Fake News in der KZVB Standespresse
Urteil zur Berechnung der GOÄ 2650 falsch dargestellt
Im BZB plus, Ausgabe 5 22, schreibt die KZVB unter dem Titel „Erfolg für die Zahnärzteschaft“, dass das Landessozialgericht die Rechtsauffassung der KZVB in zwei Fällen bestätigt hätte.
Diese Aussage ist falsch:
Das bayerische Landessozialgericht hat die Rechtsauffassung der KZVB bezüglich der GOÄ 2650 gerade nicht bestätigt, sondern dieser widersprochen.
Richtig ist, dass die KZVB seit Jahren abgerechnete GOÄ Position 2650 in die BEMA Position Ost 2 umgesetzt hatte, wohl auf Grund von Anträgen der AOK Bayern. Die Rechtsauffassung der KZVB war somit eindeutig, dass die Berechnung der GOÄ 2650 nicht rechtmäßig war. Widersprüche der Kollegenschaft gegen die eigenmächtige Umsetzung der Position 2650 wurden durch die KZVB abgewiesen.
Aus diesem Grunde mussten Zahnärzte mit viel persönlichem Einsatz gegen die eigene KZVB klagen. Dem erstinstanzlichen Urteil, welches die Auffassung der KZVB als rechtswidrig feststellte, wurde seitens der KZVB sogar widersprochen, sodass der Prozess letztlich vor dem Bayerischen Landessozialgericht entschieden werden musste.
Anstatt dass die KZVB, was von einer Körperschaft der Zahnärzte zu erwarten gewesen wäre, sich gegen ungerechtfertigte Anträge der AOK Bayern zur Wehr gesetzt hätte und die rechtmäßige Abrechnung notfalls gegenüber der AOK gerichtlich geklärt hätte, entschied die KZVB gegen die Zahnärzteschaft mit eigenmächtigen Kürzungen der Leistungen GOÄ 2650.
Zu Unrecht, was durch die Klage der Zahnärzte eindeutig festgestellt wurde.
Fazit:
Der Artikel im BZB plus dokumentiert die sachlich falsche Darstellung der Entscheidung über die GOÄ 2650, denn die rechtswidrige Auffassung der KZVB bezüglich der Abrechenbarkeit der GOÄ 2650 war Anlass der Klage. Deshalb hat das Landessozialgericht die Rechtsauffassung der KZVB gerade nicht bestätigt, sondern dieser entschieden widersprochen.
Dieser Artikel zeigt aber auch deutlich, dass die standespolitischen Medien der KZVB zur Verbreitung von fake news missbraucht werden.