Vertreterversammlung der KZVB am 10.Juli 2021

15/7/21
Standespolitik

Bericht über die ordentliche Vertreterversammlung

der KZVB 10.7.2021

 

Zu Beginn würdigte der stellvertretende Vorsitzende Dr. Christian Öttl den plötzlich und unerwartet verstorbenen Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Reiner Zajitschek.

In einem emotionalen Nachruf hob Öttl die enormen standespolitischen Leistungen und seinen fraktionsübergreifenden Einsatz für die Kollegenschaft hervor. Die bayerischen Zahnärzte und Zahnärztinnen haben mit Dr. Reiner Zajitschek einen engagierten Kollegen verloren, viele unter ihnen aber auch einen Freund.

 

Wahl des neuen Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZVB

Dr. Christian Öttl terminierte die Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung nach der Fragestunde (dazu unten mehr).

Zur Wahl stellten sich Dr. Jürgen Welsch (FVDZ) und Dr. Axel Wiedenmann (ZZB).

Mit 16 Stimmen wurde Dr. Jürgen Welsch zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt. ZZB gratuliert dem neuen Vorsitzenden und wünscht ihm viel Glück bei den vielfältigen Aufgaben und der Versammlungsleitung.

Herzlichen Dank an Dr. Axel Wiedenmann für seine Kandidatur.

 

Kurze Zusammenfassung zur Fragestunde:

Die Fragen aus den Reihen der ZZB-Fraktion wurden, wie schon im Januar 2021, nur unbefriedigend beantwortet erneut mit der Begründung, die Summe der ausgehandelten Gesamtvergütungsobergrenze mit der AOK Bayern unterläge einem Geheimhaltungsvorhalt.

Die genauen Antworten auf die Fragen werden nachgeliefert sobald das Protokoll der Vertreterversammlung eingegangen ist.

 

Nach dem Bericht des stellvertr. Vorsitzenden Dr. Christian Öttl, stand Top 2 auf der Tagesordnung:

 

Bericht der Vorstände:

Zahnarzt Christian Berger, Vorsitzender des Vorstandes der KZVB:

Berger beurteilte die Doppelspitze in der KZVB und der BLZK seit2016 als richtig. Diese sei aber für die nächste Legislaturperiode ab 2023nicht mehr wünschenswert. 

Der Vorsitzende zeigt auf, dass von den 1157 MVZs in Deutschland 22 % Investoren geführt sind und die KZVB hier eine Hochburg darstellt. Allein 20 % aller MVZs haben ihren Sitz in Bayern. Eine Übersichtskarte zeigt deutlich, dass sich diese Praxen allermeist in größeren und mittlerweile auch in und um kleinere Kreisstädte niederlassen. Dort wo sie gebraucht werden, nämlich im ländlichen Raum, sind sie nicht zu finden. Das bedeutet, sie tragen nicht zum Erhalt des Sicherstellungsauftrages bei und sie leisten keinen Beitrag in Regionen, wo die Versorgung dringend aufrechterhalten werden muss. Lt. Zahnarzt Berger zeigt sich selbst der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek besorgt über diese „versorgungsschädliche Monopolstruktur“(wörtlich) und plädiert dafür, dass die Gründung und Betreibung eines MVZ ausschließlich Zahnärzten gestattet sein sollte. Die Vorteile, die manche Politiker mit den MVZs verbanden, wie z. B. Kostenrationalisierung sind nicht eingetreten. Tatsächlich rechnen MVZs mehr Leistungen je Fall ab als Einzelpraxen. Auch führen sie zur sinkender Niederlassungsbereitschaft von jungen Kollegen und Kolleginnen. 

Das Ergebnis des Schiedsamts bei der Vergütungsanpassung mitder BKK wurde seitens der BKK nicht anerkannt und muss nun im Rechtsverfahren geklärt werden.  

Zahnarzt Berger lobt die KZVB und damit natürlich in erster Linie den Vorstand, dass alle Leistungen seit 2017 vollumfänglich vergütet wurden und merkt an, dass in dieser Amtsperiode der HVM nicht zum Einsatz kommen wird.

Ebenso lobt er sich und die KZVB, dass man es geschafft hat, die Budgetierung für 2021 und 2022 auszusetzen und die Krise damit auch eine Chance sei. (Anm. d. Aut: Die Abschaffung des Budgets wurde nicht vom Vorstand der KZVB erreicht, sondern auf Bundesebene vereinbart.)

Zur Frage des Delegationsrahmens bezüglich der neuen Par-Richtlinie führt der Vorsitzende aus: Was bisher delegierbar war, ist auch weiterhin delegierbar. Grundlage dafür ist das Zahnheilkundegesetz. 

Zur bevorstehenden Bundestagwahl äußert sich Zahnarzt Berger dahingehend, dass Olaf Scholz die private Pflegeversicherung mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenlegen will bzw. verschiedene Parteien die Bürgerversicherung präferieren und was das für die Weiterentwicklung der Krankenversicherung bedeutet, das weiß jeder. Dennoch gibt es noch das Grundgesetz und sollte es zu einer Bürgerversicherung kommen, so ist es allen Menschen des Landes freigestellt, sich privat zusätzlich zu versichern. Das Grundgesetz kann schließlich niemand außer Kraft setzen. 

Zum Thema gemeinsame Gebührenordnung gibt es von der Arbeitsgruppe zur Zusammenführung der Gebührenordnungen GOZ und BEMA erfreulicher Weise bisheute kein Ergebnis. 

Dr. Rüdiger Schott, stellvertretender Vorstand derKZVB:

Er erklärte in kurzen Worten wie weit die Renovierung des Altbaus Zahnärztehaus München bzw. auch Nürnberg ist.

Den Bericht über den Münchner Neubau könne man auf der KZVB Homepage nachlesen.

Weiterhin führt er die notwendige Erhöhung der Anzahl der Gutachter aus. Dies sei erforderlich gewesen, weil die Anträge der Kassenerheblich gestiegen seien.

Mit der Zusammenlegung der Gutachtertagungen der Gutachter der KZVB und der Gutachter der BLZK seien sechsstellige Beträge eingespart worden. (Anm. d. Aut.: Die Gutachtertätigkeit der BLZK unterscheidet sich jedoch erheblich von der der KZVB und auf einer gemeinsamen Tagung können nicht alle Gutachter fachlich so fortgebildet werden, dass die bisherige Qualität der Gutachten erhalten bleibt. Hier darf nicht an der falschen Stelle gespart werden. Große Teile der Tagung sind für die jeweils andere Gruppe nicht relevant.)

Dr. Schott weist ebenfalls, wie auch Zahnarzt Berger, auf die von Minister Olaf Scholz geplanten Zusammenlegung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit der privaten Pflegeversicherung hin, die im Falle eines Wahlsieges den ersten Schritt zur Bürgerversicherung bedeutet.

 Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstandes der KZVB:

Er erläutert den Geschäftsbereich Honorar und Abrechnung, sowie den Geschäftsbereich Informatik und Technologie. In diesem Zusammenhanglobt er erneut die Sparsamkeit der KZVB. Die Aussagen zum neuen Honorarbescheid, sowie zu den Pannen der bereits abgehaltenen Virtinare bezüglich der Par-Rili, gehörten zu einer Aufzählung von weiteren Aktivitäten, die die KZVB im letzten halben Jahr getätigt hat: 3300 Personenarbeitstage im Corona-Homeoffice, pünktliche Abrechnungen trotz Corona, schon sechsmalige Aktualisierung der Abrechnungsmappe. (Anm. d. Aut.: Ist das nicht die eigentliche Aufgabe der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KZVB?),elektronischer Berichtsbogen für die Digitalisierung im QM, Erhöhung der Internetsicherheit, der Konnektor soll Ende 2025 abgeschaltet werden und Telematik 2.0 zum Tragen kommen, Ausbau der digitalen Kommunikationsplattformen. Schließlich kommt noch die Entschuldigung für das schiefgegangene Virtinar: Die Technik ist aufgrund des großen Ansturms zusammengebrochen.

Auch der ZZB weiß das Engagement und die Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Hauses sehr zu schätzen und sagt von Herzen „Dankeschön“ für die hervorragende Betreuung und Ihren Einsatz für die bayerische Zahnärzteschaft.

 

Diskussion der Berichte des Vorstandes

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Aussprache zu den Berichten der Vorstände, die sich immer nach diesem Tagesordnungspunkt anschließt, in dieser Vertreterversammlung komplett entfallen und der neue Vorsitzende die Diskussion gleich von Beginn an in ein Raster einteilen wollte.

Dennoch fand eine intensive Aussprache statt. Dr. Armin Walter, Vorsitzender von ZZB, kritisierte erneut scharf die Geheimhaltungspolitik der Vorstände der KZVB. Es ist unverständlich, dass die Vorstände im Auftrag der bayerischen Zahnärzte Vergütungsverhandlungen mit der AOK Bayern führen, die Ergebnisse der Verhandlungen aber nicht vollständig veröffentlichen und Zahlen geheim halten. Walter gab bekannt, dass er diesbezüglich bereits die Rechtsaufsicht informiert hat und auf Klärung dieses bisher einmaligen Vorgangs drängt.

 

Zum Bericht vom Hauptgeschäftsführer und Justiziar

Andreas Mayer erläutert in seinem Bericht vor allem nochmals die Vertragsverhandlungen mit dem Verband der Betriebskrankenkassen. Man musste das Schiedsamt anrufen. Der Schiedsspruch 3,19 % Punktwerterhöhung für 2020 wurde vom Verband der Betriebskrankenkassen nicht anerkannt und die BKK hat Klage eingereicht. Dies hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und der Punktwert gilt derzeit, bis zur endgültigen Entscheidung. Dadurch liegt für die Zahnärzteschaft eine erhebliche Rechtsunsicherheit vor.

 

Anträge:

Der Wortlaut der Anträge, die ZZB gestellt hatte wird separat veröffentlicht.

Auffallend wie immer: alle Anträge des ZZB wurden mit den Stimmen des FVDZ abgelehnt.

 

 

Dr. Barbara Mattner

 

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