Neuer HVM beschlossen
Am 28. April hat die Vertreterversammlung der KZVB mit der Mehrheit der Fraktionen des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ab 2019 einen neuen Honorarverteilungsmaßstab für die KCH Behandlungsmaßnahmen beschlossen
Der neue HVM bringt keine Planungssicherheit für die KCH Behandlung, keine Darstellung der finanziellen Unterausstattung zahnärztlicher Behandlungen durch einzelne Krankenkassen und besonders belastet er die Solidarität und den Zusammenhalt der bayerischen Zahnärzte.
Eckdaten des neuen HVM
Der Freiverbandsvorstand der KZVB, Herr ZA Berger, Herr Dr. Schott und Herr Dr. Kinner legten aufgrund eines Beschlusses der VV einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die konservierend/ chirurgischen Behandlungen gesetzlicher versicherter Patienten in Bayern vor.
Die Vorgabe der Vertreterversammlung war, dass der neue HVM den finanziellen Mangel bei den betroffenen Krankenkassen auch ohne Puffertage deutlich machen sollte sowie Planungssicherheit für die einzelnen Zahnarztpraxen herstellen sollte.
Der neue HVM unterscheidet sich grundsätzlich vom alten HVM- mit den alle Zahnärzte gleichermaßen betreffenden Puffertagen- darin, dass nun individuelle Praxisbudgets für jede einzelne Praxis unterschiedlich gebildet werden.
Fallgruppen
Grundlage der Berechnung der Einzelbudgets sind die Einteilung der Behandlungen in drei Gruppe: U -für alle Untersuchungsleistungen und diagnostische Leistungen ( z.B. Röntgen-leistungen), Gruppe B - im wesentlichen für konservierend - chirurgische Leistungen und Gruppe K- im wesentlichen kieferchirurgische Leistungen. Pro Behandlungsfall (im Quartal) kann nur ein Budgetbetrag zugeordnet werden. Bei Behandlungen aus mehreren Fallgruppen wird der Betrag der höheren Fallgruppe berücksichtigt.
Gesamtsumme Budgetbeträge
Für jede Praxis wird dann bei der Abrechnung von der KZVB ermittelte Anzahl an Behandlungsfällen mit dem jeweiligen Budgetbetrag multipliziert. Die Gesamtsumme dieser Budgetbeträge ergibt das Gesamtbudget der Praxis. Die Summe aller Budgetbeträge jeden Quartals bildet das kalenderjährige maximal garantiertes Abrechnungsvolumen der einzelnen Praxis für die KCH Leistungen.
Einzelberechnung für jede Krankenkasse
Nun wird dieses oben beschriebene Budget für jede einzelne Krankenkasse oder Krankenkassenverbänden gebildet. Allein für die 12 innerbayerischen Krankenkassen oder Verbände werden somit jeder einzelnen Praxis entsprechend der 3 Fallgruppen (U, B, K) 36 individuelle Budgets zugeordnet.
Keine Planungssicherheit
Das Ziel der Planungssicherheit wird deutlich verfehlt. Kein Zahnarzt weiß am Quartalsbeginn oder auch zu keinem späteren Zeitpunkt wie viele Patienten der verschiedenen Krankenkassen noch zur Behandlung kommen und besonders welcher Behandlungsbedarf bei ihnen besteht. Kein Zahnarzt kann somit zu keiner Zeit im Jahr sicher sein, dass seine berechnetes Einzelbudget bei jeder Krankenkasse in jeder einzelnen Fallgruppe für seine Patienten über - oder unterschritten wird.
Die Berechnung der Budgetausschöpfung bei mindestens 36 Fallgruppen erfordert zudem einen enormen Zeitaufwand.
Darstellung des finanziellen Mangels nicht mehr gegeben
Honorarverteilung und deren Umsetzung werden nur dann notwendig, wenn die einzelne Krankenkasse für den betreffenden Behandlungsbereich nicht ausreichende finanzielle Mittel für die Zahnärzte zur Verfügung stellt. Dies erfolgte in der Vergangenheit regelmäßig bei der AOK Bayern, weil deren Versicherte mehr zahnärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, als die AOK dafür bereitgestellt hatte.
Kein Honorarverteilungsmaßstab ist schön oder gerecht, aber in diesen Fällen leider unumgänglich.
Der alte HVM mit den Puffertagen machte nach außen hin deutlich, in welchem Maße eine Krankenkasse für weitere Leistungen der Zahnärzte keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt hat. Das hatte insbesondere die AOK Bayern geärgert, weil allen, auch ihren Versicherten, klar wurde, dass bei der AOK Bayern - im Gegensatz zu anderen Kassen- für zahnärztliche konservierende Behandlungen das Geld ausging. In erster Linie zeigte sich hier regelmäßig, dass die AOK Bayern einen deutliche geringeren Pro Kopf Beitrag für die zahnärztliche Behandlung für ihre Versicherten zur Verfügung stellte, als andere Krankenkassen.
Die neuen individuellen Praxisbudgets machen diesen finanziellen Mangel nicht mehr sichtbar. Zum einen verteilt sich das Budgetproblem bei jeder Krankenkasse auf 3 Fallgruppen, in denen der finanzielle Mangel zukünftig getrennt ausgewiesen werden müsste, zum anderen besteht das Problem in jeder Praxis völlig unterschiedlich.
Das Budgetproblem wird damit auf den einzelnen Zahnarzt abgewälzt. Die AOK Bayern wird sich freuen, nicht mehr am Pranger zu stehen.
Entsolidarisierung der bayerischen Zahnärzteschaft
Während der alte HVM alle Zahnärztinnen/ e gleichermaßen betraf, werden im Gegensatz dazu zukünftig für jede Zahnarztpraxis viele individuelle garantierte Abrechnungsvolumina berechnet. Dies ist von der Fallzahl und der Zuteilung der Behandlungsmaßnahmen in die mit unterschiedlichen Budgetbeträgen ausgestatteten Fallgruppen je Krankenkasse verschieden hoch. Werden die Budgets in Gruppe U beispielsweise mit 50 € berechnet und die in Gruppe B mit 146 € so kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, mit einer Leistung der Gruppe B den höheren Budgetbetrag für diesen Fall zu erreichen. Möglichweise werden zukünftig Strategien entwickelt, nicht unmittelbar notwendige Behandlungen der Gruppe B zu teilen und in einem Folgequartal vorzunehmen. Dies führte in dem genannten Fall zu einem höheren garantierten Abrechnungsvolumen. Diese Maßnahmen führen aber insgesamt zu höheren Gesamtkosten. Die für das Kollektiv aller bayerischen Zahnärztinnen/ e ausgehandelte Vergütungsobergrenze würde damit schneller ausgeschöpft und es müssten folglich durch die Vorstände der KZVB die Budgetgrenzen der genannten Gruppen gesenkt werden.
Daher haben die Zahnärzte durch den Wegfall der Puffertage keinen Euro mehr in der Kasse, arbeiten ständig ohne Planungssicherheit und wissen erst im Folgejahr, wie hoch letztlich die Rückforderungen der KZVB für die Krankenkassen sein wird, bei denen die Gesamtvergütung nicht ausgereicht hatte.
Mit dem neuen HVM wurde keines der angestrebten Ziele erreicht.
Es besteht keine Planungssicherheit für die KCH Behandlung, keine Darstellung der finanziellen Unterausstattung zahnärztlicher Behandlungen durch einzelne Krankenkassen und besonders, die Solidarität und der Zusammenhalt der bayerischen Zahnärzte wird fundamental belastet.
Mit diesem HVM hat der amtierende Vorstand der KZVB erneut seine krankenkassenfreundliche Politik unter Beweis gestellt.
29.April 2018
Dr. Armin Walter
Vorsitzender ZZB