Grundsatzprogramm

26. März 2015 – Online Redaktion

Präambel 

Zahnärzte gehören den Freien Berufen an.

ZZB steht für eine freie Berufsausübung auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und bekennt sich zur sozialen Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Die Gesellschaft fordert von den Zahnärzten eine qualitativ hochwertige und dem Stand der Wissenschaft entsprechende zahnärztliche Versorgung. Die Zahnärzteschaft ist Willens und in der Lage diese Forderung zu erfüllen, wenn die hierzu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Gesundheitspolitik entsprechend gestaltet werden. Die Zahnärzteschaft definiert und kontrolliert in berufsständischer Selbstverwaltung die Qualität der zahnärztlichen Leistungen, deren Honorierung aufgrund nachvollziehbarer betriebswirtschaftlicher Kriterien zu erfolgen hat.

ZZB ist hinsichtlich der Gesetzlichen Krankenversicherung überzeugt: Für die moderne, wissenschaftlich fundierte Zahnheilkunde kann ein System solidarisch finanzierter Grundversorgung auf der Basis von Festzuschüssen, bei gleichzeitig individuell über Mehrkostenvereinbarung finanzierter Zusatzversorgung, sinnvoll sein. Eine geeignete Rahmenbedingung ist notwendig, um die Zukunft eines partnerschaftlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient zu sichern. Dabei hat die Grundversorgung sich an den Vorgaben medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich zu orientieren und für alle Altersgruppen von GKV-Versicherten zu gelten.

ZZB – Zukunft für eine freie Zahnheilkunde

ZZB vereinigt alle Zahnärzte unabhängig von ihrer fachlichen Ausrichtung oder ihren politischen oder berufspolitischen Orientierungen.

ZZB steht für die Therapiefreiheit des Zahnarztes als oberstes Gebot.

ZZB tritt ein– für eine tragfähige betriebswirtschaftliche Existenzgrundlage der freien Zahnarztpraxen– für eine individuelle fortschrittliche Zahnheilkunde durch unabhängige freiberufliche Zahnärzte– für Versorgungsqualität durch eine verantwortungsbewusste Berufsausübung– für den Schutz der personenbezogenen Daten von Patienten und Zahnärzten

ZZB steht im Interesse der Patienten, des Fachgebiets und des zahnärztlichen Berufsstandes– gegen fachfremde Bevormundung von Patient und Zahnarzt durch Staat und Krankenkassen– gegen den drohenden Qualitätsverfall in der medizinischen Versorgung durch ein staatlich verordnetes Budget– gegen Leistungsbeschränkungen durch statistisch ermittelte Vorgaben– gegen eine ausufernde und kostenintensive Bürokratisierung im Gesundheitswesen

ZZB– vertritt die Interessen der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen, privaten Kostenerstattern, staatlichen Kostenträgern sowie Politik und zahnärztlichen Körperschaften– fördert und unterstützt die ZZB-Bezirksgruppen der Zahnärzte– dient als überregionales Sprachrohr der regionalen Initiativen gegenüber der Öffentlichkeit

Schlanke Organisation – Effektiver Informationsfluss

ZZB legt Wert auf eine schlanke und effektive Organisationsstruktur und sorgt für einen effektiven Informationsaustausch unter den Bezirksgruppen und seinen Mitgliedern. Dazu sollen insbesondere Medien genutzt werden, die eine zeitnahe Koordination abgestimmter Vorgehensweisen gewährleisten.

Struktur

Der Vorstand wird auf der Vollversammlung der Mitglieder gewählt. Im erweiterten Vorstand sind die Bezirksgruppen durch die Bezirksvorsitzenden repräsentiert.

Körperschaften

Kammer und KZV sind die Basis der Solidargemeinschaft der Zahnärzteschaft. Sie müssen verstärkt das Profil einer Dienstleistungs- und Informationsinstitution annehmen.

ZZB lehnt pyramidale Führungsstrukturen ab. 

Die von den Kolleginnen und Kollegen in die Vollversammlung der BLZK bzw. Vertreterversammlung der KZVB delegierten Kollegen haben nach Sachlage, Kenntnisstand und ihrem Gewissen zu entscheiden. Entscheidungsfreiheit der Delegierten nach Gewissen und Sachverstand fördert den gewünschten innerberuflichen Zusammenhalt. ZZB steht gegen die Instrumentalisierung von Patienten und Kollegen aus ideologischen Gründen.

Begrenzung der Amtsperioden

ZZB fordert die Begrenzung der Amtsperioden der Vorsitzenden der KZVB, der ZBVe und der Präsidenten der BLZK auf 2 Amtsperioden. In acht Jahren kann zukunftsorientierte Arbeit geleistet werden, kompetente Nachfolger können frühzeitig gefunden und eingearbeitet werden. Amtszeitbegrenzung bedeutet Machtbegrenzung, Verhinderung von Abhängigkeiten und Oligarchiebildung.

Neutralität

ZZB fordert eine neutrale und sachliche Berichterstattung durch die körperschaftsgebundenen Standesmedien, die der gesetzlich verlangten sachlichen Information der Zahnärzte dient. ZZB ist für die strikte Trennung zwischen öffentlich rechtlichen Körperschaften und privaten zahnärztlichen Vereinen und Genossenschaften zur Stärkung unseres Status als freier Beruf.

ZZB steht für Kompetenz

Die Vergabe von Ämtern und Aufgaben darf sich nicht nach verbandspolitischem Wohlverhalten oder Regionalproporz, sondern muss sich nach Kompetenz und persönlicher Eignung des Kandidaten richten.

KZVB

ZZB unterstützt im Rahmen der Grundversorgung die Forderung nach befundbezogen Zuschüssen in geeigneten Bereichen. Im Übrigen sind Alternativmodelle zu entwickeln.

Die laufende Abschmelzung des Ausgabenanteils der GKV für zahnärztliche Behandlungen muss beendet und eine Trendwende eingeleitet werden.

Die Honorierung der Grundversorgung muss betriebswirtschaftlich kalkuliert sein und darf nicht der Subventionierung durch Wahlleistungen bedürfen.

ZZB sieht in gedeckelten Budgets aller Art und in jeder Form von Einkaufsmodellen keine neuen Lösungsansätze sondern ein Verharren in alten Denkfehlern.

ZZB verlangt von der KZVB die gerechte Verteilung der Mittel unter der Kollegenschaft, solange limitierende Budgets noch nicht abgeschafft sind. Sogenannte floatende Punktwerte sind kein geeignetes Mittel.

ZZB ist gegen jede Form der Vermischung des BEMA mit Elementen der GOZ, wie sie im Jahr der Kostenerstattung 1998 zustande gekommen ist.

BLZK

ZZB fordert die Entwicklung der Kammer zu einem umfassenden Dienstleister, auch im Sinne einer Wirtschaftskammer. Die BLZK soll sich verstärkt für die wirtschaftlichen Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte einsetzen. Die Grundlage der Abrechnung, die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) muss eine angemessene Honorierung gewährleisten und Erstattungssicherheit für die Patienten beinhalten.

Maßnahmen zur Umsetzung von Fortbildung und Weiterbildung gehören in die Hand der Zahnärztekammer. ZZB steht für die Regelung von Fort- und Weiterbildung auf freiwilliger Basis, die durch die Zahnärztekammer ausgestaltet wird. Eine weitere Aufsplitterung des Fachbegriffes „Zahnarzt“ in weitere fachliche Untergliederungen erscheint als nicht sinnvoll.

ZZB fordert eine bessere Koordination zwischen zahnärztlicher Wissenschaft und Berufspolitik. ZZB ist gegen die Übertragung der universitären zahnärztliche Ausbildung an Fachhochschulen.

Anspruchsgarantie

Einführung einer umfassenden Anspruchsgarantie für Pflichtversicherte bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsleistungen. In geeigneten Leistungsbereichen kann die Anspruchsgarantie durch Festzuschüsse gewährt werden.

Pflichtversicherte erhalten Vertragsleistungen entweder als Sachleistungen oder als Zuschussleistungen (z. B. Zahnersatz). Bei Inanspruchnahme von außervertraglichen Leistungen (aufwendigeren Leistungen, Leistungen, die das Wirtschaftlichkeitsgebot überschreiten etc.) verlieren sie bisher den Leistungsanspruch. Durch Inanspruchnahme aufwendigerer Leistung „bereichert“ sich die Gesetzliche Krankenversicherung, da dann bisher die Leistungspflicht entfällt. In manchen Fällen könnte sich der Versicherte Zusatzkosten leisten, jedoch die Gesamtkosten nicht. Dadurch wird er ungerechterweise zur Inanspruchnahme von (einfacheren) Vertragsleistungen gezwungen. In Teilbereichen ist die Anspruchsgarantie bereits umgesetzt, z. B. in der zahnärztlichen Füllungstherapie, generell gilt jedoch ein sog. „Zuzahlungsverbot“ zu höherwertigen zahnärztlichen Leistungen, das abgeschafft werden muss.

Befundorientierte Festzuschüsse

Bei Befundorientierten Festzuschüssen muss die Anspruchsgarantie gewahrt bleiben.

Versichertenschutz

Sicherung des Leistungsschutzes von Pflicht- und Privatversicherten.

Die Gesetzgebung der vergangenen Jahre war darauf ausgerichtet, die finanziellen Probleme der Kostenträger zu lösen. Durch die anwachsende Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien leidet der Versorgungsanspruch der Versicherten: Die Restriktionen, insbesondere der privaten Krankenversicherungen, reduzieren durch die zunehmend juristische und nicht medizinisch/zahnmedizinische Auslegung der Gesetzes- und Verordnungstexte die Erstattung und stellen den Versicherten schlechter.

Qualitätsmanagement

Förderung des Qualitätsmanagements in der Zahnmedizin durch zukunftsorientierte, verbesserte staatliche Rahmenbedingungen und Ausbau der Prozessqualität.

Das hohe zahnärztliche Versorgungsniveau kann durch zukunftsorientierte, staatliche Rahmenbedingungen weiter gesteigert werden. Der hohe Versorgungsgrad einschließlich einer langen Lebensdauer restaurativer und rekonstruktiver zahnärztlicher Leistungen kann durch eine Steigerung der Prozessqualität in der zahnärztlichen Praxis im Sinne eines Total Quality Managements gesichert werden. Staatliche Rahmenbedingungen sorgen für den Abbau der Bürokratie, für Deregulierung, Freiheit, Eigenverantwortung und Subsidiarität.

Fortschrittssicherung

Um die Spitzenstellung der Zahnheilkunde im internationalen Vergleich zu bewahren ist auch eine Anpassung der Zahnarzthonorare gemäß der wirtschaftliche Entwicklung notwendig.

Eine moderne Zahnheilkunde benötigt High-Tech-Ausstattung, hochqualifiziertes Personal und zeitaufwendige Fortbildung. Zur Aufrechterhaltung der Spitzenstellung der deutschen Zahnheilkunde im internationalen Vergleich ist eine Anpassung der Zahnarzthonorare notwendig. Behandlungen unter Zeitdruck und finanziellem Druck behindern erheblich den Fortschritt in der Zahnheilkunde, der dadurch den Patienten vorenthalten wird.

Versorgungssicherung

Die zahnärztliche Selbstverwaltung stellt die zahnmedizinische Versorgung sicher. Einkaufsmodelle der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden diesen bewährten Sicherstellungsauftrag. Einkaufsmodelle der Krankenkassen führen dazu, dass vereinzelte, spezialisierte Zahnärzte von den Krankenkassen unter Vertrag genommen werden. Ziel muss jedoch sein, dass die Zahnheilkunde durch eine breite, qualitativ hochstehende zahnärztliche Versorgung allen Versicherten zur Verfügung steht.

Friedensgrenze

Die bisherige Beitragsbemessungsgrenze stellt ein bewährtes Sicherungsinstrument der Versichertengruppen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dar.

Bestrebungen, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben führen zur Zwangsversicherung eines Großteils der Privatpatienten und damit zu ihrer versicherungstechnischen Schlechterstellung.

Freie Arztwahl

Der Erhalt der freien Wahl des Arztes/Zahnarztes sichert die langjährig gewachsene Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient als wichtige Grundlage jedes Therapieerfolgs.

Berufsständische Altersversorgung

Die berufsständische Altersversorgung (Bayer. Ärzteversorgung) ist die entscheidende Absicherung des Berufsangehörigen im Invaliditätsfall und im Alter. Sie wird vom zahnärztlichen Berufsstand im Einvernehmen mit den Ärzten und Tierärzten selbst verwaltet und finanziert, ohne dass die übrige Gesellschaft in Anspruch genommen wäre.

Dieses Versorgungswerk muss in seiner Substanz und in seiner Entwicklung durch den Staat unangetastet bleiben.

Datenschutz/Arztgeheimnis

Die Wahrung des Arztgeheimnisses hat oberste Priorität und darf auch bei der geplanten Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte keinesfalls gelockert werden. Das Anlegen einer womöglich lebenslangen Patientenakte wird abgelehnt.

Gesundheitsfonds 

Das föderale Prinzip muss im Gesundheitswesen wieder gestärkt werden. Vereinheitlichungen wie der Gesundheitsfonds, einheitlicher staatlicher verordneter Krankenkassenbeitrag führen letztlich zu einem Mittelabfluss, auf Kosten der bayerischen Patienten.

Zukunft Zahnärzte Bayern e. V.Beschlossen auf der Landesversammlung in Landshut am 10. Mai 2003Aktualisiert auf der Landesversammlung in München am 29.11.2008