Kein postalischer Versand der Kontoauszüge der KZVB - ZZB informiert

5/5/20
Praxisführung

ZZB informiert:  

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern sind überrascht. Denn sie erhielten keine Kontoauszüge ihrer Abrechnung von der KZVB.

Erst auf der Homepage findet man die Begründung:  

Kein postalischer Versand der Kontoauszüge der KZVB

„Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und des weiterhin eingeschränkten Geschäftsbetriebs der KZVB können wir Ihnen die abrechnungsbegründenden Unterlagen und den Kontoauszug nicht mehr wie gewohnt postalisch zustellen. Sie können diese jedoch vollständig über Ihren KZVB-Zugang bei Abrechnung Online unter der Rubrik „Dokumente“abrufen. Wir schränken den arbeitsintensiven postalischen Versand wegen Personalmangel ein und um Ihnen vor allem den Zahlungsfluss uneingeschränkt gewährleisten zu können.“
 

Hierzu ein Kommentar von Dr. Eberhard Siegle: 

Dies ist natürlich mehr als ein Armutszeugnis. Dieser Versand ist ja weitgehend automatisiert und wenig personalintensiv. Eine Veröffentlichung (sogar noch versteckt) auf der Homepage erfüllt natürlich nicht die rechtlichen Voraussetzungen für Abrechnungsmitteilungen. Wenn auch der Konto-Avis kein Bescheid ist, so sind die anderen Dokumente (z.B. sachlich-rechnerischen Richtigstellung) dies sehr wohl. Rechtskraft erlangen kann nur ein schriftlicher Bescheid (aber ohne Rechtsbehelfsbelehrung läuft keine Frist an!) oder (in wenigen Ausnahmefällen) auch ein mündlicher Bescheid,der später schriftlich beurkundet wird. Auch dann beginnen Fristen frühestens mit der schriftlichen Beurkundung zu laufen
 
Ob sich die KZVB bewusst ist, auf welchem dünnen Eis sie sich gerade bewegt? Ist der Vorstand gerade ausschließlich damit beschäftigt,die Berichterstattung im Mitteilungsblatt des ZBV Oberbayern bezüglich der Zulassungsangelegenheit eines oberbayerischen Kollegen als unwahr zu bezeichnen und einen nicht näher beschriebenen Personenkreis mit Lügen zu verwirren?

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.
Zahnarzt Master of Laws Medizinrecht

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