Vertreterversammlung der KZVB 24.11.1218

27/11/18
Standespolitik

Bericht über die Vertreterversammlung

der KZVB am 24.11.2018

„Die Feigheit vor dem Volk „

Mit dieser Überschrift veröffentlichte Detlef Esslinger einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 24.11.2018 über die Politik in Deutschland.

Dieser Titel charakterisierte auch die Standespolitik der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, die am selben Tag stattfand.

De Fraktion des Feien Verbandes Deutscher Zahnärzte Bayern (FVDZ) verhinderte die Diskussion und Beschlussfassung einer Reihe von Anträgen der Fraktion des Berufsverbandes Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB).

Mit Geschäftsordnungsanträgen wurde vom Freien Verband eine den Zahnärztinnen und Zahnärzten öffentliche Beschlussfassung wichtiger Anträge verhindert. ZA Walter Wanninger, Dr. Lichtblau und Dr. Durlak (dessen Antrag verspätet kam und von den Vorsitzenden der Vertreterversammlung nicht zugelassen wurde) stellten vor der Abstimmung mehrere Anträge der ZZB Fraktion die Geschäftsordnungsanträge auf „Übergang zur Tagesordnung“.  Dieses Vorgehen war offenbar in der FVDZ Bayern Fraktion vorher abgestimmt worden und wurde mehrheitlich angenommen.

Die Beschlussfassung der Anträge der ZZB Fraktion über der NichtInkraftsetzung des neuen HVM wurde auf dieser Art und Weise genauso verhindert wie über die Option der Abrechnung von KCH Leistungen im Folgequartal und die Abschaffung restriktiver Einschränkung chirurgischer Behandlungsleistungen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns.

Hervorzuheben war die souveräne und die Interessen aller Delegierten wahrende Versammlungsleitung durch die Vorsitzende Dr. Zajitschek und Dr. Öttl.

Der folgende Bericht stellt die wichtigsten Themen der Vertreterversammlung im Überblick dar. In weiteren Artikeln werden wir detailliert die nicht behandelten Anträge vorstellen und deren Bedeutung für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt in Bayern.

Bericht

Dr. Rinner (ZZB) stellte die Frage nach den Pro-Kopf Beträgen der bayerischen Krankenkassen für ihre Mitglieder. Dr. Kinner beantwortet diese Frage nicht mit er Begründung, es gäbe keine Pro Kopf Beträge im KCH Bereich. Erstaunlicherweise tauchen später im Laufe der Sitzung eine Liste mit diesen Beträgen auf.  

Seine weitere Frage, ob und in welcher Höhe die Vorstandsmitglieder in ihren Ehrenamtsfunktionen Aufwandsentschädigung oder Reiskosten gelten machen würden, wurde mit „keine weiteren Zahlungen“ neben den Gehältern alsVorstände beantwortet.  

Auch die Frage von Dr. Klotz, Team Oberbayern, zur Festlegung der Fallgruppen U, B und K wurde  von Dr. Kinner geantwortet. Die KZVB führt keine Risikoeinbehalte bezüglich der Höhe der garantierten Budgetbeträge und keine nachträgliche Änderung der Fallgruppen durch.  

Bezüglich der Frage des Sachstandes der Umsatzsteuernacherklärung aus 2017 (Fragesteller: Dr. Walter, ZZB) verwies der Vorstand auf den Bericht des Geschäftsführers, Herr RA Mayer. Dieser erklärte in seinem Bericht später, dass das Finanzamt von der nacherklärten Summe von 1,7 Mio. € ca. 1.Mio. € mit Zinsen zurückgezahlt hätte. Diesem Bescheid wurde seitens der KZVB widersprochen, um weitere Steuern einzusparen.

Die Frage der Einstellung des KZVB Transparent zugunsten des BZB Plus (Fragesteller: Dr. Wiedenmann, ZZB) wurde von Herr RA Knüpper beantwortet. Es seien Synergieeffekte im finanziellen Bereich in Höhe von 16600 € p.a. festzustellen. Ein persönlicher Interessenkonflikt der Vorstände mit dem beauftragten team work media Verlag besteht nicht und es liegt keine Beteiligung der Vorsitzenden an der Team work media vor.  

Die Frage über die Laufzeit der VDEK Verträge mit der KZVB (Fragesteller: Dr. Walter) wurde nicht beantwortet mit dem Verweis auf den Bericht des Vorstandes zu diesem Thema.

Dieser Bericht der Vorstände der KZVB ließ die Beantwortung dieser Frage allerdings offen. Deshalb fragte die ZZB Fraktion nach. ZA Berger ergänzte später in einer Stellungnahme, dass die Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2018 abgeschlossen worden sei. Der Vertrag sei zu diesem Datum auch gekündigt worden.

Im Bericht des Vorstandes sah ZA Berger die Schuld für die Begleichung der Forderung der AOK für die in der Vergangenheit entstandenen Summen der sachlich- rechnerischen Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung bei den alten Vorständen, obwohl aufgrund der Budgetüberschreitung die AOK nicht alle abgerechneten Leistungen beglichen hatte. ZZB machte in der folgenden Aussprache darauf aufmerksam, dass diese Forderung der AOK unbegründet waren und die Zahlung allein auf das Konto der neuen Vorstände gehen.

Die im neuen Bundesmantelvertrag geschaffene Option, im Gutachterwesen entweder das Verfahren durch den MDK oder das vertragszahnärztliche Gutachterverfahren zu wählen, kann positiv bewertet werden, wenn tatsächlich der MDK damit von der Begutachtung im zahnärztlichen Bereich ausgeschlossen werden würde. Fraglich bleibt gegenwärtig, ob sich in Bayern die unerfreuliche Situation mit MDK Gutachten ändern wird.

Nur in seinem schriftlichen Bericht hatte Herr Berger über den neuen HVM berichtet, obwohl gerade diese Thema bei den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten für großen Unmut gesorgt hatte.  

Der Vorstand hatte im Vorfeld die Anträge von ZZB, den HVM nicht wie im April beschlossen in Kraft treten zu lassen, unter Punkt 13 nach allen anderen TOPS platziert. Aufgrund der Intervention von ZZB wurde dieser Antrag unmittelbar unter dem TOP 2:"Berichte der Vorstände" vorgezogen.

Dr. Armin Walter begründete die Ablehnung des neuen HVM mit den Problemen, die er mit sich bringt: keine Planungssicherheit, weil kein Zahnarzt weiß, wie viele Patienten einer Fallgruppe einer Krankenkasse noch die Praxis besuchen und welcher Behandlungsbedarf besteht; enormer bürokratischer Aufwand für jede Praxis bei der Berechnung der mehr als 36 individuellen Budgets; keine Darstellung des finanziellen Mangels einzelner Krankenkassen nach außen; Benachteiligung kleine Praxen und Zuweiserpraxen, weil hier keine oder nur geringe Optionen einer Steuerung der abgerechneten Leistungen bestehen.

Dr. Walter führte aus, dass besonders auch Zahnärzte betroffen sind, die die aufsuchende Betreuung nach § 22 SGB V durchführen. An einem Beispiel zeigte er auf, dass allein mit den Grundleistungen der avisierte garantierte Betrag der Fallgruppe U (32,02€) um 435 % überschritten wird. Folge:die aufsuchende Betreuung ist in Bayern damit nicht mehr durchführbar ohne existentielle Gefährdung der Praxis. Wenn das Gesamtbudget überschritten wird,was während des Jahres niemand weiß, kann es zu einer vollständigen Rückforderung der Beträge oberhalb der garantierten Fallbudgetbeträge kommen.

Auch eine Kieferchirurgische Praxis übersteigt mit der Abrechnung der Osteotomie von vier Weisheitszähnen das avisierte garantierte Budget (217,82€) um 186 %, rechnete Walter vor.  

Prof. Dr. Dr. Fischer Brandies ergänzte in seinem Vortrag die Problematik der durch den HVM betroffenen angestellten Zahnärzte mit Umsatzbeteiligung

Vor der Beschlussfassung des Antrags der ZZB Fraktion zum HVM stellte ZA Walter Wanninger den Geschäftsordnungsantrag auf Übergang zur Tagesordnung, Die FVDZ Bayern Mehrheit stimmte dem Antrag zu, so dass über eine Änderung des HVM nicht abgestimmt werden konnte.

Auch der Antrag der ZZB Fraktion, dass geleistete KCH Leistungen bei versäumter Nichtabrechnung zukünftig wieder auch in einem Folgequartal nachberechnet werden können, wurde mit dem Antrag auf Übergang zur Tagesordnung von der FVDZ Fraktionen nicht beschieden.

Dr. Kinner begründete diese Auffassung der KZVB mit dem Text des Bundesmantelvertrages. Auch die anders auszulegende Ausführung im Bundesmantelvertrag, die Dr. Walter vorlegte, stimmte die FVDZ Fraktion nicht um.

Weitere TOPs waren: Bericht des VV Ausschusses, Berichte der Referenten und Geschäftsführer, Bericht des Datenausschusses, Bericht des Finanzausschusses, Bericht des Satzungsausschusses, Änderung der Reisekostenordnung, Bericht des Sonderausschusses Steuer und Haftung: weitere Tätigkeit notwendig.Bauvorhaben: durch Bauzeitverzögerung verteuern sich die Baukosten nicht unerheblich, Abschlussbilanz.

Der Berufsverband Zukunft Zahnärzte Bayern beurteilt das Vorgehen des FVDZ Bayern in der Vertreterversammlung der iKZVB am 24.11.2018 als nicht demokratisch. Mit der Abstimmung über die oben genannten Anträge hätte die Zahnärzteschaft eindeutig standespolitische Positionen erkennen können. So aber wurden die Abstimmung wichtige Anträge der ZZB Fraktion verhindert, die zum Wohle der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte eingebracht worden waren.

„Die Feigheit vor dem Volk“ hat auch Einzug in die Standespolitik des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Bayern gehalten.

 

Dr. Armin Walter   

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