Kein Honorar für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in der Covid- 19 Krise
Haben die zahnärztlichen Körperschaften politisch versagt?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf die Anfrage von ZZB an die Staatsministerin Dr. Melanie Huml.
Herr Ministerialrat Allert, der für Staatsministerin Frau Dr. Huml die Beantwortung unserer Anfrage übernahm, bedauert in seinem Schreiben vom 24.4.2020, dass Zahnärzte im Covid-19- Krankenhausgesetz bislang nicht berücksichtigt wurden und bezieht sich in diesem Punkt auf die Verhandlungen auf Bundesebene.
Er schreibt: „Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) (Anmerkung: KVB =Kassenärztliche Vereinigung Bayerns!!!) bemüht sich laut eigener Auskunft intensiv darum,durch Gespräche mit der Politik und den Krankenkassen den Zahlungsfluss an die Praxen während des ganzen Jahres aufrechtzuerhalten.“
Unklar in dieser Stellungnahme ist, ob sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) oder die KZVB (Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns) laut eigener Auskunft bemüht haben, Gespräche zu führen. Offensichtlich aber ist zu lesen, dass die KZVB nicht unmittelbaren Kontakt mit dem Staatsministerium wegen finanziellen Hilfen für die Zahnärzteschaft aufgenommen hat. Wenn überhaupt die KZVB gemeint war bleibt weiterhin unklar, welche Personen aus „Politik und von den Krankenkassen“ es waren, mit denen sich die Vertreter der Körperschaft bemüht haben, über den Erhalt des Zahlungsflusses zu sprechen.
Aufrechterhaltung des Zahlungsflusses und finanzielle Hilfen sind aber unterschiedliche Maßnahmen.
Abschließend erwähnt das Schreiben des Ministeriums, dass die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm bei Liquiditätsengpässen eingerichtet hat sowie ergänzende Hilfsangebote der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern.
Fazit: Finanzielle Hilfe können nur diejenigen erhalten, die in unmittelbaren Liquiditätsschwierigkeiten stecken. Aufgrund der versetzten Zahlungsflüsse der erbrachten zahnärztlichen Leistungen hat aber gegenwärtig der Rückgang der Patientenfälle noch gar keine große Wirkung auf die Einnahmen. Im Übrigen dürfen die Zahnärzte sich Geld ausleihen, um durch die Krise zu kommen.
Auch die nun bekannte Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4.5. 2020 sieht lediglich eine Liquiditätshilfe in Form einer Abschlagszahlung seitens der Krankenkassen an die KZVen in Höhe von 90 % der Abschlagszahlungen des Jahres 2019 vor. Überzahlungen müssen aber in den Jahren 2021 und 2022 wieder zurückgezahlt werden. Das sind keine wirklichen finanziellen Hilfen.
ZZB berichtete über die Anträge von ZZB auf der ao VV der KZVB am 27.5.2020.
Die Leistung der Zahnärzteschaft bestand in der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung, auch wenn nur wenige Patienten Leistungen der geöffneten Praxen in Anspruch genommen haben und damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Praxen nicht möglich war. Diese Leistungen wurden nicht honoriert! Zudem steigen die Kosten für die erforderliche Schutzausrüstung derart exponentiell, dass etliche Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden können. Die Bereitstellung der zahnärztlichen Versorgung stellt aber eine eigenständige Leistung unabhängig von den abgerechneten Einzelleistungen dar. Diese muss auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen honoriert werden!
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte konnte dies bislang aber nicht durchgesetzt werden. Wie konnte das passieren? Wurde die Problematik seitens der Standesvertretung nicht oder unzureichend dargestellt?
ZZB fordert, dass die Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Covid- 19 Krise von den Körperschaften eindringlich und überzeugend der Politik kommuniziert wird und diese Leistungen gewürdigt und auch honoriert werden.
Dr. Armin Walter