ZZB informiert
Gültigkeit von Heil und Kostenplänen verlängert
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung auf dieses Vorgehen verständigt.
„ Angesichts der COVID- 19- Pandemie können genehmigte Versorgungen teilweise nicht innerhalb der bundesmantelvertraglich vorgesehenen 6- Monats- Frist eingegliedert werden. Daher gilt Folgendes:
Heil- und Kostenpläne, die in dem Zeitraum vom 30.09.2019 bis zum 31.03.2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum 30.09.2020. Für Versorgungen, die nicht bis zum 30.09.2020 durchgeführt werden können, ist ein neuer Heil- und Kostenplan zu erstellen.“