Neujahrsbrief 2020

6/1/20
Standespolitik

Zukunft Zahnärzte Bayern e.V.

Landesvorstand

81377 München

Ehrwalderstr. 2

 

 

                                                              6.Januar 2020


 

Neujahrsbrief 2020

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Freunde,  

 

Mehrere Themen haben das Jahr 2019 aus zahnmedizinscher Sicht dominiert.

 

TI und Datenschutz

Die TI- Anbindung der Arzt – und Zahnarztpraxen an das elektronische Gesundheitsnetz war der große Aufreger des Jahres. Gesundheitsminister Jens Spahn drohte allen Ärzten und Zahnärzten mit finanziellen Sanktionen, wenn diese sich nicht bis spätestens 30.6. an die Telematik- Infrastruktur (TI) angeschlossen haben. Eine bayernweite Umfrage von ZZB im Sommer 2019 hatte gezeigt, dass 75 % der teilnehmenden bayerischen Zahnärzte die TI- Anbindung ablehnen und bis zum 30.6.  35% der Zahnärzte nicht angeschlossen waren. Die Bedenken bezüglich des Schutzes der Patientendaten waren sehr groß.  Die TI-Anbindung erfolgte bei über der Hälfte der Teilnehmer in Unkenntnis des Sicherheitsstatus der PC-Anlage, zeigte die Umfrage.  Die Zahnärzte sind nach der Datenschutzgrundverordnung für den Datenschutz ihre Praxis verantwortlich. Bei Datenschutzverletzungen schiebt das Gesundheitsministerium die Schuld den Ärzten und Zahnärzten in die Schuhe. Aus diesem Grunde müssen viele Praxen ihre EDV- Sicherheitsstrukturen erneuern, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Mittlerweile erhebt sich von vielen Seiten Widerstand gegen eine zentrale Datensammlung, weil eine Datensicherheit der Patientendaten nicht gewährleistet werden kann.

 

Digitalisierung

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran, so auch in der Zahnmedizin. Eine Administration einer Zahnarztpraxis ohne EDV ist heute nahezu undenkbar. Auch die praktische Arbeit wird durch gescannte Abbildungen der Kiefer und die Fertigung von Zahnersatz im digitalen work-flow stark verändert. Auf der diesjährigen Internationalen Dental-Schau in Köln hat die Industrie ein großes Repertoire an Neuigkeiten auf dem Gebiet der Digitalisierung zu bieten.

zahnärztliche Versorgungszentren-zMVZ

Investoren haben auch im Jahr 2019 zunehmend Zahnarztpraxen im Visus mit dem Ziel einer Gewinnabschöpfung durch Gründung zahnärztlicher Versorgungszentren. So stieg die Zahl der MVZ in Bayern vom 30.6.18 von 116 bis zum 30.6.2019 auf 158, ein Plus von 36 %!  Die amtierende Regierung hatte 2018 in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben: „Das Patientenwohl ist für uns entscheidender Maßstab für gesundheitspolitische Entscheidungen, die Patientenorientierung ist unser Leitbild für das Gesundheitswesen.“ Mit gewinnorientierten Unternehmen im Rahmen von zMVZ ist das Patientenwohl in Gefahr, einer von vielen Parametern zu werden.

Bei der Inhabergeführten Praxis steht das Patientenwohl dagegen an erster Stelle. Denn das Vertrauen der Patienten an den langfristigen Erfolg der Behandlungen stellt den Patientenstamm sicher und ist das immaterielle Kapital der Praxis. In wieweit das TSVG mit den Quotenregelungen die Ausbreitung der zMVZ verhindern kann, wird sich erst zeigen.

Nichtselbstständig arbeitende Zahnärzte  

Auch 2019 hielt der Trend ins Angestelltenverhältnis an. Am 30.6.2019 standen in Bayern 2565 angestellten Zahnärzten 7956 Vertragszahnärzte gegenüber. Die Attraktivität der Berufsausübung im Angestelltenverhältnis liegt offenbar in einer größeren persönlichen Flexibilität ohne unternehmerisches Risiko. Eine Umkehr dieses Trends ist 2020 nicht zu erwarten.  

HVM kommt voraussichtlich 2019 nicht zum Einsatz

Ein Honorarverteilungsmaßstab wird immer dann aktiv, wenn die Gesamtvergütungsobergrenze überschritten wird. Das wird voraussichtlich für das Jahr 2019 nicht der Fall sein. Finanzielle Folgen bleiben wahrscheinlich aus. Allerdings bescherte der Neue HVM mit seinen vielen Budgets den bayerischen Praxen einen erheblichen Aufwand. Denn es war nicht sicher, dass die abgerechneten Leistungen unter den Gesamtvergütungsobergrenzen bleiben würden. Um möglichen Folgen des neuen HVM zu begegnen, haben viele Praxen ihre Behandlungsstrategien geändert und fühlen sich in ihrer Therapiefreiheit eingeschränkt. Es wird sich zeigen, ob 2020 ausreichend Geld in den Töpfen der Krankenkassen sein wird oder ob der neue HVM zuschlagen wird.

Vertragsverhandlungen mit den bayerischen Krankenkassen für 2019  

Erst zum Ende des Jahres hat die KZVB mit den meisten und wichtigen Krankenkassen Honorarvereinbarungen für 2019 abgeschlossen. Die Honoraranhebungen blieben unter der Steigerungsrate der Grundlohnsumme für 2019 von 2,65% - mehr konnte die KZVB nicht erreichen. Mit der AOK hat die KZVB eine Steigerung der Honorare von lediglich 2,35 % abgeschlossen und im Gegenzug eine Vereinbarung getroffen, die Bagatellgrenze für die sachlich- rechnerische Berichtigung von 5 € auf 10 € anzuheben. Was bedeutet das? Für nicht mehr geprüfte und möglicherweise berechtigte Anträge der AOK Bayern in Höhe von 700.000 € müssen alle bayerischen Zahnärzte auf ein Abrechnungsvolumen in Höhe von 0,3% des KCH Budgets verzichten – ca. 2.1 Mio.€.  Wieder ein tolles Geschenk an die AOK- Bayern.

Bei der GOZ nichts Neues

„Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen,das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet.“ - so steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2018. ZZB fordert im Konsens mit den meisten zahnärztlichen Interessensvertretungen schon lange eine Anpassung der Gebührenordnung für eine adäquaten Honorierung zahnärztlicher Leistungen- 2019 wieder ohne Erfolg.  

Fachkräftemangel– eine Folge des Beitragsstabilitätsgesetzes?

Seit Jahren werden die Vergütungen der Zahnärzte an die Steigerung der Grundlohnsumme (GLS)gekoppelt und nicht einmal diese Steigerung wird von einzelnen KZVen, siehe die KZV Bayerns, in den Vergütungsverhandlungen erreicht. Die GLS liegt aber unter der tatsächlichen Inflationsrate. Dadurch kommt es seit Jahren zu einer relativen Absenkung der zahnärztlichen Honorare. Zudem führen die demographische Entwicklung, das erhöhte Morbiditätsrisiko und eine wachsende Zahl zahnärztlich schlecht versorgter Migranten zu einem erhöhten Leistungsanspruch der Versicherten, der sich in der GLS nicht widerspiegelt. Dazu kommt der jahrzehntelange Stillstand der Honoraranhebung der GOZ bei steigenden kostenintensiven Anforderungen an die Praxen, z.B. RKI-Richtlinie, Datenschutzgrundverordnung ,EDV – Nachrüstung in Datensicherheitsstrukturen etc. Deshalb leiden alle Ärzte,Zahnärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer auch in den Pflegeberufen unter massivem Mangel an Fachkräften. Für eine adäquate Bezahlung des Personals fehlt aber das Geld im System.

Die Regierung ist allerdings mit sich selbst beschäftigt und lässt einen Gesundheitsminister Jens Spahn agieren. Deutschland baut seine Wirtschaft zurück. Europa steckt in einer Dauerkrise – wirtschaftlich und politisch. Die Welt ordnet ihre Kräfte neu mit den entsprechenden Turbulenzen. Konflikte in mehreren Ländern der Welt bergen ein großes Risiko eines Rückgangs der Weltwirtschaft. Die Krankenkassen machen im Jahr 2019 trotz gestiegener Einnahmen erstmals seit Jahren Verluste.

Vertragsverhandlungen mit den bayerischen Krankenkassen für 2020  

Mit einem sinkenden Bruttosozialprodukt könnte Deutschland 2020 in Rezessionsnähe rutschen, was für die Einnahmen der Krankenkassen keine guten Zukunftsaussichten wären. Die Folgen für die zukünftigen Honorare der Zahnärzteschaft würden nicht ausbleiben.  

Die KZV in Baden- Württemberg hat zum Beispiel mit der AOK bereits Ende 2019 die Vergütungsvereinbarungen für das Jahr 2020! abgeschlossen- mit einer Steigerung von 3,3 %. Zudem wurden die Gesamtvergütungsobergrenzen rückwirkend für 2019 und für 2020 überproportional aufgrund der Leistungsausweitung der Füllungen nach BEMA 13 e- h angehoben.

Für das Jahr 2020 sind deshalb zügige Vertragsabschlüsse auch für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte erforderlich und eine Anpassung der Gesamtvergütungsobergrenzen an die gestiegene Leistungsmenge. Die Grundlohnsummensteigerung für 2020 wurde bereits auf 3,66% berechnet.  

Wir können gespannt sein, wann die bayerische KZV die Verhandlungen beginnt, wann diese abgeschlossen sein werden-und mit welchen Ergebnissen.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen sollten wir uns 2020 vornehmen, unsere berechtigten Forderungen an die Politik zu adressieren. Wenn Sie es nicht schon sind, werden Sie politisch aktiv!

In diesem Sinne wünsche ich und der gesamte Vorstand von Zukunft Zahnärzte Bayern Ihnen einen guten Start in ein gesundes, erfolgreiches, schönes und beglückendes Neues Jahr 2020.  

 

Ihr

Dr. Armin Walter

Vorsitzender ZZB  

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