Entscheidung zur COVID 19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

27/5/20
Standespolitik

Entscheidung zur COVID 19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

Widerspruch gegen die Hilfen: Ja oder nein?    

Außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns am 27.Mai 2020 zu Covid- 19-VSt-SchutzV

Auf Antrag des Vorstandes der KZVB fand die ao VV in der Fallstraße in München statt.

Das Kreisverwaltungsreferat hatte die Sitzung mit den bekannten Hygieneauflagen nur für den Zeitraum von einer Stunde genehmigt, was nur wenige Redebeiträge zuließ.

Die Vertreterversammlung war sich einig, dass diese vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erlassene Verordnung keine wirkliche Hilfe für die Zahnärzteschaft darstellt. Die Verordnung legt fest, dass die Krankenkassen 90 % der im Bundesmantelvertrag vereinbarten Abschlagszahlungen (Referenzwert ist die abgerechnete Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen 2019) an die KZVe bezahlen müssen.  Letztlich abgerechnet werden 2020 aber nur die tatsächlichen erbrachten Leistungen, die coronabedingt wahrscheinlich geringer ausfallen werden als 2019. Überzahlung an die KZVe müssen von diesen in den Jahren 2021 und 2022 an die Krankenkassen zurückbezahlt werden.  Damit ist die von der Politik als Rettungsschirm bezeichnete finanzielle Hilfe lediglich ein Darlehen der Krankenkassen mit Rückzahlungspflicht.  

Die Zahnärzteschaft, die in den Zeiten der Pandemie ihre Praxen für die Patienten geöffnet ließen und lassen, auch wenn durch die geringe Patientenfrequenz kein wirtschaftlicher Betrieb möglich war und ist, fühlt sich von der Politik nicht adäquat gewürdigt und ist enttäuscht.

Viele Zahnärzte hatten deshalb geäußert, diese finanzielle Hilfe der Verordnung abzulehnen.

Auch in der im Internet geführten Vorbesprechung der ZZB Delegierten wurde lange und intensiv über die Vor- und Nachteile der Verordnung des BMG diskutiert. Mehrheitlich kamen die ZZB Delegierten zum Ergebnis , der Hilfe nicht zu widersprechen.     

Die große Mehrheit der Delegierten in der Vertreterversammlung am 27. Mai sahen eindeutig Vorteil für die Zahnärztinnen und Zahnärzte durch die erhöhten Abschlagzahlungen an die KZVB. Denn ein Schaden aufgrund der erhöhten Abschlagszahlungen kann nicht entstehen und die politische Botschaft wären für zukünftige Vertragsverhandlungen nicht vorteilhaft.

Der Antrag des KZVB Vorstandes verband die Annahme de erhöhten Abschlagszahlungen mit Vorgaben, wie die Zahnärztinnen und Zahnärzte von diesen Kassenzahlungen partizipieren. Eine generelle Ausschüttung kommt nicht in Frage. Finanzielle Hilfen in Form von Vorschüssen auf Vergütungsansprüche müssen von Praxen in Liquiditätsschwierigkeiten beantragt werden, worauf eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage unter Einbeziehung aktueller Daten vom Steuerberater erfolgt und eine Bankbürgschaft zugunsten der KZVB vorgelegt werden muss. Der Vorstand entscheidet über entsprechende Anträge nach Abstimmung mit dem Finanzausschuss.

Dieser Antrag wurde mit FVDZ Mehrheit angenommen. Die ZZB Delegierten enthielten sich der Stimme, weil sie mehrheitlich zwar für die Annahme der erhöhten Abschlagszahlungen waren, aber mit der Regelungen bezüglich der Verwendung der Finanzmittel nicht einverstanden waren und erst nach ausgiebiger Prüfung der Datenlage auf der nächsten ordentlichen Vertreterversammlung beschließen wollten.

Im Gegensatz zum Antrag des KZVB Vorstandes brachte ZZB den Antrag ein, der erhöhten Abschlagzahlung der Krankenkassen an die KZVB nicht zu widersprechen, also die Hilfe anzunehmen,-- ohne eine Passus  die Verwendung der Finanzmittel gegenwärtig zu beschließen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit der Delegierten  angenommen. Dies ist ein einheitliches und starkes Signal an die Politik und die Zahnärzteschaft, dass alle Delegierten der KZVB die finanziellen Probleme durch den Einbruch zahnärztlicher Leistungen durch COVID 19 wahrnehmen und zumindest den Zahlungsfluss an die Praxen sicherstellen wollen.  

In einem weiteren Antrag forderte ZZB den Vorstand auf, unverzüglich Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen aufzunehmen, in denen möglichst eine Steigerung der Punktwerte in Höhe der Grundlohnsummensteigerung (3,66 % für 2020) und einen Zuschlag für die gestiegenen Hygienekosten vereinbart werden sollten. In vielen anderen Bundesländern sind die Verhandlungen bereits seit Monaten abgeschlossen. Dies wäre eine echte und sofortige Liquiditätshilfe.

Auch sollte die Verwendung der Finanzmittel durch die erhöhten Abschlagszahlungen an die KZVB  mit einem detaillierten Kriterienkatalog in der nächsten ordentlichen Vertreterversammlung mit umfassenden aktuellen Information und Daten entschieden werden.  

Dieser ZZB Antrag wurde mit der FVDZ Mehrheit abgelehnt.

Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt in Bayern möge sich nun selbst ein Urteil bilden.

Standespolitik betrifft jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt.  

 

Dr. Armin Walter

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