Neujahrsbrief 2022

9/1/22
Standespolitik

Neujahrsbrief 2022

Was war, was kommt?

Ich hoffe, Sie hatten über die Weihnachtstage Zeit, sich von den Anstrengungen des Jahres 2021 zu erholen und auf ein schönes, neues Jahr zu freuen. Über die Coronapandemie wurde 2021 unendlich berichtet, sodass es frustriert, dieses Thema auch 2022 wieder dominant in der Berichterstattung zu finden. Deshalb möchte ich mich heute nicht mit Covid befassen.

Keine ausreichenden Honorarsteigerungen  

Die bayerische Zahnärzteschaft blickt erneut auf ein Jahr zurück, in dem seitens der bayerischen Körperschaften keine große Hilfe zu erwarten gewesen war. Die Punktwerterhöhungen für KCH Leistungen sind für alle Krankenkassen erneut nicht einmal in Höhe der Grundlohnsummensteigerung gestiegen- so hat der Vorstand der KZVB mit den Krankenkassen die Vergütungsverträge abgeschlossen. Der Abschlag der Vergütung unter der Grundlohnsummensteigerung wurde von den Vorständen der KZVB auch für die nächsten Jahre vertraglich vereinbart.  

Das ohnehin klägliche Ergebnis eines einmaligen Hygienezuschlages mit der AOK Bayern in Höhe von 0,13% für 2020 wurde durch die erfolgreiche Verhandlung der Bundes KZV über eine bundesweite Hygienepauschale wieder aufgehoben und fällt ersatzlos weg.

So erstaunt es nicht, dass bei steigenden Ausgaben in den Praxen die zu erwirtschaftenden Überschüsse geringer werden. Gehälter für Mitarbeiter können so nicht adäquat steigen, um mit anderen Branchen mitzuhalten und nachhaltig die Personalnot in den Praxen zu beseitigen.

Die Zahnärzteschaft verliert wirtschaftlich den Anschluss aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten.  

Auch hinsichtlich der eingefrorenen GOZ Punktwerte kommt seitens der bayerischen Körperschaften keine durchschlagende Initiative. Wiederholte Resolutionsanträge der Vorstände und Präsidenten der Landeszahnärztekammer landen ungelesen in den politischen Abfalleimern.

Kein Widerstand der KZVB gegen die Telematik Infrastruktur (TI)

Die Problematik mit der TI Einführung in den Praxen geht an der KZVB Führung aalglatt vorbei. Die Bundes KZV hatte bereits seit 2020 erhebliche Bedenken gegen die TI geäußert wegen nachweislicher Datenschutzlücken. Es wäre Aufgabe der Vorsitzenden der KZVB gewesen, sich gegen die Einführung der TI einzusetzen. Statt Hilfe denjenigen anzubieten, die die TI Anbindung ablehnen, solange kein sicherer Datenschutz gewährleistet ist, werden diese Kollegen sogar durch die eigene Vertretung sanktioniert. Weil es der Gesetzgeber so will - heißt es bei den Vorsitzenden der KZV Bayern bei der Installation der Abteilung mit der E-Mail- Adresse „Sanktionen@kzvb.de“.  Dass der Umgang mit Kollegen auch anders geht, zeigen die Stellungnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese stellen nicht nur die Sanktionen in Frage, sondern fordern die Einführung der TI vorerst „auf Probe“, um die diversen Probleme zu beseitigen, bevor eine flächendeckende Anbindung erfolgen kann.

Problematik der ePA nicht erkannt

Besonders die Problematik der Einführung der elektronischen Patientenakte, ePA, scheint den Vorständen der KZVB nicht bewusst geworden zu sein. Zahnärzte werden verpflichtet, die ePA mit eigenen Daten zu befüllen. Das hat zur Folge, dass diese Daten, wie Röntgenbefunde und Diagnosen etc., unmittelbar eingetragen werden müssen, solange der Patient seine Karte in der Praxis hat. Darüber hinaus bedeutet dies aber auch, dass alle Daten der Karte aus forensischen Gründen gelesen werden müssen, ohne dass damit zahnarztrelevante Befunde erkennbar sein müssen. Beides bedeutet einen erheblichen und nicht planbaren Zeitaufwand. Nutzen für die Zahnärzteschaft - mehr als zweifelhaft- eher Null. Und je mehr Daten sich im Laufe der Jahre auf der Karte anhäufen, desto länger dauert es, alles zu lesen.

Für die Patienten bedeutet die e-PA aber ein erhebliches Datenschutzrisiko. Die Daten werden nämlich auf einem zentralen Server gelagert. Wie mittlerweile allen bekannt sein dürfte, ist es nur eine Frage der Zeit, wann diese Daten gehackt werden können- mit Quantencomputern wahrscheinlich sehr schnell. Jeder kann sich ausmalen, wie groß das Interesse an persönlichen Daten z.B. an psychischen und allgemeinen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen u.ä. ist.  

Gerade hier sehen viele Ärzte und Zahnärzte das Aufgeben des Arztgeheimnisses, wodurch die Patienten sich dem Arzt uneingeschränkt anvertrauen konnten. Die Kritik an der politisch geforderten Datensammlung ist verständlich.  

Den Patienten wird diese Datenspende als Dienst an der Allgemeinheit verkauft mit der irreführenden Motivation, mit den Daten könne eine bessere Gesundheitsforschung betrieben werden. Die Leiter wissenschaftlicher Studien wissen aber, dass diese Daten dafür nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind. Die Politik verfolgt vielmehr das Ziel einer Leistungssteuerung der Gesundheitsversorgung.  

ZZB hat 2020 zusammen mit mehreren ärztlichen Verbänden Informationen und eine bayernweite Plakataktion gegen die ePA an alle Praxen verschickt. Was tat die KZVB gegen die ePA? Nichts!    

Die Körperschaften handeln auch gegen zahnärztliche Interessen  

Stattdessen erfährt die bayerische Zahnärzteschaft erstaunt, die Vorstände seien dem Gemeinwohl und nicht den Interessen der Zahnärzte verpflichtet. Zunehmend stellen Zahnärztinnen und Zahnärzte fest, dass berechtigte zahnärztliche Forderungen einvernehmlich mit der Politik und den Krankenkassen geopfert wurden mit konfliktvermeidenden und wenig arbeitsintensiven Vereinbarungen mit den Krankenkassen - nach dem Motto – lieber keinen Ärger mit den Krankenkassen und mit der Politik.  Es war auch eine lang gehegte Forderung der Krankenkassen, den alten HVM zu ändern. Die neuen Vorsitzenden der KZVB, Berger und Schott, hatten 2017 nichts Eiligeres zu tun, als diesen Wunsch zu erfüllen.

Dafür berichtet die Presseabteilung über das friedliche Auskommen der KZVB Vorsitzenden mit den Krankenkassen, stellt Hochglanzbilder der KZVB Vorsitzenden mit den Gesundheitspolitikern zur Schau und will damit zum Ausdruck bringen- seht her, wir können es mit denen.  

Die Vorsitzenden haben aber nicht nur schlechte Honorarsteigerungen mit den Krankenkassen abgeschlossen, sondern waren bisher nicht in der Lage, mit den Krankenkassen zu vereinbaren, die nervtötenden ständigen Rückzahlungsforderungen aus sachlich-rechnerischer Berichtigung zu unterbinden. Legen dann Zahnärzte Widerspruch ein, werden sie in den Verfahren von der KZVB nicht unterstützt, es finden Sitzungen ohne persönliche Anhörung der Betroffenen statt.

Ämterhäufung und keine echte Interessenvertretung  

Insgesamt stellt die bayerische Zahnärzteschaft fest, dass seitens der KZVB- Vorstände und BLZK- Präsidenten keine echte Interessenvertretung stattgefunden hat. Stattdessen besetzen dieselben Personen alle wichtigen Ämter der Körperschaften, betreiben nebenher noch ihre Praxen und bekleiden weitere Ämter. Bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte sehen die Vorsitzenden der KZVB und Präsidenten der BLZK als Vollstrecker der Gesetze im Einklang mit der Politik.

Das reicht aber nicht für eine echte Interessensvertretung. Gefordert wären Visionen, Standhaftigkeit und voller Einsatz gegenüber Politik und Krankenkassen und nicht nur teilzeit-berufliche Verwaltung der Körperschaften.

Wahlen 2022 – es wird auch standespolitisch ein spannendes Jahr werden

Die Delegierten der KZVB und die Vertreter der Landeszahnärztekammer werden 2022 neu gewählt. Mit dieser Wahl entscheiden die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Zukunft. Auf Ihre Stimmen kommt es an, damit die bayerische Zahnärzteschaft wieder an die früheren Erfolge der KZVB anschließen kann, unter anderem mit deutschlandweit beneideten höchsten Honorarabschlüssen mit den Krankenkassen. Mein Apell lautet: nehmen Sie diese Wahlen ernst. Melden Sie sich als Mitstreiter für eine bessere Standespolitik. Und nehmen Sie alle an diesen Wahlen teil - für eine bessere Zukunft.

Der Vorstand von ZZB wünscht Ihnen ein schönes, erfolgreiches und vor Allem gesundes Neues Jahr.

Herzliche kollegiale Grüße

Ihr Dr. Armin Walter  

Vorsitzender ZZB

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