Vollversammlung der BLZK am 23.04.2021

23/4/21
Standespolitik

Informationen über die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer am 23.04.2021  

 Am 23.April fand sie endlich statt, die verschobene VV der BLZK.

Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen fand die Veranstaltung nicht im Zahnärztehaus statt, sondern im großen Saal des Westin Grand München Hotels in München unter Einhaltung der erforderlichen Regeln.  

Die Haushaltsfragen des Jahres 2019 und der Haushalt 2020waren bereits im Umlaufverfahren 2020 verabschiedet worden. Die BLZK hatte pandemiebedingtweniger Ausgaben, sodass für 2019 mit ca. 900.000 € Überschuss abgeschlossen werden konnte und voraussichtlich auch 2020 ein Plus von ca. 1,0 Mio. übrigbleibt, berichtet Guido Oster.    

Haupttagesordnungspunkt waren aber die Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung und der Wahlordnung der BLZK.

Auslöser war die Gestaltung der Geschäftsfähigkeit der BLZK in Fällen, in denen eine Präsenzveranstaltung der Vollversammlung aus Gründen einer übergeordneten Rechtslage nicht möglich ist. Im Pandemiefall sollte hierzu ein Paragraph einer Not Geschäftsführung- und Entscheidung eingeführt werden. Auch die Änderungen des Heilberufe- Kammergesetz erfordert Anpassungen der Satzung.  

Die Fraktionen von ZZB und Team Oberbayern trugen mehrere problematische Formulierungen der vorgelegten Änderung der Satzung und dazu Änderungswünsche vor. Auch die Fraktion des FVDZ sah besonders bei den Notfallparagraphen Probleme. Nach intensiver und umfassender Diskussion wurde die Beschlussfassung über die Satzungsänderung und Änderung der Geschäftsordnung auf den Oktober2021 vertagt.  

Ein Gremium mit den Vorsitzenden der VV, Herr Dr. Wendel und Herr Dr. Schubert, Herrn Justitiar Pangratz und den Vorsitzenden der Fraktionen, Herr Dr. Zajitschek, Herr Dr. Klotz und Herr Dr. Walter soll bis zur nächsten VV eine zustimmungsfähige Vorlag einer Satzungsänderung zur Abstimmung vorlegen .

Der Antrag aus dem Team Oberbayern, dass Präsidenten und Vizepräsidenten der BLZK nicht gewählt werden können, wenn sie gleichzeitig ein Amt als Vorstand der KZVB oder Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung innehaben, wurde mit FVDZ Mehrheit abgelehnt.

Dann stand die Änderung der Wahlordnung auf dem Programm. Herr Pangratz erläuterte Punkt für Punkt die geplanten Änderungen. Mit kleinen Korrekturen wurde nach ausgiebiger Diskussion die Änderung der Wahlordnung einstimmig beschlossen.  

Die Abstimmung über Anträge aus dem Team Oberbayern zur Datenhoheit der Patienten und der Antrag, der Vorstand der BLZK solle über die Ergebnisse der Beschlüsse der VV berichten sowie ein Antrag zur ungenügenden Kostenerstattung der e HBA wurde mit dem Antrag auf Übergang zur Tagesordnung durch die FVDZ Mehrheit verhindert.

Der Dringlichkeitsantrag vom Team Oberbayern “Verbandsklage der BLZK gegen ein Bewertungsportal wegen unlauteren Wettbewerbs“ wurde von der FVDZ Mehrheit nicht angenommen.

Nach mehr als 9 Stunden wurde die Vollversammlung beendet.  

Dr. Armin Walter

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