Weihnachtsbrief 2022

22/12/22
Standespolitik

Weihnachtsbrief 2022

 

Liebe Mitglieder von ZZB, liebe Leser des Newsletters,

sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,  

 

wieder ist es soweit, einen Rückblick auf das vergangene Jahr zu werfen und einen Ausblick auf das kommende zu wagen.

Bundespolitik: finanzielle Mittel für zahnmedizinische Versorgung reduziert

Der Haushalt des Gesundheitsministeriums ist 2022 mit 84 Mrd. € zum zweitgrößten der Bundesrepublik gewachsen. Die „Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ sind um 8,3 Milliarden Euro auf 30,03 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig sind die Krankenhäuser und das Pflegepersonal unterfinanziert.

Tatsächlich kämpft das Gesundheitswesen mit einem Schwund an unterbezahltem Assistenzpersonal in allen Bereichen, an unattraktiven Arbeitszeiten mit kontinuierlicher Überlastung der Leistungserbringer und nicht neu besetzten Arztpraxen. Die Idee, im Ausland qualifizierte Kräfte abzuwerben, die dann dort fehlen, um bei uns unter den Bedingungen zu arbeiten, zu denen viele nicht mehr bereit sind, ist nicht zu unterstützender gesundheitswirtschaftspolitischer Imperialismus. Die Produktion von Arzneimitteln wanderte aufgrund des politisch gewollten Preisdiktates der Krankenkassen seit Jahren ins Ausland ab und führt jetzt zu akuten Engpässen. Kurzfristigen Notfallmaßnahmen des Gesundheitsministers sind die Folge.

Viele Politiker fordern seit langem ein nachhaltiges Konzept der Finanzierung des Gesundheitswesens.

Der Spagat zwischen vollmundigen Versprechen einer herausragenden medizinischen Versorgung und der Finanzierung durch die Beiträge der Versicherten ist gescheitert. Entweder müssen die Beiträge erhöht oder die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden oder es können nicht mehr alle Leistungen Allen angeboten werden. Ein Konzept hierzu fehlt gegenwärtig noch.

Zahnmedizin im Gesundheitswesen

 

Auf uns Zahnärzte kommen 2023 erhebliche Probleme zu. Einerseits muss es uns gelingen, die Zahnmedizin als gesundheitsrelevante Versorgung zu positionieren. Hierbei wird es wichtig sein, die Zähne mit Kiefer und Gesicht nicht nur als Werkzeuge der Nahrungszerkleinerung zu begreifen, sondern Phonetik und Ästhetik als Basis für eine soziale Teilhabe zu erkennen. Anderseits müssen wir vertragszahnärztliche Leistungen anbieten, die im GKV- System finanzierbar sind. Das Beispiel der neu in die GKV implementierten PAR- Leistungen zeigt, wie wissenschaftlich fundierte und patientenorientierte Leistungen nach ihrer Einführung von der Zahnärzteschaft politisch bewusst unter dem Deckel der Budgetierung kostenlos erbracht werden sollen.

Indem die Parodontitis, wissenschaftlich korrekt, nun als eine nicht durch individuellen Lebensstil verursachte Erkrankung definiert wurde, werden wir entsprechende Diagnosen auch behandeln müssen.          

Eine relevante Steigerung der Einnahmen durch Erhöhung der Beiträge der GKV ist angesichts der weltpolitischen Verwerfungen in naher Zukunft nicht zu erwarten. Deshalb ist es meines Erachtens notwendig, mit der Gesundheitspolitik einen neuen Rahmen einer notwendigen, ausreichenden und wirtschaftlichen vertragszahnmedizinischen Versorgung abzustecken und gleichzeitig die Möglichkeit der Mehrleistungsvergütungen zu erweitern.

Und hier ist die private Liquidierung zahnärztlicher Leistungen fundamental zu verändern. Die Honorare der GOZ sind in einem erheblichen Maß anzuheben und an einen Preissteigerungsindex zubinden.    

Bundespolitik:  TI-Anbindung

Das Gesundheitsministerium setzt seit mehreren Legislaturperioden auf eine digitale Vernetzung aller Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Offenbar versprechen sich die Protagonisten davon eine bessere Kontrolle und reduzierte Ausgaben. Immer wieder wird von unnötigen Mehrfachuntersuchungen berichtet, die mit der TI-Anbindung reduziert werden sollen. Ein Nachweis hierzu steht aus. Bekannterweise kann ein Behandler sich nicht unbedingt auf Fremddiagnosen verlassen. Das wissen auch die Patienten, die sich bei kritischen Diagnosen gerne eine zweite Meinung einholen.  

In einigen Bereichen kann die Digitalisierung auch für uns Zahnärzte eine Erleichterung sein, z.B. bei dem elektronischen Versand der HKPs. Andere Bereiche, wie die ePA, sind mit unverhältnismäßigem Aufwand, keinem relevanten medizinischen Nutzen aber erheblichen Datensicherheitsproblemen behaftet.

Hierzu sollten von der Zahnärzteschaft konkrete Vorschläge zum sinnvollen Einsatz der Digitalisierung kommen.

Bayern

2022 stand im Zeichen der standespolitischen Wahlen in Bayern. Die Vertreter der Zahnärzteschaft wurden in den ZBVen, der BLZK und der KVZB gewählt. Bei der KZVB wurde eine Wahlbeteiligung von 39,4 % bekannt gegeben. Die Wahlbeteiligung zur Wahl der Vertreter in der BLZK mit gesamt 26,6 % fiel in den Bezirken unterschiedlich aus: z.B. Oberfranken 41,6% und Mittelfranken 17,2 % Wahlbeteiligung, wobei in Mittelfranken die Wahl seitens des Wahlleiters für ungültig erklärt wurde, wegen zeitlich verspäteter Zustellung der Wahlunterlagen bei den Wählern.      

Wahlbeteiligung gering

Wie ist dieses geringe Interesse der Kollegenschaft an den Körperschaften zu erklären? Ist es die Meinung, die Tätigkeiten der Körperschaften hätten keinen großen Einfluss auf die eigene Praxis? Ist es Fatalismus, dass es ohnehin keine Änderung ausmacht, wer die Interessen der Zahnärzteschaft vertritt? Oder ist es die Ansicht, dass alle Wahllisten die gleichen Ziele verfolgen und es deshalb auf die eigene Stimmabgabe nicht ankommt?

Traten in der Vergangenheit nur zwei Lager zur Wahl an, nämlich der FVDZ mit mehreren Regionallisten und ZZB, Zukunft Zahnärzte Bayern, so traten diesmal z.B. zur KZVB- Wahl 10 Listen an.

Dominierte seit Jahren der FVDZ das standespolitische Geschehen in Bayern mit den gleichen Führungspersonen in der KZVB und BLZK, so dokumentiert die Vielzahl an neuen Wahllisten die gestiegene Unzufriedenheit der Zahnärzteschaft mit den standespolitischen Tätigkeiten in den Körperschaften.  Diese Vielzahl an Listen machte die Wahl für die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht leichter. Tatsächlich unterschieden sich die Wahllisten in der Formulierung der Ziele nur in Nuancen.

Wahlergebnisse

Auch das Wahlergebnis spiegelt die Unzufriedenheit der Kollegenschaft mit der standespolitischen Führung wider.

KZVB: Von den 45 Delegierten der KZVB-Vertreterversammlung entfielen 20 auf die Wahlvorschläge der Listen: ZZB: 8; Team Oberbayern: 4; Basiszahnärzte: 3; Frischer Wind: 3; WIR: 1; VAZ e.V.: 1.

Mit 25 Stimmen stellen die Listen des FVDZ nach wie vor die Mehrheit, allerdings nicht mehr so dominant wie in der Vergangenheit.

BLZK: Die gewählten Delegierten der Bezirke der Listen von ZZB zusammen mit ZIM, ZZB Schwaben, Basiszahnärzte und Team Oberbayern, schlossen sich zum „Team Bayern“ zusammen, konnten Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies als Fraktionssprecher gewinnen und sich unter seinem Management zu einer Gemeinschaft entwickeln. Zusammen mit der Liste Unabhängige Zahnärzte Unterfranken konnte sich Team Bayern bei der Wahl der Ämter der BLZK durchsetzen. Nach dem Vorsitzenden der Vollversammlung mit Dr. Horst-Dieter Wendel (FVDZ) wurde Dr. Sascha Faradjli (ZZB) zum stellvertretenden Vollversammlungsvorsitzenden gewählt

Der amtierende Präsident Christian Berger verlor sein Amt an Herrn Dr. Dr. Frank Wohl (Team Oberbayern). Frau Dr. Barbara Mattner (ZZB) wurde zur Vizepräsidentin gewählt. In die zu wählenden Vorstandsämter wurden Dr. Brunhilde Drew (Team Oberbayern), Dr. Frank Hummel aus München (ZZB), Dr. Niko Güttler (Team Oberbayern) und Roman Bernreiter aus Niederbayern (Basiszahnärzte) gewählt.

Vertragszahnärztliche Versorgung ab 2023:  

Die FVDZ-Führung der KZVB holt die Fehler der Vergangenheit ein

Bis zum Ende des Jahres 2023 blieben die zu geringen Steigerungen der Gesamtvergütungsobergrenzen der letzten Jahre und der unglückliche HVM den bayerischen Zahnärzten verborgen. Grund war das bundesweite Aussetzen der Budgetierung wegen der Covid– 19 Pandemie.

Nun schlägt die Budgetierung durch das Gesundheitsministerium voll zu. ZZB lehnt diese vom Gesetzgeber verordnete Honorarkürzung für zahnärztliche Leistungen ab. Die Kosten der Coronapandemie sollten nicht von der Zahnärzteschaft geschultert werden, die in den vergangenen Jahren nachweislich für keine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gesorgt hat. Tatsache ist aber, dass die Abgeordneten des Bundestages diesem Gesetz zugestimmt haben und der Bundesrat keine Verbesserungen erreichen konnte. Damit holt das Problem der begrenzten finanziellen Mittel uns ab 2023 ein.

Nun wird der Schaden offenbar, der durch den neuen HVM von der abgelösten FVDZ- Führung verursacht wurde.

Denn die Probleme der Unterfinanzierung zahnärztlicher Leistungen wird im Rahmen des neuen HVM nicht öffentlich und nur den Zahnärzten mitgeteilt, die nun wieder individuell ihren Patienten die Einschränkungen der finanziellen Mittel erläutern sollen, Leistungskürzungen vornehmen oder im Stillen die fehlende Honorierung zurückzahlen werden.

Der alte HVM hat mit den Puffertagen die Unterfinanzierung selektiv bei einzelnen Krankenkassen politisch wirksam öffentlich gemacht. Die Praxen konnten darüber hinaus die Honorareinschränkungen durch zeitlich begrenzte Leistungseinschränkungen abfedern. Der neue aktuelle HVM gilt vom 1.1. 2023 ganzjährig und für alle  Krankenkassen und ermöglicht keine individuelle Steuerung durch die Zahnärzteschaft.  

Für die Krankenkasse wurde mit diesem HVM eine komfortable Lösung etabliert, denn die Zahnärzteschaft muss die Unterfinanzierung im Stillen und allein lösen bzw. erleiden.  

Was für ein riesiger Fehler der FVDZ-Vorstände war es, den alten HVM aufzugeben!

Die Oppositionsgruppen der Vertreterversammlung der KZVB, besonders auch ZZB, werden sich einer konstruktiven Neugestaltung des HVM nicht verweigern. Ob die Fehler der abgelösten FVDZ- Führung zu revidieren sein werden, ist gegenwärtig fraglich.

 Aussicht 2023:

Der Kostendruck in den Praxen wird 2023 zunehmen mit steigenden Personal-, Energie-und Materialkosten.

Die Führung der KZVB hat die Aufgabe, die finanzielle Sicherung der Praxen in diesen schwierigen Zeiten sicher zustellen und hierzu erfolgreiche Ergebnisse mit der Politik und den Krankenkassen zu verhandeln. Dies ist keine leichte Aufgabe und die bayerischen Zahnärzte können nur hoffen, dass das neue Vorstandsteam dieser Herausforderung gerecht wird.

Die neue Präsidentschaft der BLZK hat bereits verlauten lassen, dass sie mit Nachdruck eine neue Ausrichtung der GOZ mit einer Erhöhung der Bewertungen und einer Anbindung der GOZ- Punktwerte an einen Index zum Inflationsausgleich fordern und sich dafür einsetzen wird.

So bleibt den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an den Wahlen teilgenommen haben, die Hoffnung, mit den gewählten Kandidaten die beste Besetzung der Ämter erreicht zu haben.

Alle Nichtwähler sollten angesichts der Probleme der Berufsausübung motiviert werden, zukünftig standespolitisches Engagement zu entwickeln und als Mindestforderung an den Wahlen teilzunehmen. Wir brauchen fähige und engagierte zahnärztliche Standespolitiker, die ein politisches Gewicht gegenüber Bürokraten, Technokraten und digitalen Informationstheoretikern darstellen. Wir brauchen erfahrene zahnärztliche Standespolitiker, die unsere berechtigten finanziellen Interessen durchsetzen können. Wir brauchen eine starke Interessensvertretung. Und diese braucht ein starkes Mandat ihrer Wähler.  

ZZB wird sich auch zukünftig für Ihre Interessen einsetzen.

In diesem Sinne wünscht Ihnen der Vorstand von ZZB

Ein frohes und glückliches Weihnachtsfest,

eine gute Erholung über die Feiertage

und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr

Dr. Armin Walter

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