ZA Karl Sochurek kandidiert für das Präsidentenamt - Vollversammlungen der BLZK am 30.11.und 01.12.2018

8/12/18
Standespolitik

 

Berichte über die ordentliche Vollversammlung der BLZK am 30.11.2018 und der konstituierenden Vollversammlung der BLZK am 1.12.1018

Die ordentliche Vollversammlung (VV) der BLZK vom 30.11.2018 hatte tatsächlich viele aktuelle Themenbereiche.

Sicher im Interesse aller Zahnärzte/ innen daher hier ein kurzer Bericht über den Verlauf / Inhalt diese VV der BLZK:

  

Bei TOP 2.1 (Bericht des Präsidenten) wurden 2 Resolutionen („Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung“ sowie „Funktionierende flächendeckende zahnmedizinische Versorgung braucht Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung“) sowie 1 Antrag („Gründung und Betrieb Zahnmedizinischer Versorgungszentren Z-MVZ beschränken“) verabschiedet.

Wichtiger war aber zu diesem Thema letztlich die sehr engagierte und kontroverse Diskussion.

 

Bei TOP 2.3 wurde der Antrag „Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ verabschiedet.

 

Bei TOP 2.4 konnte der Antrag 2.4/1 „Geschäftsidee von Bewertungsportalen“ (siehe Anhang) weder diskutiert und beschlossen werden, da in „bekannter Manier“ aus FVDZ-Kreisen leider ein Antrag auf Übergang zur Tagesordnung erfolgte. Tatsächlich geht es hier um eine Thematik, die vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten sehr wichtig ist. Es bringt nichts, darüber nicht diskutieren zu wollen.  

 

Bei TOP 2.5 wurde der Antrag „Medizinisches Personal besser schützen“verabschiedet.

 

Bei TOP 2.6 (Referat Honorierungssysteme) wurden 3 wichtige Anträge zur GOZ (siehe Anhang) verabschiedet.

 

Bei TOP 2.8 (Referat Praxisführung) wurden 2 wichtige Anträge zu Bürokratieabbau sowie TI (siehe Anhang) verabschiedet.

 

Der Rest der Tagesordnung wurde relativ „unspektakulär“ durchgearbeitet.

Die konstituierende Vollversammlung (VV) der BLZK vom 01.12.2018 hatte naturgemäß vor allem „Wahlen“ zum Inhalt.

  

Bei TOP 3 wurde die Versammlungsleitung der VV der BLZK für die neue Legislaturperiode bis Ende 2022 gewählt.

 

Gewählt wurden:

Versammlungsleiter: Dr. Horst-Dieter Wendel (ohne Gegenkandidat)

 

Stv. Versammlungsleiter: Dr. Martin Schubert (bei Gegenkandidatur von Dr. Elmar Immertreu)

Gratulation an die gewählte Versammlungsleitung; Erfreulich aber auch, dass es bei der Wahl des stv. Versammlungsleiters im Sinne einer gelebten Demokratie eine „Auswahl“ für die wählenden Delegierten der VV der BLZK gab.

 

Bei TOP 4 wurde der Vorstand der BLZK für die neue Legislaturperiode bis Ende 2022 gewählt.

 

Gewählt wurden: 

Präsident: ZA ChristianBerger (bei Gegenkandidatur von ZA Karl Sochurek)

Vizepräsident: Dr.Rüdiger Schott (bei Gegenkandidatur von ZA Karl Sochurek)

1. Beisitzer: Prof. Dr. Christoph Benz (bei Gegenkandidatur von Dr. Brunhilde Drew)

2. Beisitzer: Dr. Michael Rottner (bei Gegenkandidatur von Dr. Brunhilde Drew)

3. Beisitzer: Dr. Christian Oettl (bei Gegenkandidatur von Dr. Brunhilde Drew)

4. Beisitzer: Dr. Martin Zschiesche (bei Gegenkandidatur von Dr. Brunhilde Drew)

 

Gratulation an den neugewählten Vorstand der BLZK; aber ebenso Dank an und Respekt für Za Karl Sochurek und Dr. Brunhilde Drew, die beide hier im Sinne einer gelebten Demokratie den wählenden Delegierten der VV der BLZK eine tatsächliche„Auswahl“ ermöglichten.

 

Unter TOP 5 wurden die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) aus den Reihen der VV der BLZK gewählt.

 

Unter TOP 10 wurden 2 Anträge („Zusammenarbeit der zahnärztlichen Körperschaften in Bayern weiter ausbauen“und „Flächendeckende zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen gewährleisten „ – siehe Anhang) als Dringlichkeitsanträge zugelassen (hier zeigte sich das große Demokratieverständnis der gesamten Versammlung, vor allem aber auch der „Opposition“), obwohl diese, strenggenommen, keine „echten“ Dringlichkeitsanträge waren. Dennoch waren beide Anträge nicht nur aus meiner Sicht sehr wichtig und richtig.

Schade, dass mein Redebeitrag genau in diesem Sinne vom Präsidenten der BLZK komplett falsch verstanden worden ist (ggf. nur ein kognitives Missverständnis) und sich dann völlig unnötig eine kleine Diskussion ergab.

 

Fazit der VVen der BLZK vom 30.11.2018 und 01.12.2018:

Es wäre sicher im Sinne der Zahnärzteschaft, wenn künftig die „Mehrheitsfraktion FVDZ“ in der VV der BLZK noch mehr Respekt und Demokratieverständnis gegenüber den Anträgen einzelner Delegierter zeigen würde!  

„Herablassendes“Verhalten ist weder sinnvoll noch kollegial.  

 

Herzliche Grüße an alle,

 

Dr. Peter Klotz (Delegierter zur VV der BLZK) 

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