Reduzierung der Budgetbeträge ab 2023

15/12/22
Praxisführung

Änderung der Budgetbeträge durch den KZVB- Vorstand

Die FVDZ-Führung der KZVB holt die Fehler der Vergangenheit ein

Bis zum Ende des Jahres 2023 blieben die zu geringen Steigerungen der Gesamtvergütungsobergrenzen der letzten Jahre und der unglückliche HVM den bayerischen Zahnärzten verborgen. Grund war das bundesweite Aussetzen der Budgetierung wegen der Covid– 19 Pandemie.

Nun schlägt die Budgetierung durch das Gesundheitsministerium voll zu. ZZB lehnt diese vom Gesetzgeber verordnete Honorarkürzung für zahnärztliche Leistungen ab. Die Kosten der Coronapandemie sollten nicht von der Zahnärzteschaft geschultert werden, die in den vergangenen Jahren nachweislich für keine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gesorgt haben. Tatsache ist aber, dass die Abgeordneten des Bundestages diesem Gesetz zugestimmt haben und der Bundesrat keine Verbesserungen erreichen konnte. Damit holt das Problem der begrenzten finanziellen Mittel uns ab 2023 ein.

Nun wird der Schaden offenbar, der durch den neuen HVM von der abgelösten FVDZ- Führung verursacht wurde.

Denn die Probleme der Unterfinanzierung zahnärztlicher Leistungen wird im Rahmen des neuen HVM nicht öffentlich und nur den Zahnärzten mitgeteilt, die nun wieder individuell ihren Patienten die Einschränkungen der finanziellen Mittel erläutern sollen, Leistungskürzungen vornehmen oder im Stillen die fehlende Honorierung zurückzahlen werden.

Der alte HVM hat mit den Puffertagen die Unterfinanzierungselektiv bei einzelnen Krankenkassen öffentlich und zeitlich begrenzt von den Praxen individuell zu steuernde Leistungseinschränkungen möglich gemacht. Jetzt gilt der HVM vom 1.1. 2023 ganzjährig für alle Krankenkassen.  

Für die Krankenkasse wurde mit diesem HVM eine komfortable Lösung etabliert, denn die Zahnärzteschaft muss die Unterfinanzierung im Stillen und allein lösen bzw. erleiden.  

Was für ein riesiger Fehler der bayerischen Standespolitik, den alten HVM aufzugeben!

Jetzt kommt die Quittung konkret in Form von erheblich abgesenkten Werten für die Par Leistungen. 240 € für die PAR 1 und 90 € für die PAR 2 Leistungen reichen für eine komplette systematische Therapie nicht aus. PAR ab2023 ist als vertragszahnärztliche Leistung nicht mehr zu erbringen. Das soll nun die Zahnärzteschaft von vorneherein zu einer Einschränkung dieser Leistung veranlassen.

Das gleiche Problem besteht bei der Schienenbehandlung. Einem garantierten Betrag von 200 € je Fall stehen tatsächlichen Kosten einschließlich der Laborkosten von ca. 300 und 400 € entgegen, die bei Überschreitung des Gesamtbudgets im Feuer stehen.          

Die Unterfinanzierung für zahnärztliche Behandlungen ist von der Politik bewusst vorgesehen.

Der HVM ist Gesetz. Die damit verbundene Mangelverwaltung ist somit per Gesetz den KZVen zugeschoben worden. Die Möglichkeiten der gerechten Verteilung kann nur mit einem intelligenten HVM erfolgen. Den hatten die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bis 2016 gehabt.

Nun ist die neue KZVB- Führung mit den Problemen konfrontiert, die Sie von den Vorgängern geerbt haben.

Die Oppositionsgruppen der Vertreterversammlung der KZVB, besonders auch ZZB, werden sich einer konstruktiven Neugestaltung des HVM nicht verweigern. Ob die Fehler der abgelösten FVDZ- Führung zu revidieren sein werden, ist gegenwärtig fraglich.

 

Dr. Armin Walter

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