19 Millionen Einführungsgeschenk von Berger und Schott an die AOK auf Kosten der bayerischen Zahnärzte
Großes Erschrecken: Der AOK-Vertrag von Berger und Schott
19 Millionen Einführungsgeschenk vom FVDZ an die AOK auf Kosten der bayerischen Zahnärzte
Der aktuelle Vergütungsvertrag mit der AOK
Auf der VV am 8.7. 2017 stellte Berger den gerade abgeschlossene
Vertrag mit der AOK vor.
Vorausgeschickt sei, dass Dr. Janusz Rat als Vorsitzender der KZVB bereits Ende 2016 alle Verträge mit den Krankenkassen für das Jahr 2017 mit hervorragenden Ergebnissen besonders auch mit hohen Steigerungen der Vergütungen abgeschlossen hatte. Das machte den neuen Vorständen den Arbeitsbeginn für 2017 leicht. Lediglich mit der AOK war es nicht zu einem Abschluss gekommen. Einig waren sich Rat und die AOK Bayern bezüglich der Anhebung des Punktwertes um 2,5 % ab 1.1.2017 und der Anhebung der Vergütungsobergrenze in gleicher Höhe plus 2 Millionen € auf die Vergütungsobergrenze. Die AOK wollte aber zusätzlich für 2017 bestätigt haben, dass Beträge aus sachlich- rechnerischen Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (ca. 2.000.000 € p.a.) in voller Höhe an die AOK zurückgezahlt wird und zusätzlich die vereinbarte Vergütungsobergrenze um die Hälfte dieser Summe reduziert wird. Da diese Summe in den sogenannten budgetierten Bereich fällt, wäre dieser Betrag nicht an die Zahnärzte ausbezahlt worden. Damit wollte die AOK auch für 2017 diese Beträge doppelt kassieren. Rat hat die Rückzahlung an die AOK nicht akzeptiert und den Vertrag deshalb nicht abgeschlossen.
Bereits seit Jahren war es mit der AOK strittig, wie mit dem Betrag aus der sachlich- rechnerischen Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen umzugehen sei. Beträge aus der sachlich-rechnerischen Berichtigung– demnach das Honorar, das nicht BEMA-konform abgerechnet wurde, werden den betroffenen Zahnärzten abgezogen und an die AOK überwiesen. Hier war die AOK der Auffassung, dass dies nicht genüge und wollte zusätzlich das sowieso schon zu knappe Budget um diesen Betrag reduzieren. Die Auffassung der KZVB unter ZZB-Führung war eindeutig: Die Beträge, die an die AOK zurückbezahlt worden sind, sind unverbrauchte Honorare, also unverbrauchte Budgetanteile und dürfen die vereinbarte Vergütungsobergrenze nicht reduzieren, sondern müssen den Zahnärzten zur Verfügung bleiben. In einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht wurde diese Auffassung der KZVB in einem Urteil Ende 2016 bereits bestätigt. Das Gericht sah für das Begehren der AOK keine Rechtsgrundlage. Allerdings hatte die AOK Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Nun berichtete Berger folgende Eckdaten zu dem von ihm abgeschlossen Vertrag mit der AOK: Punktwerterhöhung von 2,5 %, aber erst ab 1. Juli 2017. Anhebung der Vergütungsobergrenze um 2,5 % für 2017 plus 2 Millionen € auf die Vergütungsobergrenze. Zahlung von 11,39 Millionen € an die AOK dafür, dass die AOK alle Jahre für erledigt erklärt, in denen sie Forderungen über die Anrechnung der Summen aus sachlich- rechnerischer Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen gestellt hatte. Diese Forderungen aus den Jahren 2009 bis heute beliefen sich auf 18,58 Millionen €. Zukünftige Forderungen aus sachlich- rechnerischer Berichtigungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen wie folgt von allen bayerischen Zahnärzten durch Absenkung der Vergütungsobergrenze bezahlt werden: Im Jahr 2017 zu 50%, 2018 zu 40%, 2019 30%, 2020 15%, ab 2021 nicht mehr.
Berger bewertete diesen Vertrag als einen Erfolg, weil er damit alle „Altlasten“ beseitigt hätte. Tatsächlich ist das Ergebnis beschämend und deutliche schlechter als alle Abschlüsse der von Dr. Rat und der ZZB geführten KZV.
Faktisch steigt der Punktwert - auf das Gesamtjahr 2017 berechnet - nur um 1,25 %, da die ursprünglich von Rat verhandelte Punktwertsteigerung von 2,5% nun erst ab dem zweiten Halbjahr gilt. Bezogen auf das KCH Budget heißt das eine Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber der von Rat bereits ausgehandelten Summe von ca. 7.750.000€. Die offene Frage der Anrechnung der Summen aus sachlich- rechnersicher Berichtigung betrug insgesamt 18,58 Mio. €, die gerichtsanhängig waren. Hier haben die Vorstände Berger und Schott nicht nachvollziehbar und leichtfertig auf zweistellige Millionenbeträge (11,39 Mio. €) für die bayrischen Zahnärzte verzichtet.
Zusammen kostete dieser AOK Vertrag den bayerischen Zahnärzten für 2017 mindestens 19 Mio. € Honorareinbuße allein bei der AOK. Das bedeutet einen Einnahmeverlust für jeden Zahnarzt von durchschnittlich ca. 2250 € für das Jahr 2017. Dazu kommen noch die Anteile aus der sachlich-rechnerischen Berichtigung, wenn die Vergütungsobergrenze überschritten werden sollte. Berger sagte, er hoffe, dass das Budget für 2017 ausreiche. Die Wirklichkeit: je geringer der Punktwert verhandelt wird, desto weniger bekommt der bayrische Zahnarzt für ihre Leistung – das schafft Luft für das Budget.
Wenn statt 2,5% statt ab 1.1.2017 erst ab 1.7.2017 gelten, dann beträgt der reale Punktwertanstieg im Jahr 2017 nur 1,25% und entlastet das Budget um 7.750.000 €. Berger gab als Ziel aus, die ärgerlichen Puffertage zukünftig gänzlich wegverhandeln zu wollen. Dieses Ziel soll offensichtlich mit schlechten Honorarabschlüssen für die bayerischen Zahnärzte erreicht werden.
Der einzige Vertreter in der KZVB-Vertreterversammlung, der aufstand und von den Delegierten Applaus für diesen Berger/Schott-Vertrag einforderte, war der Vorsitzende des Finanzausschusses der KZVB, Dr. Frank Portugall. Sein Appell verlief jedoch im Sande. Es klatschte keiner.
Auf Nachfrage musste Berger sogar einräumen, dass die Vorstände nicht bei allen Verhandlungsrunden mit der AOK anwesend waren. Der kaufmännische Geschäftsführer der KZVB wurde gar nicht mehr in die für die bayrischen Zahnärzte so wichtigen Verhandlungen mit einbezogen. Dabei gehören die Verhandlungen über die Honorierung der Leistungen der Zahnärzte zum Kerngeschäft der Vorstände der KZVB. Ein Vorstand, der die Vertragsverhandlungen nicht selber führt, hat schlichtweg seine Aufgabe nicht erfüllt.
Das Ergebnis ist das schlechteste Ergebnis eines AOK Vertrages seit der Übernahme der KZVB durch ZZB im Jahr 2005.
Erhebliche finanzielle Einbußen kommen allein bei der AOK auf die bayerischen Zahnärzte im Jahr 2017 zu.
Die anderen Krankenkassen werden bei zukünftigen Vertragsverhandlungen nämlich nicht einsehen, dass sie Punktwert- und Budgeterhöhung voll bezahlen und die AOK sich hier Wettbewerbsvorteile verschafft. Dieses katastrophale Verhandlungsergebnis von Berger und Schott wird noch weitreichenden negative Folgen nach sich ziehen. Die finanziellen Einbußen werden die bayerischen Zahnärzte bei zukünftigen Vertragsverhandlungen mit anderen Kassen ausbaden müssen. Ein schlechter Einstand für die neue FVDZ-Führung der KZVB.
Dr. Armin Walter
Vorsitzender ZZB