Informationen über die VV der KZVB am 10.7. 21

1/8/21
Standespolitik

Unbeantwortete Fragen wegen Geheimnisvorbehalt und abgelehnte Anträge der ZZB Fraktion auf der Vertreterversammlung der KZVB am 10.7.2021

So sieht die Transparenz der KZVB Vorstände 2021 aus!  

Der KZVB Vorstand blieb erneut Antworten auf Fragen in der Fragstundeschuldig.

1. Frage von Frau Dr. Barbara Mattner (ZZB),Augsburg  

Wegfall der Gesamtvergütungsobergrenze

Welche bayerischen Krankenkassen akzeptieren den Wegfall der Gesamtvergütungsobergrenzen für die Jahre 2021 und 2022 nicht?

Antwort:  

Die AOK Bayern vertritt derzeit die Auffassung, dass die mit der KZVB vor der Gesetzesänderung vereinbarten Obergrenzen wirksam bleiben. Sie bietet aber an, dass

eventuelle Rückzahlungen wegen Überschreitungen der Gesamtvergütungsobergrenze (GVO) bis zum Abschluss der Vergütungsverhandlung für das Jahr 2023 gestundet werden.

2. Frage von Herrn Dr. Armin Walter (ZZB),München

1.) Ausschöpfung der Gesamtvergütungsobergrenze: Auf welche Beträge in Euro wurde die Gesamtvergütungsobergrenze in den Vergütungsverträgen zwischen der KZVB und AOK-Bayern für das Jahr 2020 festgelegt?

a)           Welche Summe in Eurowurde von den bayerischen Zahnärzten insgesamt im Jahr 2020 für AOK-Bayern Versicherte in den Bema-Teilen KCH, PAR und KB abgerechnet - ausgenommen ZE und IP/FU mit FU1, FU Pr,FU2, FLA sowie Bema 174 a/b?

b)           Welche Summe in Eurowurde von den bayerischen Zahnärzten insgesamt im Jahr 2020 für AOK-Bayern Versicherte in den Bema-Teilen KFO abgerechnet?

 2.) Auf welche Art und Weise wurde die Abschaffung der Degression im Jahr 2020 - und die damit verbundenen erhöhten Zahlungen an die betroffenen Vertragszahnärzte - bei der Festsetzung der Gesamtvergütungsobergrenze in den Vergütungsverhandlungen der KZVB mit der AOK-Bayern berücksichtigt?

Antwort:

1. Im Vergütungsvertrag mit der AOK Bayern ist für das Jahr 2020, wie in den Vorjahren, ausschließlich eine prozentuale Erhöhung der GVO um 3,20% plus 0,13 % (Anm. d. Aut. Pandemiezuschlag, der in 2021 wieder abgeschafft wird) festgelegt. Ein absoluter Eurobetrag kann aufgrund der zu berücksichtigenden Versichertenentwicklung nicht festgelegt werden.

a) Insgesamt wurden, inkl. Nachberechnung, 683 076 053 € für das Jahr 2020 für die Versicherten der AOK Bayern für die BEMA-Teile KCH, PAR, KB, nur budgetrelevante Vergütung, abgerechnet

b) Insgesamt wurden, inkl. Nachberechnung, 53 788 277 € für das Jahr 2020 für die Versicherten der AOK Bayern im BEMA-Teil KFO abgerechnet.

 

2. Die Degression wurde schon durch das Terminversorgungs- und Servicegesetz (TSVG) mit Wirkung zum 11.05.2019 abgeschafft. Die Degressionskürzungsbeträge wurden zuvor unabhängig von einer vereinbarten GVO an die Krankenkassen ausgezahlt. Eine Berücksichtigung hinsichtlich der GVO erfolgt deshalb nicht. Für das Jahr2020 wurden keine Degressionen mehr berechnet. Vergütungen an die Praxen wurden aus diesem Grund nicht mehr gekürzt.

 

 Ergänzende Frage von Herrn Dr. Armin Walter(ZZB) bezogen auf seine 1. Frage:

Kann man denn die Basis sagen, auf der diese 3,2 %ige Steigerung festgelegt wurde?

 Antwort: den absoluten Eurobetrag kann man deshalb nicht genau bestimmen, weil wir die Versichertenentwicklung berücksichtigen müssen. Den absoluten Betrag in Euro, von dem wir ausgehen, kann man ausrechnen, aber da verweise ich darauf, dass Sie eine entsprechende Frage bereits in der Vertreterversammlung im Januar gestellt haben und eine Beantwortung aus den damals genannten Gründen unterblieben ist. (Anm. d. Aut.: damals wurde auf Geheimhaltung verwiesen)

 

3. Frage von Herrn Dr. Norbert Rinner (ZZB) Regensburg

Der von der KZBV ausgehandelte Pandemiezuschlag in Höhe von 275 Millionen€ soll ja im 2. Halbjahr an die Zahnärzteschaft verteilt werden. Wie hoch ist der Anteil der bayerischen Zahnärzteschaft, was wird abgezogen, da schon in mit Krankenkassenvereinbarten Verträgen enthalten und wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?"

Antwort:  

Der Anteil der KZV Bayerns beträgt 42 397 820,55 €. Abgezogen werden gemäß der Pandemievereinbarung im Rahmen der jeweiligen Vergütungsverträge bereits geleistete Zahlungen der dort genannten besonderen Aufwände für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2021. Die Anrechnung wird seitens der Krankenkassen vorgenommen. Es ist mit der KZVB lediglich eine Verständigung über den Abzugsbetrag anzustreben.

Nach Auffassung der KZVB ist ein Betrag von 1 257 487,78 €anrechnungsfähig!

Die Auskehrung an die bayerischen Zahnärzte ist nach Eingang desfinalen Betrages durch die Krankenkassen am 01.10.2021, im 4. Quartal 2021geplant.  

 

4. abgelehnte Anträge

Mit der Mehrheit der Freier Verband Deutscher Zahnärzte Bayern Fraktion wurden folgende Anträge von Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) abgelehnt:

HVM: Aussetzen des HVM wegen bundesweitem Wegfall der Gesamtvergütungsobergrenzen

HVM: Änderung das HVM wie die KZV in Baden- Württemberg, weniger Bürokratie    

HVM: Änderung des HVM wegen Benachteiligung chirurgischer Praxen

HVM: Aussetzen der monatlichen KCH-Meldungen, nicht mehrnotwendig  

Druck des BZB und BZBplus auf Recycling Papier, ökologischer Beitrag

Auf Antrag nur elektronischer Versand des BZB und BZB plus, ökologischer Beitrag

Getrennte Gutachtertagung für KZVB und BLZK Gutachter, besserer Qualität der Fortbildung

5. kurzes Fazit:  

Die unglücklichen Verträge mit der AOK Bayern kosten den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Teil des bundesweiten Pandemiezuschlages, die AOK Bayern akzeptiert aufgrund der Verträge die Aussetzung der Gesamtvergütungsobergrenzen nicht und in den Verhandlungen der Folgejahre wird die AOK die in den Verträgen vereinbarten Gesamtvergütungsobergrenzen zum Nachteil der bayerischen Praxen ansetzen. Die ausgehandelten Summen in Euro der Gesamtvergütung, deutschlandweit ein einmaliges Vorgehen, hält der KZVB Vorstand vor den Zahnärzten geheim.

Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt kann sich mit diesen Informationen selbst ein Bild über die Ergebnisse der KZVB machen.  

Dr. Barbara Mattner

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