Stellungnahme zum GKV- Finanzstabilisierungsgesetz GKV- FinStG
Lauterbach schränkt nur für Zahnärzte Honorarzuwachs ein
Ab 2023 drohen massive finanzielle Einbußen
Wenn die Zahnärzteschaft jetzt nicht aktiv wird, wann dann?
Gesundheitskosten auf Rekordniveau
Die Corona-Pandemie hat die Gesundheitskosten 2021 nach einer Rekordsumme im ersten Corona-Jahr 2020 erneut auf ein Rekordhoch von rund 466 Milliarden Euro getrieben, wie das Statistische Bundesamt schätzt. Mehr als die Hälfte der Ausgaben trugen demnach die gesetzlichen Krankenkassen. Unter anderem die Kosten für Corona-Tests und -Impfungen sind Schätzungen zufolge dafür verantwortlich. Das wären gut 25 Milliarden Euro oder 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Bundesamt mitteilte. Das BMG schätzt die Finanzierungslücke für 2023 auf 17 Milliarden Euro.
Die Kosten der Pandemiebekämpfung können aber weder von der Ärzte- und schon gar nicht von der Zahnärzteschaft getragen werden.
Zahnarztfeindliches Gesetz der Regierung
Unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach fällt die Regierung in überkommene alte Muster zurück: Wenn die Finanzierung der Gesundheitskosten durch Steigerung der Beiträge der Versicherten nicht reicht, werden die Honorare der Leistungserbringer gekürzt. Dieses Mal aber nur die der Zahnärzte - nicht der Ärzte und keine Kürzungen im Krankenhausbereich. Die zahnärztliche Versorgung hat offenbar keinen hohen Stellenwert für den Gesundheitsminister.
Der Deckel der Gesamtvergütung trifft die Versorgung ins Mark
Diese Honorarkürzung trifft die Zahnärzteschaft ab 2023 mit gedeckelten Honorarsteigerungen unter der Lohnsummensteigerung (LSG) und gedeckelten Gesamtvergütungsobergrenzen.
Besonders durch die Aufnahme der Parodontalbehandlungen 2021 nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den damit in die vertragszahnärztliche Versorgung implementierten Leistungen wäre hingegen eine Erhöhung der Gesamtvergütungsobergrenzen erforderlich, damit diese Leistungen nicht durch das begrenzte Budget von der Zahnärzteschaft ohne Honorierung erbracht werden müssten.
Hinzu kommen die gestiegenen Ausgaben für Hygienemaßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Zusätzlich sind die Praxismaterialkosten erheblich angestiegen. Nun folgen Kostensteigerungen für Strom und Energie.
Auch Krankenkassenverbände kritisieren das Gesetzesvorhaben
Aus Sicht aller Krankenkassen löst dieses Gesetz die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme nicht.
Auch der vdek kann eine Begründung für die einseitige Belastung der Zahnärzteschaft nicht erkennen und stellt fest: „Aufgrund der hohen Vergütungssteigerungen der letzten Jahre können Leistungserbringerseite und Pharmaindustrie aus Sicht des vdek deutlich mehr für eine stabile Krankenversicherung beitragen. Es ist nicht erklärbar, warum lediglich in der zahnärztlichen Versorgung die Vergütungssteigerungen gedeckelt werden sollen. Auch die Bereiche der ambulanten ärztlichen Leistungserbringer, die Heilmittelerbringer, die Krankenhäuser und die Industrie sollten in diesem Sinne solidarisch beteiligt werden.“ (VDEK- Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) - Stand 12.07.2022).
Zahnärzte haben keinen Anteil an der Kostenexplosion im GKV-System
In den letzten Jahren haben zudem besonders die Zahnärzte durch reduzierte Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung besonders auch im Zahnersatzbereich bewiesen, dass sie nicht für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verantwortlich sind.
Deshalb lehnt ZZB die strikte Deckelung der zahnärztlichen Honorare bei ungemindertem Leistungsanspruch der Versicherten ab.
ZZB unterstützt die Forderungen der KZBV!
Deshalb rufen wir alle Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, gegen das Gesetzesvorhaben zu protestieren. Wenn nicht jetzt, wann dann?
KZBV - Infos:https://www.kzbv.de/gkv-finanzstabilisierungsgesetz.1625.de.html#
DGZMK: dgzmk-apw@dgzmk.org> mit einem Briefentwurf, den jeder an die Bundestagsabgeordneten senden kann: „Der DGZMK-Vorstand forderte die DGZMK-Mitglieder daher auf, zeitnah an ihre Bundestagsabgeordneten und Landesgesundheitsminister zu schreiben, da das Gesetz bereits Ende August im Bundestag beraten werden soll:„Das GKV-FinStG gefährdet die Versorgung unserer Patienten.“
Online-Petition unterschreiben: Rettet die zahnärztliche Grundversorgung: https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-zahnaerztliche-grundversorgung-keine-honorarkuerzung-fuer-zahnaerzte
Bislang liegen etwa 12Prozent der erforderlichen 50.000 Unterschriften vor.
Die Zeit drängt. Wir fordern das Parlament des Bundestages auf, die „Reißleine“ zu ziehen und das Gesetz nicht zu verabschieden.
Dr. Armin Walter
Vorsitzender ZZB