KZVB-Wahlprogramm 2022

1. ZZB: Die professionelle Vertretung der Interessen der Zahnärzteschaft hat höchste Priorität

ZZB tritt für durchsetzungsstarke Vertreter zahnärztlicher Interessen bei Verhandlungen mit Krankenkassen und gegenüber der Politik ein.

Die KZVB hat sich in den letzten 6 Jahren von einer Interessenvertretung der Zahnärzteschaft zu einem Vollstreckungsorgan von Krankenkassen -Interessen entwickelt.

Die zeigt sich an vielen Punkten, die im Folgenden nur anhand einiger Beispiele aufgeführt werden.

Berichtigungsanträge

Bereits zur Einführung hatte der FVDZ- Vorstand der AOK Bayern 11 Millionen Euro aus dem Topf bayerischer Zahnärztinnen und Zahnärzte durch Anerkennung von Forderungen aus sachlich- rechnerischen Berichtungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Vorjahre geschenkt, obwohl bereits gerichtlich entschieden worden war, dass diese Forderungen nicht rechtens waren.

Seither plagen 6 Jahre lang ständige Berichtigungsanträge, besonders der AOK Bayern, die Kollegenschaft, die seitens der KZVB ungebremst weitergeleitet werden.

ZZB fordert die Wiedereinführung einer Schlichtungsstelle, in der wiederkehrende Fragen zur Berechnungsfähigkeit von BEMA-Leistungen grundlegend geklärt werden. Die Flut von Berichtigungsanträgen muss beendet werden.

TI Sanktionen  

Viele KV en haben Sanktionen gegen ihre Mitglieder ausgesetzt, weil die Anbindung der TI in vielen Fällen nicht funktioniert. Die Ärzteschaft hat eine erfolgreiche Petition gegen die TI initiiert und fordert, die TI erst nach ausreichender Erprobungsphase einzuführen.

Von der KZVB war kein Widerstand gegen die TI Einführung erkennbar gewesen. Im Gegenteil zeigte sich die KZVB als Vollstreckungsorgan der politischen Interessen.

Auch die KZVB sollte unverzüglich alle Sanktionen wegen TI sofort einstellen. Die Politikhörigkeit der Vorstände rechtfertigt nicht unverhältnismäßiges Vorgehen.

Eingeschränkte Dienstleitungen der KZVB

Die Vorstände der KZVB haben die telefonische Erreichbarkeit der Abrechnungsberatung abgeschafft.  Die KZVB darf ihre Pflichten als Dienstleister der Zahnärzteschaft nicht vernachlässigen. Die KZVB muss zukünftig wieder für alle Fragen zur Abrechnung telefonisch erreichbar sein.

Änderung der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen zugunsten der Krankenkassen  

Die Vorstände der KZVB haben auf Wunsch der AOK Bayern entschieden, zum Beispiel die GOÄ Position 2650 in die niedriger bewertete BEMA Position Ost 2 umzusetzen. Ein rechtwidriges Vorgehen, wie das Bayerische Landessozialgericht in zweiter Instanz festgestellt hat. Wie weit kann man guten Gewissens überhaupt von einer Vertretung zahnärztlicher Interessen sprechen, wenn es so weit kommen muss, dass zahnärztliche Kollegen gegen die eigene KZVB klagen müssen?

ZZB steht für die priorisierte Vertretung zahnärztlicher Interessen durch die KZVB!

2. Angemessene Honorare für zahnärztliche Leistungen

ZZB: Honorare müssen zumindest in Höhe der Inflationsrate steigen

Nach nur sechs Jahren hat die KZVB ihren deutschlandweiten Spitzenplatz bei Honorarsteigerungen verspielt, der nach zwölf Jahren unter ZZB- Führung erreicht worden war.

Gerade in den letzten Jahren belastete die Corona Pandemie die bayerischen Praxen mit deutlichen Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen, Leerlaufzeiten wegen kurzfristiger Terminabsage, Personalausfälle und gestiegener Preise der Verbrauchsmaterialien.

Die KZVB war jedoch in den zurückliegenden sechs Jahren nicht einmal in der Lage, Honorarsteigerungen in Höhe des Anstieges der Grundlohnsumme abzuschließen, obwohl eine Steigerung über diese Grenze hinaus gesetzlich möglich wäre. Die Vorstände waren auch nicht einmal in der Lage, einen darüber hinaus erforderlichen Anstieg der Honorare aufgrund der pandemiebedingten Mehrausgaben zu vereinbaren.

ZZB setzt sich ein für erfolgreichere Honorarverhandlungen. Bayern muss deutschlandweit wieder einen Spitzenplatz einnehmen.

3. ZZB setzt sich für die Abschaffung der Budgetierung und für einen gerechten HVM ein

Unter Gesundheitsminister Seehofer wurde eine Obergrenze zahnärztlicher und ärztlicher Leistungen gesetzlich eingeführt. Ziel war eine Deckelung der Ausgaben im kassenärztlichen Bereich. Die Zahnärzteschaft hat in den letzten Jahren durch stetig sinkende Ausgaben am Gesamtbudget aller Gesundheitsausgaben beweisen, dass sie nicht für die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verantwortlich war und ist.

Deshalb muss die Budgetierung im zahnärztlichen Bereich fallen.

ZZB: der aktuelle HVM ist leistungsfeindlich und führt zu Honorareinbußen

Der vom FVDZ-Vorstand eingeführte aktuelle HVM sorgt für Verunsicherung und deshalb zu einem Honorarrückgang. Verunsicherung, weil den Praxen für alle Kassenarten kontinuierlich eine Überschreitung gesicherter Honorare ausgewiesen wird, die eine erhebliche Rückzahlungsverpflichtung der Honorare bei Überschreitung des Gesamtbudgets dokumentieren. Der geltende HVM weist teilweise bis 20% der erbrachten Leistungen als Mehrleistungen aus, die zwar initial ausgezahlt werden, im Falle eines Budgetüberschreitung aber ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Der betroffene Zahnarzt hat aber keinen individuellen Einfluss auf die Überschreitung des jährlichen Gesamtbudgets, welches zudem erst im Folgejahr ausgerechnet werden kann. Gerade bei der Behandlung mit Aufbiss-Schienen entstehen auch erhebliche Laborkosten, die im Falle einer Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze zurückzuzahlen sind. Der neue HVM ist deshalb leistungsfeindlich und führt zu Honorareinbußen.

Glücklicherweise kam dieser HVM auch aufgrund der coronabedingten bundesweiten vorübergehenden Aussetzung des Gesamtbudgets bislang nicht zur Anwendung und daher mussten keine Rückforderungen gestellt werden.

Dies kann aber nicht einen praxisuntauglichen HVM rechtfertigen.

ZZB: Der bayerische HVM muss weg.

4. ZZB fordert eine kontinuierliche Anpassung der GOZ-Punktwerte mit Inflationsausgleich

Privatleistungen nach der GOZ sind durch außervertragliche Leistungen im Bereich Zahnersatz, Mehrleistungen für Füllungstherapien etc. auch wesentlicher Anteil der kassenzahnärztlichen Versorgung.

Trotz ständig steigender Kosten und zunehmender Inflation ist der Punktwert seit über 30 Jahren unverändert. Der GOZ-Punktwert für die Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen liegt seit 1988 bei 11 Pfennig. Schon heute liegen die Mehrzahl der Leistungen der GOZ bei 2,3 – fachem Satz unterhalb der Kassenhonorare.

In Bayern bekleiden gleiche Personen die Vorstandsämter der KZVB und die Präsidentenämter der Zahnärztekammer, die traditionell für die nachdrückliche Forderung einer Anpassung der Punktwerte verantwortlich wäre. Trotzdem – oder vielleicht deshalb? – ändert sich nichts.

ZZB tritt ein für eine engagierte Interessenvertretung der Zahnärzteschaft in diesem betriebswirtschaftlich wichtigen Bereich.

ZZB fordert: gutes Honorar für gute Leistung – das muss durchgesetzt werden, auch gegen Widerstände

5.  ZZB setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für Assistenzpersonal ein

Qualifiziertes Personal muss gerecht entlohnt werden können.

An zahnärztliches Assistenzpersonal werden besondere Anforderungen gestellt: Lange Arbeitszeiten bei oft persönlich nur eingeschränkt nutzbaren Mittagspausen, erhebliche Belastung durch anspruchsvolle Tätigkeit unmittelbar am Patienten, Management in stressigen Situationen, komplexe Abrechnungsbestimmungen, erhebliche und fortwährend zu aktualisierende Kenntnisse in Hygienemaßnahmen und Röntgenverordnungen und vieles mehr. Dazu kommt die eingeschränkte Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsoptionen der vorwiegend weiblichen Assistentinnen.

Diese anspruchsvolle Arbeit wird gerne geleistet, wenn das Gehalt stimmt. Gerade in Ballungsgebieten zehren Mietkosten einen großen Teil der Gehälter auf.

Darum müssen Praxen finanziell durch entsprechende Honorarvereinbarungen in der Lage sein, qualifiziertes Personal adäquat bezahlen zu können. Sonst suchen qualifizierte Mittarbeiter andere Berufe.

ZZB: Kinderbetreuung auch nachmittags

Um jungen Müttern die Optionen zu ermöglichen, ihren Beruf weiter ausüben zu können, sind Kinderbetreuungsangebote auch für die Arbeitszeiten in Praxen anzubieten, besonders auch nachmittags.

ZZB: ZMA-l: zahnmedizinische Assistentin light  

Die aktuelle Personalnotlage vieler Praxen erfordert neue Maßnahmen. Viele motivierte Lehrlinge mit Migrationshintergrund scheitern in der Prüfung auch aufgrund sprachlicher Probleme. Ihre Fähigkeiten könnten in der unmittelbaren Assistenz von großem Nutzen sein- auch ohne die Verrichtung delegierbarer Aufgaben. Ein späterer Abschluss zur ZMA muss möglich sein.

ZZB: Ende des Schlafmodus der KZVB – die KZVB muss für den Beruf werben

Die KZVB muss wie andere Körperschaft auch für den Beruf der zahnmedizinischen Assistenzberufe professionell und aktiv Werbung betreiben. Das Berufsbild muss in der Öffentlichkeit wieder attraktiv wahrgenommen werden.

6. ZZB setzt sich für mehr Servicequalität in der KZVB ein

Die telefonische Erreichbarkeit der Fachabteilungen ist katastrophal. Anfragen sind meist nur schriftlich möglich und werden oft mit erheblichem Zeitverzug nur mündlich beantwortet. Darauf kann sich der betroffene Zahnarzt / Zahnärztin aber im Streitfall später nicht berufen.

Der Internetauftritt ist unübersichtlich, wichtige Inhalte können mit der Suchfunktion nicht gefunden werden. Beispielsweise sind wichtige Grundlagen der vertragszahnärztlichen Versorgung wie der Gesamtvertrag mit den Krankenkassen nicht abrufbar.

Eine Unterstützung der Praxen wie in anderen KZVen beispielsweise mit Musterverträgen für Ausbildungsassistenten, angestellte Zahnärzte oder Assistenzpersonal fehlt vollkommen.

Gerade während der Corona-Pandemie fühlten sich die bayerischen Praxen alleine gelassen, während die Erreichbarkeit der KZVB noch erheblich schwieriger war.

ZZB setzt sich für eine Rückkehr zu einer serviceorientierten KZVB zur aktiven Unterstützung der bayrischen Zahnärzteschaft ein.

7. ZZB fordert die Abschaffung der Ämterhäufung

Wenn der Vorsitzende der KZVB neben der eigenen Praxis weitere zeitaufwendige Ehrenämter wie z.B. das Präsidentenamt der BLZK, Vorsitzender des ZBV, Präsident eines Implantologenverbandes, GOZ-Referent etc. bekleidet, ist der erforderliche Einsatz in der KZVB nicht gegeben, besonders gegenüber professionellen Verhandlungspartnern, wie hauptamtliche Krankenkassenvertretern.

Dennoch werden die bayerischen Praxen mit Rekordausgaben für mittlerweile drei statt zwei „hauptamtlichen“ Vorständen belastet. Die Verhandlungsergebnisse sind dagegen schlechter als zu Zeiten unter ZZB-Führung.

Die Besetzung der beiden berufspolitischen Spitzenämter in KZV und Zahnärztekammer durch die gleiche Person ist bundesweit einmalig und stößt auf breites Unverständnis.

ZZB fordert ein Ende der Ämterhäufung und die Professionalisierung der standespolitischen Führung der KZVB.

8. ZZB: Aussetzen der TI Anbindung jetzt – Einstellung aller TI- Sanktionen

Die TI hat sich gegenwärtig nicht ausgereift erwiesen. Die Internetanbindung ist in vielen Praxen nicht sicher umsetzbar. Der Aufwand der Anbindung ist hoch, der Nutzen für die zahnärztliche Versorgung zweifelhaft, der Datenschutz nicht gewährleistet.

Aus diesem Grunde ist eine flächendeckende Ti Anbindung erst nach mehrjährigen Testläufen mit gesicherten technischen Strukturen und Datensicherheit möglich.

Die KZVB muss aktiv in die Diskussion eintreten. Dazu muss sie grundsätzlich die faktischen Voraussetzungen für die Einführung der TI prüfen, Ausnahmen für Sondersituationen erarbeiten, eine Ermessensspielraum bei Sanktionen einfordern und die Gewährleistung des Datenschutzes mit höchster Priorität behandeln.

Ist der Datenschutz nicht gewährleistet steht das Arztgeheimnis und damit die gewachsene vertrauensvolle Arzt- Patientenbeziehung zur Disposition. Das kann nicht im Interesse der Zahnärzteschaft sein.

Deshalb sind fundierte Forderungen an die Voraussetzung der TI Anbindung zu formulieren. Solange diese nicht erfüllt sind, ist die TI auszusetzen. Einführung der TI kann erst nach erfolgreicher Probephase erfolgen.

Anstatt gegenüber den politisch Verantwortlichen zu protestieren, setzt die KZVB Sanktionen gegenüber nicht anbindungswilligen KollegInnen um. Wie viele andere KZVen sollte auch die KZVB diese Sanktionen sofort einstellen.

9. Aussetzen der ePA

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen verspricht viele Vorteile. Die Daten sollten aber ausschließlich auf den Gesundheitskarten der Versicherten gespeichert werden und nur mit deren Freigabe selektiv Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern zugänglich sein. Die Datenhoheit muss beim Patienten bleiben.

Wählt der Patient die Eintragung der Daten in seine ePA, werden folgende Daten erfasst:

• Befunde

• Diagnosen

• Therapiemaßnahmen

• Behandlungsberichte

• Impfungen

• elektronische Medikationspläne

• elektronische Arztbriefe

• Notfalldatensätze

Für die zahnärztliche Behandlung ändert sich dadurch viel.

Einerseits müssen Befunde und Diagnosen allgemeinverständlich ausgeschrieben werden. Die uns selbst bekannten Kürzel werden nicht genügen. Dies betrifft auch die Röntgendiagnostik. Auch müssen unsere Therapiemaßnahmen dokumentiert werden- ob hier allein Abrechnungspositionen ausreichen werden, ist gegenwärtig nicht bekannt.

Auch müssen diese Daten unmittelbar geprüft werde, weil sie in der ePA gespeichert werden. Eine Eingabekontrolle und Korrekturen am Abend werden nicht mehr genügen.

Das kostet wertvolle Arbeitszeit unmittelbar im Anschluss an die Behandlung.

Andererseits müssen die Daten der ePA bei der Patientenuntersuchung gelesen werden. Aus forensischen Gründen wird das Studium der eigenen fachlichen Anamnese nicht ausreichend sein. Dies erfordert erheblich mehr Arbeitszeit, die bei der Terminvergabe einer Untersuchung a priori nicht abschätzbar ist.

Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht nur die Vorteile der Digitalisierung im Fokus behalten, sondern uns als Zahnärzteschaft insgesamt kritisch gegenüber dem Datenmoloch ePA äußern.

Die gewachsene vertrauensvolle Arzt- Patientenbeziehung steht zur Disposition, wenn wir keinen Bürokratieabbau erleben, sondern eine weitere hochkomplexe und fachunspezifische Datenflut zu verarbeiten haben. Die sogenannte Versorgungsforschung, die mit den Daten der ePA erfolgen soll, lässt eine weitere politisch gewollte Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung befürchten.

ZZB steht gegen die Einführung der ePA

10. Datenschutz für die Patientendaten

ZZB lehnt eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts unserer Patienten durch gesetzliche Vorgaben ab

Seit jeher basiert das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten auf dem Schweigegelöbnis des hippokratischen Eids. Mit Einführung der elektronischen Datenübermittlung werden Patientendaten zu einem besonders schützenswerten Gut. Das Interesse an diesen Daten ist unzweifelhaft groß.  Mit der elektronischen Patientenakte, ePA, sollen diese Daten auf einem zentralen Server gespeichert werde und mit Zustimmung des Patienten abrufbar sein.

Diese Datenspeicher werden Hackerangriffen ausgesetzt sein und wir wissen, dass kein Datenspeicher vor einem Datenklau sicher geschützt werden kann.

Die Politik setzt das Arztgeheimnis mit diesen zentralen Datenspeichern aufs Spiel. Patienten werden ihrem Arzt zukünftig nicht mehr vertrauensvoll alle Informationen preisgeben wollen.

ZZB: Wir setzen uns für das Arztgeheimnis ein und sind gegen zentrale Datenspeicher

11. Umfassende Information und Transparenz

ZZB: Vollständige Veröffentlichung vonHonorarvereinbarungen- ohne wenn und aber

Die Ergebnisse der Verhandlungen hält der amtierendeVorstand der KZVB teilweise geheim und lehnte zum Beispiel mehrfach die Beantwortungder in der Vertreterversammlung, dem Kontrollorgan des Vorstandes, gestelltenFrage nach der Höhe des mit der AOK Bayern vereinbarten Gesamtbudgets ab.

Die Vorstände der KZVB verhandeln im Auftrag der bayerischenZahnärztinnen und Zahnärzte die jährlichen Honorarsteigerungen, den Anstieg derGesamtvergütungsobergrenze und einzelne Bestimmungen.

Es ist eine selbstverständliche Notwendigkeit, dass dieErgebnisse der Verhandlungen der Zahnärzteschaft mitgeteilt werden. JedeZahnärztin und jeder Zahnarzt muß nachlesen können, was vereinbart wurde, denn dasist die Grundlage der zahnärztlichen Tätigkeit.

ZZB: Wir stehen für Transparenz und für umfassendeInformationen

12. Keine Kommerzialisierung der zahnmedizinischen Versorgung

ZZB: MVZ`s – Zulassungsbeschränkungen und stringente Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Die Zahnärzteschaft ist traditionell von einer optimalen Versorgung der Patienten und von der Bindung der Patienten an die Praxis geprägt. Das Aufbauen eines Vertrauensverhältnisses erfordert neben einer qualifizierten Arbeit auch die Gewissheit des Patienten, dass die zahnmedizinische Versorgung zu seinem Wohl erfolgt und kommerzielle Interessen des Zahnarztes keine vorrangige Rolle spielen.

Durch die Einführung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) haben sich allerdings Finanzinvestoren engagiert, die rein kommerzielle Interessen verfolgen. Bekannt ist, dass die dort arbeitenden Kollegen auf Umsatzmaximierung getrimmt werden. So rechnen investorengesteuerte MVZs höhere Fallwerte je Patient ab, als allgemeinzahnärztliche Praxen.

Die investorengeführten MVZs gefährden somit das System der vertragszahnärztlichen Versorgung, das auf Selbstkontrolle und Eigenverantwortung basiert. Die Körperschaften haben bisher keine effektiven Maßnahmen ergriffen.

Kommt es bei Einzelpraxen aufgrund der geringen Anzahl der Behandlungsfälle zu einer größeren Streuung einzelner Leistungen um einen durchschnittlichen Mittelwert, so kann bei der großen Klientel eines MVZs nicht dieselbe Abweichung vom Durchschnittswert bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit toleriert werden. Daher ist die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die KZVB mit angepassten Kriterien zu prüfen.

ZZB steht für den Erhalt der Vielfältigkeit der Praxisstrukturen und eine gerechte Wirtschaftlichkeitsprüfung