Hilferuf der bayerischen Zahnärzte Brief an den Ministerpräsidenten

27/3/20
Standespolitik

Dr. Armin Walter

Vorsitzender

Zukunft Zahnärzte Bayern e.V.

81377 München

Ehrwalderstr. 2

 

                                                             


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                                                                                                                                 27.03.2020

 

Finanzhilfen für zahnärztliche Praxen

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,  

sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Huml,  

 

Die gegenwärtige Gesundheits- und Finanzkrise durch die Pandemie des Coronavirus hat einen tiefgreifenden Einfluss auf die zahnärztliche Berufsausübung und die wirtschaftlichen Folgen.

Den Empfehlungen der Staatsregierung folgend werden bayernweit alle nicht unbedingt notwendigen Behandlungsmaßnahmen ausgesetzt mit der Folge, dass eine wirtschaftliche Praxisführung gegenwärtig nicht mehr möglich ist.

Das Instrument der Kurzarbeit kann initial einen Teil der Praxiskosten reduzieren. Allerdings ist auch für mögliche Notbehandlungen ein ausreichender Personalstock bereit zu halten, auch wenn diese Maßnahme bei geringer Inanspruchnahme wirtschaftlich defizitäre Konsequenzen nach sich zieht.

Außerdem erfordern die gesteigerten Hygienemaßnahmen aufgrund der Infektiösität des Covid 19 Erregers einen erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten bei der Behandlung. Zudem sind in den Zahnarztpraxen die notwendigen Schutzausrüstungen nicht in einer ausreichenden Menge vorhanden, um bei jedem Patienten eine neue Schutzausrüstung anzulegen.

Als Gesundheitsdienstleister kommen wir unserer Verantwortung als Teil der kritischen Infrastrukturen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe selbstverständlich nach.    

Allerdings werden die zahnärztlichen Praxen in Bayern durch diese Maßnahmen wirtschaftlich defizitär.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Praxisbetriebs ohne Kostendeckung werden sich anders als in anderen Branchen im zahnärztlichen Sektor erst zu einem späteren Zeitpunkt finanziell bemerkbar machen.

Dauert der Zeitraum zwischen Leistung und Einnahme zum Beispiel im Gastgewerbe nur einige Stunden, kommen in der Zahnärzteschaft die Auszahlungen der Leistungen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit einer Nachlaufzeit von bis zu 3 Monaten an. Das heißt, die im März 2020 ausgezahlten Beträge beruhen auf sog. zahnärztlich-konservierenden Leistungen des 4. Quartals 2019.

Die Auszahlungen der entsprechenden Leistungen für das 1 Quartal 2020 erreichen die Zahnärzte im Juni 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte die Liquidität noch bei in vielen Fällen ausreichend sein.  

Der Einbruch der Praxiseinnahmen bei fortlaufenden Kosten, einen Notbetrieb aufrecht halten zu müssen, wird bei den Zahnärzten somit erst in den Folgequartalen zu Buche schlagen, insbesondere beider Endabrechnung des Jahres 2020. Hinzu kommen ggf. erhebliche Probleme mit den Budgets (Gesamtvergütungsobergrenzen), die mit den Krankenkassen in Bayern für 2020 noch nicht abgeschlossen worden sind bis hin zu Budget-Auswirkungen für das Jahr 2021.

Aus diesem Grunde werden die bisher beschlossenen Hilfsmaßnahmen im zahnärztlichen Bereich, mit Ausnahme der Kurzarbeitergeldregelung, nicht greifen. Aber auch hier würden Lohnkürzungen bei unseren Mitarbeiterinnen im Niedriglohnbereich diese in erhebliche Existenzprobleme führen.

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden.

Zahnärzte sind in dem Gesetz nicht erwähnt.

Es ist zu befürchten, dass die Aufrechterhaltung der zahnärztlicher Grundversorgung zu einem finanziellen Kollaps der Zahnarztpraxen führen wird. Damit könnte der Sicherstellungsauftrag nicht mehr erfüllt werden.

Aus diesem Grunde fordern wir finanzielle Hilfe entsprechend der Regelungen für Ärzte und Psychotherapeuten.

Nur damit können die finanziellen Ausfälle abgefedert werden, die sich aufgrund der Notwendigkeit der Bereitstellung von zahnärztlich notwendigen Behandlungen und den fortlaufenden Kosten des Praxisbetriebs ergeben.  

Als eine kritische Infrastruktur des Gesundheitswesens ist der flächendeckende Erhalt der zahnärztlichen Praxen auch von übergeordnetem gesellschaftlichem Interesse.

Wir fordern, dass die gesteigerten Kosten für die Hygienemaßnahmen für die Patientenbehandlung während der Corona Pandemie von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und bitten Sie auch diesbezüglich um Ihren Einsatz.

Da wir von unseren Körperschaften keine substanziellen Informationen über die Verhandlungen mit der Politik erhalten, gegenwärtig viele Zahnärzte aber in großen existentiellen Sorgen sind und jetzt strukturelle Entscheidungen für ihren Praxisbetrieb treffen müssen, bitte ich Sie als Vorsitzender der Berufsvertretung Zukunft Zahnärzte Bayern, ZZB, um eine Lösung.

Gerne stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Dr. Armin Walter  

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