyern zahnmedizinische Assistentinnen/ en anzuwerben. Diese Flyer sollen auf Fortbildungsveranstaltungen des zahnärztlichen Personals der eazf ausgelegt werden. Damit wirbt die KZVB direkt die Mitarbeiter der Praxen ab, die von Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Fortbildung in die eazf gesandt werden.  

Die personelle Situation in den Praxen ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Es ist deshalb nicht angebracht, dass die eigene Körperschaft dieses Personal abwirbt, anstatt selbst ihre Mitarbeiter auszubilden.

 

 

Antragsteller:

Dr. Armin Walter

Dr. Axel Wiedenmann

Dr. Barbara Mattner

u. w. Delegierte von ZZB

 

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