Vergütungsverträge werden vor bayerischen Zahnärzten geheimgehalten

15/1/19
Praxisführung

Offener Brief an die KZVB Vorstände auf Veröffentlichung der Vergütungsverträge

 

Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) halten Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen geheim

 

Der KZVB Vorstand hat für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte Vergütungsverträge für die Jahre 2017 und 2018 abgeschlossen. Die Verträge von 2018 wurden den Delegierten der Vertreterversammlung der KZVB erst am 24.11.2018 nach mehrfacher Nachfrage und unvollständig - ohne die Anlagen- zur Verfügung gestellt, und dann nur mit persönlich Kodierung.

Der bayerischen Zahnärzteschaft aber wurden bisher weder die Verträge für 2017 noch 2018 bekanntgegeben. Dabei haben alle Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Anrecht auf Einsicht in die Verträge. Sie sollen ja entsprechend dieser Verträge Leistung für die Versicherten erbringen.

Die letzte Veröffentlichung abgeschlossener Verträge wurden von Dr. Rat 2016 in die blauen Abrechnungsmappe eingestellt.  

Mit Amtsantritt der FVDZ Vorstände in der KZVB herrscht Geheimniskrämerei. Es ist unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass die abgeschlossenen Verträge von den Vorständen der KZVB in der Abrechnungsmappe nicht veröffentlicht werden.

Gibt es etwa was zu verbergen?

 

Aus diesem Grunde hat der Vorstand der Berufsvertretung Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) die Vorstände der KZVB aufgefordert, die abgeschlossenen Verträge mit den Krankenkassen unverzüglich zu veröffentlichen.

Hier der Brief im Originaltext:

Zukunft Zahnärzte Bayern e.V.

Ehrwalderstr. 2

81377 München

 

Vorstand der KZVB

Fallstraße 34

81369 München                                                                                                                            14.01.2019

 

OffenerBrief

Bekanntgabe aller Verträge mit den Krankenkassen für 2017 und 2018 an die Bay. Vertragszahnärzte

 

Sehr geehrter Herr Berger, Dr. Schott und Dr. Kinner,

Im Namen und für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte schließen Sie im Rahmen der Gesamtverträge Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen ab.

Der Inhalt der Verträge hat fundamentalen Einfluss auf die vertragszahnärztliche Tätigkeit, denn alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen sich an diese Verträge halten und die Verträge begründen Rechte und Pflichten für die Kollegen.

Deshalb ist es notwendig, alle Vertragszahnärzte vollständig und aktuell über den Inhalt der Verträge zu informieren. Ohne Kenntnis der Verträge kann eine vertragszahnärztliche Tätigkeit durch die bayerische Zahnärzteschaft nicht vertragsgerecht erfolgen.

Deshalb fordern Sie die Mitglieder des Berufsverbandes Zukunft Zahnärzte Bayern in ihrer Eigenschaft als Vertragszahnärzte auf, alle mit den Krankenkassen für die Jahre 2017 und 2018 geschlossenen Verträge unverzüglich,spätestens bis zum 21.Januar 2019, vollständig zu veröffentlichen.

Wir machen Sie bereits heute darauf aufmerksam, dass wir der Auffassung sind, dass der Vorstand der KZVB für alle Folgen der nicht fristgerechten Veröffentlichung und damit verbundener Unkenntnis der Zahnärzteschaft über die Vertragsinhalte persönlich haftet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Armin Walter

Vorsitzender Zukunft Zahnärzte Bayern

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Ehrwalder Str. 2
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