KZVB verliert Prozess vor dem Landessozialgericht
Bayerische Kollegen mussten gegen die eigene KZV klagen- und bekamen recht! KZVB -Praxis war nicht rechtens!
Wird das Einfluss auf das Wahlergebnis der KZVB- Wahlen haben?
Verhandlung vor dem Landessozialgericht zu GOÄ 2650
Die KZVB setzte auf Betreiben der Vorstände der KZVB seit längerem die Pos. GOÄ 2650 in die niedriger bewertete Ost 2 um. Anträge zum Thema GOÄ 2650 auf der Vertreterversammlung der KZVB wurden von der FVdZ-Mehrheit konsequent nicht behandelt. Widersprüche gegen diese sachlich-rechnerischen Berichtigungen wurden ausnahmslos zurückgewiesen. Eine Reihe von Kollegen reichte daraufhin Klage gegen die KZVB ein. Eine dieser Klagen wurde als Musterverfahren ausgewählt. Mittlerweilen waren ca. 100 Klagen anhängig, die ruhend gestellt wurden. Der Justitiar der MKG-Chirurgen, Prof. Müller, war unter fachlicher Begleitung des Verfahrens durch Kollegen Bernd Rehberg vor dem Sozialgericht in erster Instanz erfolgreich. Die KZVB gab aber ihr Ansinnen nicht auf und legte Berufung ein.
Am23.02.2022 fand dann die Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Landessozialgericht statt. Die AOK war als "hinzugezogene Partei" anwesend. Die Berufung wurde von Herrn Lörner von der KZVB begründet. Obwohl das Gericht der Vertreterin der AOK Gelegenheit zur Darstellung ihrer Position gab, äußerte sich diese nicht. Die Zuhörer hatten den Eindruck, dass die AOK ihren Standpunkt durch die KZVB ausreichend vertreten sah. Da von der klagenden Partei nur Prof. Müller als Jurist anwesend war, hat das Gericht auf dessen Antrag gestattet, dass Eberhard Fischer-Brandies (anwesend als Zuhörer) dem Gericht die medizinischen Details und insbesondere die Unterschiede im Leistungsinhalt zwischen einer Ost 2 und GOÄ 2650 darlegen durfte.
Nach Beratung verkündete das Gericht dann das Urteil:
Die Berufung der KZVB wird zurückgewiesen.
Die KZVB trägt die Kosten des Verfahrens.
Eine Revision wird nicht zugelassen.
Rein verfahrensrechtlich könnte die KZVB eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht einreichen, die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Zugang des Urteils.
Es erscheint allerdings grotesk, sollte die KZVB weiterhin die Interessen der AOK Bayerns vor die Interessen der Zahnärzteschaft stellen und trotz zweier verlorener Prozesse weiter klagen.
Es wird den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten sicherlich in der Standespresse der KZVB nicht mitgeteilt werden, wie peinlich und beschämend es für die KZVB ist, dass Zahnärzte mit entsprechenden Kosten gegen die eigene Interessenvertretung ihr Recht gerichtlich erstreiten mussten.
Die besondere Aktivität eines/r jeden Einzelnen ist gefragt, wenn wir wieder eine Standesvertretung haben wollen, die nicht die Interessen der Krankenkassen und die eigenen angehäuften Posten, sondern die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte vertritt.
Die Wahlen der Vertreter zur Vertreterversammlung der KZVB stehen an. Wird der verlorene Prozess der KZVB Einfluss auf das Wahlergebnis habe? Die bayerische Zahnärzteschaft stellt die Weichen für die nächsten 6 Jahre- weiter so oder für eine neue Standespolitik.
E. Fischer-Brandies